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Geschrieben von Becks07 am 30.10.2019 um 16:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von KMWTeam
zum zitierten Beitrag Zitat von Becks07
Da Steht:
denn neben der TÜV-konformen Zulassung bis Euro 4 haben wir sie auch mit Dr. Jekill & Mr. Hyde Auspuffanlagen in Kombination geprüft.

Ich Lese hier bis E4 und nicht Inkl.E4,..für mich lesst es sich so das das ebn nur BIs zu EURO4 Norm so ist,...Oder Versteh ich da was falsch würde sich auf jedenfall so mit der Aussage meines HD-Dealers decken das die kombi ab E4 nicht mehr Zugelassen warden darf,..!????

https://www.thunderbike.de/luftfilter-fuer-sportster-modelle-ab-17/

Euro 4 inkl., hat Thunderbike ja extra erstellen lassen das Gutachten.

Beste Grüße

Alles Klar,..Na Dann Sorry!!

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Geschrieben von Malaikamtu am 30.10.2019 um 16:45:

In Kombi mit einer J&H mag das sein....diese ist ja auch im Prüfbereich offiziell nicht lauter Augen rollen Daher bewegt man sich hier gesetzestechnisch wieder in einer Grauzone. Bzw. man nutzt die dämliche Formulierung des Prüfbereiches aus. 
Bei anderen Anlagen ist es eben nicht so. Denn NEIN, es ist nicht mehr möglich irgendwelche Geräuschgutachten im Zuge einer Einzelabnahme und ggf. Eintragung einer anderen Lautstärke durchführen zu lassen.

Generell gilt, dass - unabhängig von EURO4 - keine Maßnahmen zur Erhöhung der Lautstärke erlaubt sind. Wodurch normalerweise auch das Verbauen einer Klappenanlage generell verboten ist. Scheitert aber an der schwammigen Formulierung. Denn natürlich ist sie lauter und zielt darauf ab, es darf aber nur im definierten Bereich verwertbar gemessen werden. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass sie außerhalb lauter ist Baby


Geschrieben von xl_digit am 30.10.2019 um 16:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Malaikamtu
In Kombi mit einer J&H mag das sein....diese ist ja auch im Prüfbereich offiziell nicht lauter Augen rollen Daher bewegt man sich hier gesetzestechnisch wieder in einer Grauzone. Bzw. man nutzt die dämliche Formulierung des Prüfbereiches aus. 
Bei anderen Anlagen ist es eben nicht so. Denn NEIN, es ist nicht mehr möglich irgendwelche Geräuschgutachten im Zuge einer Einzelabnahme und ggf. Eintragung einer anderen Lautstärke durchführen zu lassen.

Generell gilt, dass - unabhängig von EURO4 - keine Maßnahmen zur Erhöhung der Lautstärke erlaubt sind. Wodurch normalerweise auch das Verbauen einer Klappenanlage generell verboten ist. Scheitert aber an der schwammigen Formulierung.

ich habe eine Penzl sowie einen offenen Luftfilter eingetragen, doch meine 2011er Sportster ist auch EURO3 


Geschrieben von Luciano am 10.07.2020 um 04:54:

War gestern beim Tüv in Hamburg. 
absolut offener Luftfilter in Verbindung mit Falcon Slipons kein Problem.
sportster euro3.


Geschrieben von BlackStar am 10.07.2020 um 06:51:

Moin, 

der TÜV und die Wettbewerber von eben diesem stellen im Rahmen der routinemäßigen 2-Jahreskontrolle generell nicht das Problem dar.
Ernst wird es erst bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

BlackStar

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