Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Ungeliebter Reflektor... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=17712)


Geschrieben von TWG am 03.04.2011 um 22:30:

Zitat von pegasusmc
Macht 3 Punkte und 90 €
Da Du im dunklen nicht erkannt wirst, ist das Fahrzeug nicht Verkehrssicher.

Jetzt setzen wir schon Bremsen, Lenkung und Zugvorrichtungen mit Firlefanz gleich verwirrt

Diese Argumentation liesse sich dann in der Fantasie auf so gut wie alles anwenden.

Aber es gibt ja Gottseidank den Tatbestand 222.5 im BKat der solche Fantasien schnell in die Realität zurückholt Zunge raus

Gruss TWG


Geschrieben von George am 03.04.2011 um 22:31:

Zitat von greyfellow
Der Verwarnungs- u. Bußgeldkatalog ist bundsesweit einheitlich und bindend und kann nicht von den "bösen" Bullen frei Schnauze angewendet werden! Unterschiede gibt es nur, wenn unterschiedliche in Frage kommende Tatbestände zur Anwendung kommen!
Also bleibt cool und wenn ich mich vorsätzlich über Spielregeln hinwegsetze, so sollte ich auch die Folgen tragen können und nicht jammern, wenn mal kein Auge zugedrückt wird.

Dazu passt ja dieser "Gummiparagraph":

"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt" => 3 Punkte und 80 Euro. (BKat-Nr. 108 )

Das mit dem Halbwissen ist immer so eine Sache, wenn Tatbestände doch unterschiedlich ausgelegt werden können. Für den einen hat in der Situation die Sicherheit gelitten, für den anderen isses 'ne Verwarnung von 15 Euro und der Dritte drückt ein Auge zu. Aber das kennen wir ja schon aus dem Auspuff-thread.

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Greypearl am 03.04.2011 um 22:35:

Ich hab mir nun ne neue Kennzeichenplatte machen lassen mit ner Ecke für den Reflektor. Leider gehts bauartbedingt nicht mittig Augen rollen Bin einfach mal gespannt, wenn ich mal in ne Kontrolle komm oder zum TÜV muss, was ich dann zu hören bekomme. Aber immerhin ist der Reflektor vom LOUIS mit Zulassung und immerhin: ER IST DRAN cool

__________________
- no signature -


Geschrieben von George am 03.04.2011 um 22:40:

Bei mir gings mittig! Augenzwinkern

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von pegasusmc am 03.04.2011 um 22:48:

http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrssicherheit/Bussgeldkatalog/bussgeldkatalog_node.html
Steht ganz unten, ist natürlich eine Auslegungssache. Wenn G+W meint ein fehlender Rückstrahler fällt unter magelhaften Zustand dann hast Du Pech gehabt.

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

__________________
Gruß Schorse
Pegasus MC


Geschrieben von Dimitri am 03.04.2011 um 23:24:

Also ich habe an meinen PKW mal gefärbte Rückleuchten gehabt die auch eingetragen waren nur hätte ich dann auch rote Rückstrahler gebraucht.
Gab ebensfall bei der Motorrad Polizei auf der Autobahn 3Punkte und damals 50€. Das war aber 2002.


Geschrieben von TWG am 03.04.2011 um 23:28:

Zitat von pegasusmc
Wenn G+W meint ein fehlender Rückstrahler fällt unter magelhaften Zustand dann hast Du Pech gehabt.

Nein das habe ICH eben nicht.

will jetzt nicht ins Uferlose kommen, aber musste vor ein paar Monaten diverse Referate über Rechtskunde über mich ergehen lassen und eine Sache ist hängen geblieben, explizierter Tatbestand geht immer vor allgemeinen Tatbestand.
Ist nicht meine Erfindung sondern Grundlage für Anwälte und Gerichte.
Da gibt es keinen Spielraum zur Auslegung und sollte ein Polizist das dennoch tuen, wird ein Gericht und später seine Vorgesetzten ihn zurecht weisen.

Man kann natürlich auch Fresse halten und zahlen, jeder wie er möchte.
Oder sich in die Hose scheissen und Rückstraher ranschrauben geht natürlich auch fröhlich


Geschrieben von TWG am 03.04.2011 um 23:33:

Zitat von Dimitri
Also ich habe an meinen PKW mal gefärbte Rückleuchten gehabt die auch eingetragen waren nur hätte ich dann auch rote Rückstrahler gebraucht.
.

