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Geschrieben von Smokeybear am 13.10.2013 um 09:49:

Luftfilter von Ness bzw. Performance Machine

Hallo Kollegen,

ich habe ein Auge auf die folgenden beiden LuFi´s geworfen

1. Arlen Ness: Deep Cut Inverted Air Cleaner - Black

http://shop.arlenness.com/p-9705-deep-cut-inverted-air-cleaner-black.aspx

2. Performance Machine: MAX HP Air Cleaner Contrast Cut

http://www.performancemachine.com/motorcycle-air-cleaners/MAX-HP.aspx

Sich die Teile selbst zu beschaffen, ist ja mittlerweile kein unüberwindliches Problem.

Dennoch frage ich mich, was dort für Filterelemente drin sind und - vor allem - woher man die hierzulande im Zweifelsfall kurzfristig bekommen könnte.

Es handelt sich bei den Filterelementen zwar um wiederverwendbare Teile, aber dennoch werden auch die mal getauscht. Ich fände es "blöd", wenn ich meine Maschine mal zur Inspektion bringen würde und der Schrauber sagt mir dann "Sorry. Der Filter müßte jetzt eigentlich mal gewechselt werden, aber ich hab oder bekomme keinen Ersatz dafür".

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Viele Grüße
Frank

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Geschrieben von Döppi am 13.10.2013 um 19:18:

Glaube eher, daß die Luftfilter dein Bike überleben. Auswaschen wenn dreckig, neu einölen und fertig. Halten ewig die Teile.

Haben beide keinen Tüv, das ist dir schon klar oder ?

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Geschrieben von NT-Tom am 13.10.2013 um 22:15:

beim ness sinds die auswaschbaren filterelemente von K&N - gibt sogar andersherum eine K&N filter mit bestellnummer für den ness luftfilterhalter

wie george schon sagte , beide ohne tüv und ohne eintragung

anders beim ness big sucker stage 1 , da gibts von BL motorparts ein tüv gutachten für - auch für den SE stage 1


Geschrieben von Smokeybear am 14.10.2013 um 06:25:

Was geht schon mit TÜV? Nicht sher viel.

Ich sehe dieses TÜV-Thema beim LuFi etwas anders, als beim Auspuff. Aber das ist mein Bier.

Sicher:
Es gibt mittlerweile TÜV-Sätze/Gutachten für den Big Sucker und Heavy Breather.

Nur es ist die Frage, ob das, was dann damit rauskommt, dem entspricht, was man sich von einem "besseren Durchatment" auch wirklich verspricht. Ich meine, der Effekt eines neuen, offenen LiFi´s verpufft weitgehend, wenn er mit einem TÜV-Satz ausgerüstet wird. In dem Moment brauche ich dann keinen neuen LuFi mehr.

Oder soll es nur darum gehen, sich das Ding eintragen zu lassen und dann den TÜV-Satz wieder zu entfernen? Dann bin ich ebenso in der "Illegalität" wie ohne TÜV. Nur habe ich dann noch ein paar EUR mehr dafür bezahlt.

Abgesehen davon:
Wenn ich richtig im Bilde bin, dann gelten diese TÜV-Sätze nur bis Bj. 2012. Nütz mir - mit Bj. 2013 - dann auch nix.Zudem gilt der mögliche TÜV-Eintrag - meine ich - auch nur mit serienmäßigem Auspuff. Ich glaube, ein PENZL geht nicht unbedingt als "serienmäßig" durch.

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Frank

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Geschrieben von Döppi am 14.10.2013 um 09:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von NT-Tom
beim ness sinds die auswaschbaren filterelemente von K&N - gibt sogar andersherum eine K&N filter mit bestellnummer für den ness luftfilterhalter

wie george schon sagte , beide ohne tüv und ohne eintragung

anders beim ness big sucker stage 1 , da gibts von BL motorparts ein tüv gutachten für - auch für den SE stage 1

Heiß zwar nicht Schorsch, aber egal. Augen rollen

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Geschrieben von Döppi am 14.10.2013 um 09:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Smokeybear
Was geht schon mit TÜV? Nicht sher viel.

Ich sehe dieses TÜV-Thema beim LuFi etwas anders, als beim Auspuff. Aber das ist mein Bier.

Sicher:
Es gibt mittlerweile TÜV-Sätze/Gutachten für den Big Sucker und Heavy Breather.

