Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- Passendes Modell Umbau Chopper (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=110492)


Geschrieben von Schneckman am 11.07.2023 um 14:23:

Bei Fußrastenanlagen ist prinzipiell immer die Möglichkeit gegeben zur Eintragung, auch ohne Gutachten.
Aber da braucht es einen Sachverständigen im Wortsinn.

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von ShoviKopf am 13.07.2023 um 15:05:

Klar, nur wenn die FRA keinerlei Nummer hat wird es dir kaum einer eintragen.

__________________
- Maach wat de wells, nor wann dat machst dann maach et richtich -


Geschrieben von Schneckman am 13.07.2023 um 16:40:

Das mit der Nummerngeschichte, worüber erst seit einiger Zeit gesprochen wird, bzw welches noch relativ neu ist, kenne ich im Detail nicht.
Ich kann mich nur auf die Vorgänge beziehen, wie ich sie kenne, die sind allerdings aus der Zeit vor diesem neuzeitlichen Nummernthema.
Da ging es auch oft um Nummern, die für einen Eintrag verwendet wurden, aber das ist wohl was Anderes als das, worüber seit einiger Zeit zu hören ist.
Meine ehemalige Werkstatt hat oft, wenn es verlangt wurde, auf den einzelangefertigten Teilen ohne Gutachten zur Einzelabnahme eine Nummer auf den Teilen
angebracht, die dann zum Eintrag verwendet wurde.
Eine selbst erdachte Kennzeichnung zur Identifaktion, legaler Vorgang.
Da gab es baujahrbedingte Unterschiede bei bestimmten Teilen, es war nicht immer verlangt worden.
Ich habe zum Beispiel auf einer einzelangefertigten Auspuffanlage so eine Kennzeichnung, auf einem angefertigten Luftfilter war es nicht verlangt, da wurde das Teil im Eintrag dafür dann etwas beschrieben.
(Baujahr vor AU-Pflicht, wo Einzelabnahme Auspuff oder Luftfilter, Vergaser, Motor etc. möglich)
Erinnere mich auch an die Anfertigung von Halteplatten um Teile von z.B. Tarozzi Fußrastenanlagen (haben kein Gutachten) damit zu verbauen, die dann auch mit Nummer versehen und in Einzelabnahme eingetragen wurden.
Bei Fußrastenanlagen ohne Gutachten war da immer Einzelabnahme möglich, der Tüver wollte Materialangaben haben und einen fachgerechten Anbau, sowie Probefahrt wegen der Bremse.
Es ging dabei ausdrücklich nicht um irgendwas Inoffizielles, normale Einzelabnahme, aber - nicht jeder Tüver war in dem Thema eingearbeitet oder wilig sich damit zu befassen.
Bei Gabelbrücken beispielsweise war es anders, da wurde ein Gutachten verlangt - bei Fußrastenanlagen war der Eintrag mit Papier zwar einfacher, aber es war nicht zwingend (sofern die Kriterien zur
Einzelabnahme erfüllt waren).
Was hat es mit dem neuen Thema hinsichtlich bestimmter Nummern eigentlich auf sich, das ist ab einem bestimmten Baujahr oder bestimmter EU-Norm, nehme ich an ??

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von ShoviKopf am 13.07.2023 um 22:25:

Schon Wahnsinn, was diesbezüglich in D für ein Aufwand betrieben wird. Die Früchte hängen tief und das hat der Staat natürlich früh erkannt. Wo sich leichtes Geld machen lässt, lässt 'ma sich nich lumpen.
Ich denke einfach die heutigen Prüfer bekommen in ihrer "Referendariatszeit" einfach klargemacht dass da kein Ermessensspielraum mehr wie früher gegeben sein darf. Und gerade deswegen ist es umso schwerer an einen TÜVer zu geraten, der Spaß an seiner Arbeit hat und nicht zum LAchen in den Keller geht.

a Propos habe ich mit einem anderen TÜV (recht junger Typ) gesprochen zwecks Abnahme und er sieht bei der Sissybar kein Problem, solange keine gefährlichen spitzen Ecken an dieser vorhanden sind. Uns das ist das beste Beispiel für Willkür seitens des TÜVs bei mir um die Ecke. Alter Prüfer, keinen Bock sich 5 Minuten Zeit zu nehmen und kurz über die Fotos der Maschine zu schauen, um mir eine ungefähren Fahrplan zu geben was geht und was nicht. Dieser sagte auch direkt "nää die Sissybar kann direkt runter", als ich dann fragte wonach sich das richtet, drehte er sich zu seinem Adjutanten um (ca 27Jahre und augenscheinlich lange nicht so erfahren, um eine belastbare Antwort oder Empfehlung auszusprechen), fragte ihn "wie hoch darf nochmal sowas sein" "ÄÄÄHH ich meine einszehn." ...  aaahja , "was denn einszehn" entgegnete ich. worauf der dann meinte keine Zeit mehr "hier zwischen Tür und Angel zu haben" .. ich müsste einfach mal vorbeikommen... Junge, was brannte mir da der Hut!

__________________
- Maach wat de wells, nor wann dat machst dann maach et richtich -