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Geschrieben von Ritchy059 am 21.03.2017 um 16:27:

Interessiert MICH alles nicht - eine neue Harley will ich eh nicht - mein alter Kram langt mir, bis ich abtrete...

 

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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"


Geschrieben von Vaper am 25.03.2017 um 18:15:

Frage: Meine Street Glide ist ein Euro 4 Moped. 
Dürfen die seitlichen Reflektoren (Gabel & Koffer) entfernt werden?


Soweit ich verstanden habe Ja... nur ab 2017 neu zugelassene nicht mehr, liege ich da richtig?

Falls ja, weitere Frage: Die an den Koffern würde ich gerne geschwärzt wieder anbringen, da sonst eine unschöne Lücke entsteht.
Das wäre wiederum nicht erlaubt oder? Zumindest für den TÜV nicht? Ich müsste diese dann einfach für den TÜV wieder ganz entfernen...?


Geschrieben von bestes-ht am 25.03.2017 um 18:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Ja ganz einfach im Schein Ziffer 14 wenn da e * 168/2013 steht haste Euro 4 und musst Reflektoren haben.

Interpretiere ich so, dass es abhängig ist was du im Schein stehen hast und nicht welches Zulassungsjahr du hast.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von SteveHD am 25.03.2017 um 19:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Ja ganz einfach im Schein Ziffer 14 wenn da e * 168/2013 steht haste Euro 4 und musst Reflektoren haben.

Interpretiere ich so, dass es abhängig ist was du im Schein stehen hast und nicht welches Zulassungsjahr du hast.

Richtig ausschlaggebend ist die homologationsgrundlage.

wenn Du e* 168/2013 im Schein stehen hast bei Feld 14 dann hastDu Euro 4 und misst die Reflektoren dran haben.
 

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Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Vaper am 27.03.2017 um 14:21:

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ. 

An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben). 

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen. 

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

Okay also so gesehen verliert ja dann jedes Moped das mit seitlichen Reflektoren zugelassen worden ist, die Zulassung wenn sie ab sind.
Puuuuuh glaub dann dürfte ich ja nicht mals einfach so die Fußrasten, nen Tankdeckel oder sonst was ändern.
Wird mir langsam alles zu streng was die Regelungen an geht. So lang der Auspuff passt mach mir da jetzt keine größeren Sorgen, und zum nächsten TÜV kommen die schönen Teile eben wieder mit nem super leichten Tesafilm drauf ;-)

Selbst in meiner Werkstatt des vertrauens sagte man mir ich könne die Teile einfach abnehmen. Einen Polizist habe ich auch gefragt, der wusste nicht mals das es solch eine Regelung gibt. Funktioniert dein Licht? Ist der Auspuff legal? Fahr weiter. 
Den TÜV werd ich dann wohl eh in der Werkstatt machen lassen, da ist der TÜV Prüfer ja wohl ganz ganz andere Probleme gewohnt ... und wenn die Arbeiter schon sagen das sowas gar kein Probleme darstellt und die den TÜV täglich da haben, sollte ich mir da echt keinen Kopf machen. Man will es immer richtig machen, aber wie man in diesen Fall sieht, wäre dann ja so gut wie gar nichts mehr an Veränderungen möglich. 

Danke dennoch für die Hilfe. 


Geschrieben von SteveHD am 27.03.2017 um 14:28:

Sorry dann versteh ich deine frage hier nicht.

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Gruß Steve

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Geschrieben von carlos.D am 27.03.2017 um 15:20:

Ich mag meine Reflektoren und sie bleiben da wo sie hingehören.

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Geschrieben von Scareya am 27.03.2017 um 20:36:

Ich habe meine auch drangelassen. Wenn man bedenkt, wie oft hier das Argument "mehr auffallen" gezogen wird um damit unzulässige LED-Scheinwerfer, Dauerfernlicht und laute illegale Auspuffanlagen zu rechtfertigen, wundert mich diese bigotte Einstellung zu den Reflektoren ganz gewaltig. Das gilt übrigens auch für den roten hinten. Die Dinger können bei schlechter Sicht soviel bewirken. Gerade an Kreuzungen, wo Motorräder leider immer wieder übersehen werden, sind diese kleinen Reflektoren unter Umständen "the last line of defence". Versteht mich nicht falsch, ich wäre der letzte, der sich vor lauter Angst nur noch mit reflektierendem Integralhelm und wahlweise neongelber oder quietschorangener Warnweste auf die Straße trauen würde, aber bereits vorhandene Sicherheitseinrichtungen zu entfernen erscheint mir kontraproduktiv.

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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von Vaper am 27.03.2017 um 21:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Sorry dann versteh ich deine frage hier nicht.

hat sich ja auch schon erübrigt, wie an an den bildern sieht hatte ich die frage eh erst gestellt als ich schon "dabei" war. sorry war einfach zu vorschnell an der tastatur. 

Und joa, beim punkto Sicherheit würde ich tatsächlich zustimmen, nur seitlich...? Den hinteren lasse ich auch bewusst dran.... aber seitlich? Nunja.... 


Geschrieben von Mondeo am 27.03.2017 um 22:01:

Ich trage Warnweste, da erübrigt sich das.Freude


Geschrieben von HeikoJ am 27.03.2017 um 22:21:

https://moppedstuttgart.blogspot.de/2016/04/eu-beschliet-seitenreflektoren-am.html

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von TC-110 am 27.03.2017 um 22:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Ich trage Warnweste, da erübrigt sich das.Freude

...ich auch, schwarz auf schwarzem Grund! großes Grinsengroßes Grinsengroßes Grinsen

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bollert im Westerwald


Geschrieben von triple am 28.03.2017 um 05:53:

Dachte so ne Warnweste sei nur ne Macke der GS Treiber...

Ist es eigentlich zulässig die Warnweste dauerhaft zu tragen ?
Ich meine das wäre nur so ne Auflage bei liegengebliebenem Fahrzeug.

Gruß
triple


Geschrieben von Grisly_de am 28.03.2017 um 06:33:

Blanker bürokratischer Unsinn!! Vor nicht allzu langer Zeit hatte man beim TÜV Schwierigkeiten bekommen, wenn bei uns seitliche Reflektoren dran waren und jetzt auf einmal bekommt man sie, wenn sie nicht mehr dran sind. Irrsinn!


Geschrieben von Black Pearl am 28.03.2017 um 08:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von triple
Dachte so ne Warnweste sei nur ne Macke der GS Treiber...

Ist es eigentlich zulässig die Warnweste dauerhaft zu tragen ?
Ich meine das wäre nur so ne Auflage bei liegengebliebenem Fahrzeug.

Gruß
triple

das sollte man noch extra groß schreiben...

Die gleiche Frage stell ich mir auch, seit die diese Warnwestenpflicht eingeführt haben...

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