Nur es ist die Frage, ob das, was dann damit rauskommt, dem entspricht, was man sich von einem "besseren Durchatment" auch wirklich verspricht. Ich meine, der Effekt eines neuen, offenen LiFi´s verpufft weitgehend, wenn er mit einem TÜV-Satz ausgerüstet wird. In dem Moment brauche ich dann keinen neuen LuFi mehr.

Oder soll es nur darum gehen, sich das Ding eintragen zu lassen und dann den TÜV-Satz wieder zu entfernen? Dann bin ich ebenso in der "Illegalität" wie ohne TÜV. Nur habe ich dann noch ein paar EUR mehr dafür bezahlt.

Abgesehen davon:
Wenn ich richtig im Bilde bin, dann gelten diese TÜV-Sätze nur bis Bj. 2012. Nütz mir - mit Bj. 2013 - dann auch nix.Zudem gilt der mögliche TÜV-Eintrag - meine ich - auch nur mit serienmäßigem Auspuff. Ich glaube, ein PENZL geht nicht unbedingt als "serienmäßig" durch.

Heul dann aber nicht rum, wenn sie dich am Arsch haben. Das der Luftfilter nicht orginal ist merkt auch ein Polizist, der Null Ahnung von Bikes hat.
Und warum hast dann mehr bezahlt ? Dein Arlen Ness Teil kommt mit Versand Tüv und Steuer an die 400 Euro. Da ist der Big Sucker mit kleinem runden Cover inkl. Tüv Kit günstiger. Augenzwinkern

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Geschrieben von TheGermanKid am 14.10.2013 um 10:08:

Zitat von Döppi
Heul dann aber nicht rum, wenn sie dich am Arsch haben. Das der Luftfilter nicht orginal ist merkt auch ein Polizist, der Null Ahnung von Bikes hat.

So seh ich das auch. Ohne die Bleche im FIlter fährt man zwar illegal - aber der Polizist, der dich auf den offensichtlich nicht standard-Luftfilter anspricht, findet im Schein zumindest einen Eintrag.
Wenn er damit nicht zufrieden ist dann gehts eben auf den Prüfstand und dann hat man ein Problem.

Bei meiner Eintragung vom Big Sucker ging es aber hauptsächlich darum, bei einer normalen Kontrolle alle offensichtlich veränderten Teile eingetragen zu haben.
Das erspart dir den ersten Ärger. Und die Luftfiltern die du dir rausgesucht hast dürften mit das erste sein was als Tuning Teil auffällt bei einer Kontrolle.

Ist aber natürlich wie du schon gesagt hast komplett dein Problem und deine Sorge.
Ich persönlich bin die zwei Wochen ohne Eintragung etwas unentspannter an der Polizei vorbei gefahren und davon gibts in München ne Menge.

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Geschrieben von Marco321 am 14.10.2013 um 14:13:

Ich verstehe hier die Diskussion nicht ganz. Mein freier Schrauber bekommt alle Luftfilter mit K&N Einsatz eingetragen mit jedem Auspuff und das ohne Blechstreifen/Gutachten. Bei mir wird der Arlen Ness Big Sucker Stage one am Mittwoch eingetragen. Kostet 100 Euro ohne Connection oder Mauschelei.

Vieleicht einfach mal beim freien fragen gehen

Bis dann Marco

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von grafschafter am 14.10.2013 um 15:43:

Zur nicht verstandenen Diskussion:

Gefälligkeitsgutachten .., auch wenn du selber keine Connection zum Prüfer hast.

Wenns drauf ankommt, haste den Hunni umsonst ausgegeben...und sogar noch mehr ...
Die Eintragung ist ohne Wert, wenn du bei einer Kontrolle an einen fachkundigen Polizeiibeamten gerätst...Der schickt deine Mühle zur Messung. Wenn die dann feststellen, dass die Werte nicht stimmen, kannste die Eintragung knicken.
Der Sachverständige/Prüfer kann sich auch warm anziehen, wenn der Polizist ne Meldung an seine Organisation macht (sei es DEKRA, TÜV oder wer auch immer..)

Nur mal am Rande erwähnt...
Was glaubst du, warum Pistor Gutachten und Blechstreifen anbietet? Die aaS/Prüfer sind doch nicht alle unwissend, was Motorräder betrifft (..auch wenn ich selber schon andere Erfahrungen gemacht habe..)

