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Geschrieben von Clochard am 06.09.2010 um 09:27:

Eintragung HD Zubehör z.B. Lenker

Servus Gemeinde,

mit der Suche bin ich nicht weiter gekommen.

Es geht darum, dass ja eigentlich ein anderer Lenker eingetragen werden müsste.

Ich habe an meiner Sporty den Mini-Ape aus dem HD-Zubehör montiert. Das Teil hat weder ne Nummer noch ein ABE oder sonst irgendwas.

Wie funkt das bei den HD-Originalteilen? Wie könnte ich da einen TÜV-Prüfer von überzeugen?

Oder anderes gefragt, muss ich überhaupt?

Gruß
Clochard


Geschrieben von Döppi am 06.09.2010 um 10:57:

Gibt es wie immer unterschiedliche Aussagen . Lenker muss aber eingetragen werden . Vorverlegte Fussrasten z.B. nicht.

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Geschrieben von Schooli am 06.09.2010 um 11:04:

Hallo

Ich denke mal ohne ein Tüv-Gutachten wirst Du den Lenker nicht eingetragen
bekommen unglücklich Wenn überhaupt würde ich es über einen HD Dealer versuchen großes Grinsen

Greetz Schooli

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Geschrieben von lucifer am 06.09.2010 um 11:05:

Wenn Du ihn vom Stealer hast, lass ihn über ihn eintragen.


Geschrieben von Dragon am 06.09.2010 um 11:44:

Fahr zum Freundlichen und laß ihn eintragen


Geschrieben von Clochard am 07.09.2010 um 09:32:

Werde dann mal meinen Freundlichen ansprechen.

Bin gespannt was er sagt. Die Teile (Lenker, Züge, Kabelverlängerung) habe ich üvber HD-Chicago gekauft und selbst montiert.

Begeistert wird er nicht sein. Mal sehen.


Geschrieben von Blaubär am 07.09.2010 um 09:54:

Gibt es den denn überhaupt in Deutschland?

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Geschrieben von Clochard am 07.09.2010 um 12:29:

Ist im deutschen Zubehörkatalog drin. Gleiche Teilenummern.

Müsste dort eigentlich nicht drin stehen:

Eintragungspflichtig?

Im Straßenverkehr ohne Eintragung nicht zulässig?

Irgendwie sowas. Ich muss echt mal beim Dealer vorbei was der dazu sagt.


Geschrieben von Wagge am 07.09.2010 um 13:47:

Bei einigen Sachen steht ja TÜV dabei, aber egal.

Die gehen halt davon aus, dass die Sachen aus dem Katalog auch nur beim Händler gekauft und montiert werden.

Fahr zum Händler und lass die Sachen eintragen. Die Teile sind ja orig. HD.


Geschrieben von Blaubär am 07.09.2010 um 13:53:

Zitat von Clochard
Ist im deutschen Zubehörkatalog drin. Gleiche Teilenummern.<..>.

Dann müsste das gehen. Begeistert wird er nicht sein, nachdem Du's nicht bei ihm gekauft hast.
Nimm am Besten prophylaktisch sowas mit großes Grinsen

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Geschrieben von SteveHD am 07.09.2010 um 14:06:

Einfach ne Änderungsabnahme bei irgend einen Harleyschrauber machen lassen. Aber der Lenker wird nicht das Problem sein ehr die Züge/ Bremsleitung fröhlich .


Aber bei der Abnahme immer auf Original Harleyteile verweisen am besten mit Teile Nr und Katalog mitnehmen.

Dann sollte es einfach sein.

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Gruß Steve

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Geschrieben von nighttrain1 am 07.09.2010 um 23:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Gibt es wie immer unterschiedliche Aussagen . Lenker muss aber eingetragen werden . Vorverlegte Fussrasten z.B. nicht.

Hallo Big Bore,

ist das sicher mit den Fußrasten ?
Oder je nach Bundesland verschieden ?

Ich bin am überlegen, meine um 3" vorzuverlegen.

Gruß nighttrain

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nighttrain cool

lieber schwarz und stark


Geschrieben von magge31 am 08.09.2010 um 00:09:

wenn du original vorverlegte hast sind sie eintragungs frei!
nur die aus dem zubehör sind eintragungspflichtig.

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--- T.F.F.T. ---


Geschrieben von Blaubär am 08.09.2010 um 08:32:

Vorverlegte Fußrasten müssen eingetragen werden.

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Geschrieben von jojo78 am 08.09.2010 um 08:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Blaubär
Vorverlegte Fußrasten müssen eingetragen werden.

Das ist auch das was der TÜV Ing. gesagt. Hat auch die Originalen müssen eingetragen werden.
Da die ABE vom Motorrad ohne Fussrasten gemacht wurde wenn man jetzt welche dranschraubt egal ob nachrüst oder Org.Harley ist das nicht mit in der ABE. Wie gross im Falle des Falles die Aufregung ist wenn die nicht eingetragen sind ist was anderes...