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Zitat von madmarty
Zitat von Steve-Stang
Ist es eigentlich zulässig so ohne Front-Fender ?
eigentlich nicht. aber meiner is immer "beim lackierer"
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Patrolcustoms
Zitat von screwlord
Zitat von madmarty
Zitat von Steve-Stang
Ist es eigentlich zulässig so ohne Front-Fender ?
eigentlich nicht. aber meiner is immer "beim lackierer"
weiss jmd wie gross die vorne und hinten min sein müssen?
ich hatte das für hinten mal gelesen irgendwo, ich glaub 40% des umfangs?
aber vorne?
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
und wie erkenne ich ob mein möp nach eu zulassung oder nicht eu zulassung zugelassen wurde?
sind das alle nach nem bestimmten bj oder wie auch immer
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kann das
Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I unter der Ziffer "K" (Nummer der EG Betriebserlaubnis oder ABE) und unter Ziffer "17" Merkmal zur Betriebserlaubnis Ist E eingetragen, handelt es sich um eine EG Betriebserlaubnis.
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Bei meiner steht das sogar auf'm Typenschild mit drauf ("E" Zeichen).
Und unter Ziffer "K" steht im Schein auch eine E-Nummer. Ziffer "K" bedeutet: Nummer der EG-Typengenehmigung
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr. Motorräder mit EG Zulassung - im Allgemeinen ab Baujahr 1999 benötigen keinen Spritzschutz mehr. Daraus ergibt sich jedoch bei einigen Haltern die Frage, ob man einen Spritzschutz bzw. eine Radabdeckung benötigt. Hier gibt es im Moment eine Kollision von EG - und nationalem Recht. Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Auch ohne Spritzschutz gilt ein Krad somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht. Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm; Kennzeichenschilder gelten nicht als Radabdeckung), d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen. Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage. Daher sieht es zur Zeit so aus: Wessen Motorrad den Kraftfahrzeugbrief auf Grund einer Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht bekommen hat (z.B. Importe aus Europa), kann sich nach dem EG-Recht richten, und benötigt KEINEN Spritzschutz. Wurde der Fahrzeugbrief jedoch aufgrund einer allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA erteilt (und dann bei einem deutschen Händler als Neufahrzeug verkauft), muß sich der Halter nach dem nationalen deutschen Recht richten und muß das oben genannte Maß einhalten, und zwar bei Nichtbeachtung mit allen Konsequenzen (Anzeige, Punkte, Geldbuße). Welche Regelung für euer spezielles Motorrad gilt, steht auf Seite 6 des Fahrzeugbriefes (wenn hier kein Hinweis auf EG-Recht ist, gilt nationales Recht), oder kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden. Im Fahrzeugschein ist dieser Hinweis jedoch nicht eingetragen, daher wissen auch der TÜV und die Polizei bei Kontrollen nicht, was nun für Euch im Einzelfall gilt. Ich warne jedoch Neugierige, dann einfach zu behaupten, das Fahrzeug sei nach EG-Recht zugelassen; wenn bei einer (möglichen) Überprüfung beim SVA was anderes rauskommt, wird es wieder teuer. Daher können zwei völlig gleiche Motorräder nebeneinander stehen, eines darf ohne, das andere muß den Spritzschutz haben; alles nur abhängig davon, aufgrund welcher Vorschriften es zugelassen wurde. Schwer verständlich, aber nicht zu ändern. Erst nach Einigung mit der EG wird sich zeigen, welche Vorschrift in Zukunft in Deutschland gültig ist. Inzwischen hat sich diese Problematik auch bei den TÜV-Prüfstellen und bei der Polizei rumgesprochen, und das wird heute schon sehr viel lockerer gesehen. Viele handeln da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, und deswegen kommt man heute auch problemlos mit gekürztem Spritzschutz durch. Quelle: Theo aus dem Banditforum
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Zitat von screwlord
gelesen habe ich das wenn nach eu/eg kein fender notwendig ist...das wiederspricht sich aber mit dem was das 100 ps forum schreibt
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Zitat von George
Und weil das Thema auch für alle anderen wichtig sein könnte, mach ich direkt mal 'nen neuen thread draus!
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Das wird dann wohl erst noch durchgefochten werden!
Kack Bürokratie.
Aber coole Quelle, die du da gefunden hast!
So wie ich das sehe, bin ich einer der wenigen gewinner. Habe mein Bike aus UK importi2ert und wegen der EG Richtlinien hier auch ohne Probs zugelassen bekommen. Das bedeutet also Narrenfreiheit!
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Die K-Nummer in der Zulassung sagt's aus.www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Wenns nicht funkt. Gib Tipps für Motorradfahrer in Google ein.