Gruß
Uwe


Geschrieben von Smokeybear am 14.10.2013 um 18:52:

Ich hab´s kurz vorher schon einmal gepostet.

Wenn es denn um TÜV-konforme Luftfilter gehen soll. Egal, ob sie von vornherein schon TÜV-konform sind oder aber durch einen "TÜV-Satz" noch TÜV-konform gemacht werden müssen.

Wenn es einem beim anderen, neuen LuFi primär um eine andere, vermeintlich oder tatsächlich bessere Optik geht: na gut, dann kann es sicher auch ein solcher Filter sein.

Wenn es einem beim anderen, neuen LuFi primär um eine bessere Performance, ein besseres "Durchatmen" geht: dann bringen einen diese TÜV-konformen Dinger nicht wirklich weiter. Nahezu vergebliche "Liebesmüh". Das, was an dieser Stelle Performance bringt, ist i.d.R. lauter. Also nicht mit den (TÜV-)Bestimmungen vereinbar.

Das obige mal vorweg.

Wenn ich mir jetzt beispielsweise - für vergleichsweise noch kleines Geld - einen (zunächst nicht TÜV-konformen!) Big Sucker Stage 1 anschaffe, dann habe ich mir einen sehr guten, " hoch performanten" LuFi angeschafft. Nur relativ laut ist er. Ich hatte mal ein solch nicht TÜV-konformes Ding auf meiner Sportster. Die Lautstärke "stört" aber eigentlich keinen. Der Big Sucker, wenn z.B. unter einen runden 8 Inch Chrom Cover "versteckt", ist zudem recht unauffällig. Weder TÜV noch Polizei hätten sich je "beschwert".

So. Jetzt will man aber "auf Nummer Sicher" gehen. Kauft sich zum Ganzen auch noch den TÜV-Kit samt Gutachten. Kostet zusätzlich Geld, von dem ich behaupte, dass man es sich besser spart. Warum?

Nun:
Wenn man sich Leistung versprach, dann macht der TÜV-Kit, so er verbaut wird (und bleibt) dieses Ansinnen weitestgehend wieder zunichte. Dann brauche ICH den Big Sucker nicht mehr!

Dann stellen sich weiterhin - ich bin immer noch beim Big Sucker Stage 1 - die folgenden Fragen:
Habe ich vielleicht auch noch einen Auspuff, der -warum auch immer - nicht mehr den Serienstand entspricht? Dann nützt - soweit ich informiert bin - auch das Gutachten nix, weil daraus hervorgeht, dass die serienmäßige Auspuffanlage verwendet werden muß, wenn ich auch einen TÜV-konformen Big Sucker fahren möchte.
Habe ich vielleicht ein 2013er Modell? Auch dann bringt das Gutachten nix, weil es - soweit ich informiert bin - derzeit nur die Jahrgänge bis 2012 umfasst.

Wenn ich mir die Ganze Sache also überlege:
Leistung und TÜV-Konformität sind nur sehr schwierig unter einen Hut zu bringen. Entweder TÜV oder Leistung. Von den hier schon erwähnten "Gefälligkeitsgutachten" mal abgesehen.

Von daher kümmere ICH micht beim LuFi nicht unbedingt darum, ob er TÜV-konform ist (oder gemacht werden kann). Worum ich mich dann eher kümmere: ist das Ding optisch mehr oder weniger auffällig. Der Big Sucker läßt sich optisch recht unauffällig gestalten. Beispielweise mit dem runden Cover oder teils sogar unter dem Serien-Cover. Beim Heavy Breather geht so was natürlich nicht. Den bemerkt auch wer, der nicht so sehr ws von der Materie versteht.

