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Geschrieben von Foxy am 12.12.2010 um 11:04:

Moin Adi

auch schon wach ? *lach*

Ach Mist. Das mit der Unter- und Oberkante hab ich grad eben erst gelesen.

Jetzt is die Frage: Wie bekommt mann ein E -Zeichen auf die Folie ???

Ich hab leider noch keine Reflktor in passender Größe gefunden, sonst würde ich den einfach auf die Nummernschildbeleuchtung pappen.

Weis wer wo mann sowas bekommen könnte: hab schon viel gegoogelt und doch nix brauchbares gefunden.

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Grüße aus Rockenhausen

Foxy

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"The mind is like a parachute. Works best when open"


Geschrieben von Adi66 am 12.12.2010 um 12:30:

Meines Wissens gibt es eine solche Folie mit E-Prüfzeichen für den Bereich der zugelassenen Rückstrahler bei Zweirädern nicht. Allenfalls ist eine solche Folie meines Wissens als Umrissbeleuchtung bei LKW und Hängern im Einsatz und zugelassen bzw. vorgeschrieben.

Natürlich kannst Du Dir mit einem Edding ein E auf die Folie malen geschockt , es wird Dich allerdings nicht ungeschoren über eine Kontrolle bringen. Zudem dürftest Du dann damit einen Straftatbestand erfüllen geschockt

Hier mal ein interessanter Link vom TÜV zum Thema Beleuchtung. Dieser beschreibt die Anforderungen an Beleuchtungseinrichtungen recht anschaulich.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Dragon am 12.12.2010 um 21:44:

Es gibt Folien mit E Zeichen


Geschrieben von Adi66 am 12.12.2010 um 22:36:

... aber meines Wissens nur als Umrissreflektoren und nicht als zugelassene Rückstrahler für Moppeds. Lasse mich aber gerne belehren, wenn Du irgendwo einen Verweis hast.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von moviestar am 12.12.2010 um 22:55:

stimmt,gilt für umrisse von aufbauten oder planen,gibt sie bei reflexia oder reflexfolie 3M.
sind mit E13 oder ECE bedruckt.
kommt auf den versuch an.
habe mir den reflektor der forty eight zurechtgebastelt und zwischen kennzeichen und halter geklebt,
habe nen seitlichen kennz.-halter-sonst wirds eng.

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nobody is perfect . Augenzwinkern

Nordischen Gruß aus der Marzipanstadt.


Geschrieben von Denali am 01.03.2011 um 19:59:

Frage an die Experten:

geht das wie im angehangenen Bild - ein Reflektor links, einer rechts? Muss bald vorführen und der TÜVer wusste im Vorgespräch nicht sooooo richtig Bescheid - will ihn ja nicht überfordern Augenzwinkern .

Er wollte einen mittigen "senkrecht!!" weil's so "immer" ist, aber so mit zweien wär's mir lieber.

Bin bisher aus dem ganzen Thread nicht ganz schlau geworden verwirrt , was das angeht.....

Merci Denali


Geschrieben von Wagge am 01.03.2011 um 20:05:

Der Reflektor muss bei uns natürlich eine E-Nummer haben. Wenn du also solch kleinen mit Nummer findest, dürfte nix dagegen sprechen.


Geschrieben von Adi am 01.03.2011 um 20:16:

Sicher gehts auch um das E-Zeichen, aber die Frage war ja wohl eher, ob die Teile in dieser Position angebracht werden dürfen.
Man müsste mal schauen, ob die Vorschrift irgendwo vorsieht, ob ein Reflektor am Ende des Fahrzeuges angebracht werden muss, oder ob auch ein Versetzen zur Fahrzeugmitte möglich ist, wenn dadurch der Reflektionsradius trotzdem ermöglicht bleibt.
Bei Zwei Rückstrahlern dürfte das meiner Meinung nach gewährleistet sein.
Senkrecht angebracht werden müssen die Dinger natürlich.

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von pegasusmc am 01.03.2011 um 20:19:

Zitat von Denali

Er wollte einen mittigen "senkrecht!!" weil's so "immer" ist, aber so mit zweien wär's mir lieber.
Merci Denali

Hast Du eine EU Zulassung oder eine Deutsche ?

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Gruß Schorse
Pegasus MC


Geschrieben von Denali am 01.03.2011 um 20:39:

Noch gar keine!

US-Import Augenzwinkern .

Grüße
Denali


Geschrieben von George am 01.03.2011 um 21:17:

Soweit ich weiß war immer von der Fahrzeugmitte die Rede.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von LETTI am 01.03.2011 um 21:28:

Na, dann zaubere ich mal wieder meinen TÜV Süd aus'm Hut:

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Rückstrahler hinten:

- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm

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BRC #2


Geschrieben von Denali am 01.03.2011 um 21:29:

Hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
steht:
"Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben"
Und nu? In etwas Wirkung wie nur eine verwirrt ?
Will mir ja keine Feinde machen Augenzwinkern .

@Letti: Du warst schneller - Danke Freude .

Greetz
Denali


Geschrieben von LETTI am 01.03.2011 um 21:46:

Schlußleuchte und Rückstrahler (aka Katzenaugen) sind aber 2 Paar Schuh' Augenzwinkern

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BRC #2


Geschrieben von SteveHD am 01.03.2011 um 21:50:

schaut mal hier da wir Dir geholfen

R3 ist die Regelung

und hier

§53 Stvzo

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Gruß Steve

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