Und die hast du nicht gehabt und das auch eingeräumt = Vorsatz

Wir Motorradfahrer begehen keinen Vorsatz, wir haben alle einen Rückstrahler dran der nur gerade zufällig während der Fahrt abgefallen ist.
Ohhhh wo ist er denn geblieben? fröhlich


Geschrieben von greyfellow am 04.04.2011 um 07:39:

 

__________________
"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes


Geschrieben von SP650TR am 19.06.2011 um 16:38:

bei meiner Rocker habe ich das Problem so gelöst:

- seitlicher Nummernschildhalter (wollte ich sowieso haben)
- Rückstrahler vom Fahrradhändler gekauft (3.-- €)
- die Streuscheibe vorsichtig aus der Halterung gelöst
- in die Rückseite der Halterung 2 Löcher gebohrt
- die 2 Schrauben für den Kennzeichenhalter aus dem Rücklicht geschraubt
- die Rückseite der Halterung vom Rückstrahler damit angeschraubt
- den Rückstrahler wieder schön zusammen geklebt

Um einfach Ruhe vor den Tüvtlern und der Rennleitung zu haben, fiel mir nichts anderes ein.
Optisch geht das m.E. auch ganz i.O.

__________________
Alt genug um es besser zu wissen,
jung genug um es noch mal zu tun !


Geschrieben von Hollerich am 19.06.2011 um 17:39:

Hat dein neuer Rückstrahler eine ECE Kennzeichnung(R 3 für das KFZ), wenn nicht kannst Du auch ohne fahren, kostet alles gleich Freude

__________________
http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&v=ijfHJHjhA-o


Geschrieben von SP650TR am 20.06.2011 um 14:02:

Hallo Hollerich, vielen Dank für Deinen Hinweis.

Ein ECE-Zeichen ist drauf, R3 nicht.

Ich hoffe aber, dass der Rückstrahler die Jungs in Uniform davon abhält, mich anzuhalten.
Bei einer Kontrolle stell ich mich denn einfach mal ein bißchen doof verwirrt

Alle anderen legalen Rückstrahler, die auf dem Markt sind, finde ich irgendwie nicht wirklich toll.
Ich warte einfach mal ab was passiert, ansonsten irgendwie unterhalb des Kennzeichenhalters oder wzischen Halter und Rad.

__________________
Alt genug um es besser zu wissen,
jung genug um es noch mal zu tun !


Geschrieben von DerFalte am 20.06.2011 um 15:25:

Ich find die Auslegung der Fahrzeugmitte hier etwas verwirrend, bei einem Motorrad wo im besten Falle 2 Reifen in einer Spur laufen ist die Reifenmitte doch zugleich die Fahrzeugmitte und nicht die gemessene Mitte durch Anbauten wie einen Seitlichen Kennzeichenhater. Baby
Dann müsstest du ja die all in one Kellermänner die ja auch den gleichen Abstand zur Fahrzeugmitte aufweisen sollen auf der einen Seite am SKH und auf der anderen am Fender haben ? geschockt
fröhlich Freude fröhlich

__________________
fröhlich Alte Haut sieht auch ohne Tattoos scheiße aus ! fröhlich
G**gle ist erst 12 und weiß schon mehr als du!


Geschrieben von Sticki1 am 20.06.2011 um 16:17:

der tüv damals bei der nightster schrieb ins protokoll der HU daß der rückstrahler vorhanden aber nicht mittig war.

ansonsten ist aktuell bei fehlendem rückstrahler bis zu 1 punkt alles drin,bei seitlich angebrachten maximal 25 euro


Geschrieben von blaugrau am 26.01.2012 um 11:41:

Zitat von "Heidi"
Hi ,
hab ne Rocker von 2009.......die hat nicht mal nen Halter für son Teil dran und die war neu gekauft.......toll..... fröhlich

hat sie alles gehabt, wurde sicher "vergessen" zu montieren ...


so sah das mal aus, der Halter ist für unterschiedliche Kennzeichen verstellbar.
Unwissen schützt leider nicht vor Strafe ...

__________________
Grüße aus dem hohen Norden

Wir essen jetzt Opa
(Satzzeichen retten Leben)


cool Sons of Arthritis / Ibuprofen Chapter cool