Wenn einer also einen LuFi kennt, der "hoch performant" ist, dazu - und das auch mit gängigen Aftermarket-Auspuffen (wie z.B. Penzl oder Jeckyll&Hide) gemeinsam legal (TÜV-konform) betrieben werden kann, dann soll er jetzt mit dieser Info rausrücken! großes Grinsen

@Döppi:
Das "Heulen" versuche ich mir - ausnahmsweise - zu verkneifen. Und wenn, dann weine ich leise und heimlich ... Du wirst keine Träne sehen. fröhlich

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Viele Grüße
Frank

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Geschrieben von DéDé am 14.10.2013 um 21:21:

Euro 3 - legal, offener Luftfilter nur mit Geräuschreduzierkit, der Eintrag ohne Kit ist def. nichts wert!!!!
Euro 2 - legal ohne Reduzierkit

Wer ab Euro 3 legal deutlich mehr Leistung haben möchte, hat schlechte Karten, weil in fast allen Bereichen angefettet werden muss, i. V. mit durchlässigerem Auspuff und offenem Luftfilter
= lauter = k.o.-Kriterium bei einer durchgeführten Fahrgeräuschmessung.
Leistung geht legal bei Euro 3 eigentlich nur noch über Hubraumerhöhung

Aus optischen Gründen ist diese Maßnahme aber durchaus nachvollziehbar

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von TheGermanKid am 15.10.2013 um 13:03:

@Frank

Wie schon gesagt würde ich eine Eintragung anstreben, wenn es dir auch um die Optik geht (z.B. Heavy Breather) weil einfach jeder merkt, dass das ein neuer Luftfilter ist.
Da brauchst du keinen geschulten Motorradpolizisten. Ob da jetzt Blech drin ist oder nicht das ist ein anderes Thema.
Zumindest kommst du mit einer Eintragung in den Papieren an der ersten optischen Prüfung des Polizisten vorbei.

Wenn es dir hauptsächlich um die Leistung geht dann hol dir einen Ness Big Sucker oder einen S&S Stealth und mach ein original Cover drüber.

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Geschrieben von Döppi am 15.10.2013 um 14:47:

In der Eintragung steht ja nicht drinnen, daß nur ein orginal Auspuff montiert sein darf. Erst Luffi eintragen und dann Auspuff montieren.
Einfach mal nachfragen ob die Gutachten nicht auch für 2013 er Modelle gelten. Die haben das bestimmt nur noch nicht geändert.

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Geschrieben von grafschafter am 15.10.2013 um 18:57:

Stimmt Döppi, vom Auspuff ist nichts erwähnt.

So, jetzt folgt mal der Text, den der Prüfer des TÜV-Nord mir nach Anbau des Big Sucker von Arlen Ness, der nicht mal im Text erwähnt ist, mit dem Gutachten von Pistor plus Blechstreifen eingetragen hat:

"M. Austauschluftfiltergeh., Herst. Pistor m. Kennz. 600(XXXX) am Gehäuse und Geräuschdämpfer"

Das wars an Eintragung! Ich hatte den Lufi-Deckel abschrauben müssen. Das im Filterelement der Blechstreifen sitzt, hatt er nicht bemerkt und nicht gesehen. Auf dem Blechstreifen ist ja die Nr. von Pistor auch nicht angebracht.
Viel Ahnung war bei dem Prüfer anscheinend nicht vorhanden.. Er sagte, dass Motorräder eigentlich ein Prüfer macht, der an dem Tag nicht da war...
Ach ja, er wollte im Rahmen der gleichzeitig durchgeführten HU ne Nr. für meinen Motorschutzbügel sehen... Als ich sagte, wurde so bei Harley bestellt, wars für ihn OK

Gekostet hat die Eintragung nach § 19 (3) StVZO 25,80 €


Was steht denn bei euch so beim Big Sucker von Arlen Ness (mit TÜV-Gutachten und Blechstreifen) eingetragen???

Gruß
Uwe


Geschrieben von NT-Tom am 15.10.2013 um 19:05:

würd mich auch interessieren

auf meinen pistor blechblenden für den ness big sucker steht sehrwohl je eine nummer eingelasert

im gutachten wird dann mit der entsprechenden E nummer je nach modelll zur eintragung vorgeschlagen -

montiert und eingetragen hab ich den BS immer noch nicht Augen rollen

hatten wir hier zuletzt schon mal Arlen Ness Big Sucker Stage 1 eingetragen!

komisch , komisch - hier im süden krieg ich nix ohne gutachten und blechblenden eingetragen ( trotz euro 2 evo )

und im norden gehts per gefälligkeit beim freundlichen , mit blick in den HD zubehörkatalog Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen

hier im süden ist auch jeder gutachter beim schrauber oder freundlichen , der auch eintragungen machen darf - vom Tüv

dekra, gtü dürfen nur noch asu und tüv plakette machen