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Interessiert MICH alles nicht - eine neue Harley will ich eh nicht - mein alter Kram langt mir, bis ich abtrete...
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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"
Frage: Meine Street Glide ist ein Euro 4 Moped.
Dürfen die seitlichen Reflektoren (Gabel & Koffer) entfernt werden?
Soweit ich verstanden habe Ja... nur ab 2017 neu zugelassene nicht mehr, liege ich da richtig?
Falls ja, weitere Frage: Die an den Koffern würde ich gerne geschwärzt wieder anbringen, da sonst eine unschöne Lücke entsteht.
Das wäre wiederum nicht erlaubt oder? Zumindest für den TÜV nicht? Ich müsste diese dann einfach für den TÜV wieder ganz entfernen...?
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Ja ganz einfach im Schein Ziffer 14 wenn da e * 168/2013 steht haste Euro 4 und musst Reflektoren haben.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Ja ganz einfach im Schein Ziffer 14 wenn da e * 168/2013 steht haste Euro 4 und musst Reflektoren haben.
Interpretiere ich so, dass es abhängig ist was du im Schein stehen hast und nicht welches Zulassungsjahr du hast.
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Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.
Sorry dann versteh ich deine frage hier nicht.
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Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Ich mag meine Reflektoren und sie bleiben da wo sie hingehören.
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.
Ich habe meine auch drangelassen. Wenn man bedenkt, wie oft hier das Argument "mehr auffallen" gezogen wird um damit unzulässige LED-Scheinwerfer, Dauerfernlicht und laute illegale Auspuffanlagen zu rechtfertigen, wundert mich diese bigotte Einstellung zu den Reflektoren ganz gewaltig. Das gilt übrigens auch für den roten hinten. Die Dinger können bei schlechter Sicht soviel bewirken. Gerade an Kreuzungen, wo Motorräder leider immer wieder übersehen werden, sind diese kleinen Reflektoren unter Umständen "the last line of defence". Versteht mich nicht falsch, ich wäre der letzte, der sich vor lauter Angst nur noch mit reflektierendem Integralhelm und wahlweise neongelber oder quietschorangener Warnweste auf die Straße trauen würde, aber bereits vorhandene Sicherheitseinrichtungen zu entfernen erscheint mir kontraproduktiv.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Sorry dann versteh ich deine frage hier nicht.
Ich trage Warnweste, da erübrigt sich das.
https://moppedstuttgart.blogspot.de/2016/04/eu-beschliet-seitenreflektoren-am.html
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Ich trage Warnweste, da erübrigt sich das.
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bollert im Westerwald
Dachte so ne Warnweste sei nur ne Macke der GS Treiber...
Ist es eigentlich zulässig die Warnweste dauerhaft zu tragen ?
Ich meine das wäre nur so ne Auflage bei liegengebliebenem Fahrzeug.
Gruß
triple
Blanker bürokratischer Unsinn!! Vor nicht allzu langer Zeit hatte man beim TÜV Schwierigkeiten bekommen, wenn bei uns seitliche Reflektoren dran waren und jetzt auf einmal bekommt man sie, wenn sie nicht mehr dran sind. Irrsinn!
zum zitierten Beitrag Zitat von triple
Dachte so ne Warnweste sei nur ne Macke der GS Treiber...
Ist es eigentlich zulässig die Warnweste dauerhaft zu tragen ?
Ich meine das wäre nur so ne Auflage bei liegengebliebenem Fahrzeug.
Gruß
triple
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A smoothed sea never made a skillful sailor