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Geschrieben von el rubio am 01.10.2014 um 09:38:

Fahreignungsprüfung

Der Söllner bringts auf den Punkt, vui Spaß smile


Geschrieben von bestes-ht am 01.10.2014 um 10:50:

Wer die "Lauferei" mit Ersatzdokumenten einmal hatte, weiss was dass für einen Zeitaufwand verbundenen mit Kosten darstellt,
egal ob die Papiere verloren/gestohlen oder liegengelassen wurden. Augenzwinkern

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Eightball am 01.10.2014 um 19:07:

In dem Bericht steht auch viel Müll. Einfach nicht alles glauben. Wenn das Teil sichergestellt/beschlagnahmt wird, was ein großer Unterschied ist, brauchts erstmal ne Rechtsgrundlage dazu. Und die ist erst dann gegeben, wenn der Führerschein mit großer Wahrscheinlichkeit der Einziehung im Verfahren unterliegt. Dazu reicht kein 24a und schon lange nicht der bloße Verdacht (gerötete Augen) einer BtM Fahrt.

Wenns denn wirklich soweit ist und das Teil daheim liegt, wird er dort auch kostenlos abgeholt. großes Grinsen

Hier mal was zum lesen:

http://www.kanzlei-heskamp.de/entziehung-der-fahrerlaubnis--fahrverbot

Und immer schön dran denken: Der Sicherstellung widersprechen. Dann wird zwar beschlagnahmt, aber dazu brauchts binnen 3 Tagen die Überprüfung der Beschlagnahme durch einen Richter und der entscheidet dann, wies weiter geht.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von DMS am 28.03.2016 um 11:09:

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Drogen bzw. Alkohol Testen?... Kurios,denn dabei wird nur der Zustand des Fahrzeuges und der Führerschein kontrolliert.

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Mit leerem Kopf nickt's sich leichter.

 


Geschrieben von Black Gremlin am 28.03.2016 um 12:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von DMS
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Drogen bzw. Alkohol Testen?... Kurios,denn dabei wird nur der Zustand des Fahrzeuges und der Führerschein kontrolliert.

Ist mir aber auch schon mehrfach passiert.
meistens in der Nähe von Discotheken oder um die Weihnachtszeit.
Da war der Zustand des Fahrzeuges eher zu vernachlässigen.
Die haben sogar schon ne ganze Autobahnspur über nen Rastplatz geführt und alle kontrolliert.
 


Geschrieben von Dragon am 29.03.2016 um 09:21:

So ist das mit der Poliezei bringt dem Staat viel Kohle ein.


Geschrieben von Kanzlerkandidat am 29.03.2016 um 09:28:

Das Ganze wegen geröteter Augen?
Das macht mir Angst!
Denn spätestens mit Beginn der Birkenblüte sehen meine Augen aus, wie die von Christiane F.
Also - Führerschein künftig daheim lassen! großes Grinsen

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nec pluribus impar
Louis XIV.


Geschrieben von Humphrey am 29.03.2016 um 10:35:

Bei Verdacht auf BTM muss erst ein "Wischtest" gemacht werden. Nur wenn der positiv ist, kann schon passieren wenn du eine Geldschein von einem Kokser in der Hand hattest, kommt der Pinkeltest. Und erst wenn der positiv ist können sie dir den Lappen einziehen bis zum Ergebnis der Blutprobe.
Nur der reine Verdacht reicht nicht zum einziehen des Lappens. Aber leider überschreiten manche Ordnungshüter ihre Befugnisse und die meisten wehren sich dann nicht dagegen.

Beim Alkohol ist es ähnlich. Zeigt der Alkomat einen Wert über 0,5 an geht´s zur Blutprobe. Du kannst deinen Führerschein aber am nächsten Tag wieder abholen solange dein Promillewert nur im Bereich eines Fahrverbots (Ordnungswidrigkeit) liegt. Dann kannst du auch bis zur Verhandlung weiterfahren. Dem Urteil liegt dann dein Bluttest zu Grunde.
Erst im Bereich einer Straftat beim Test durch den Alkomat bleibt der Lappen bis zum Ergebnis des Bluttests weg. Oder länger. Augen rollen

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Ein Freund ist ein Mensch der mich mag, obwohl er mich kennt.


Geschrieben von Ert am 29.03.2016 um 14:59:

Eine beglaubigte Kopie von Führerschein und Fahrzeugschein ist totaler Humbug weil ungültig.
der Besitz des Führerscheins / Fahrzeugdokuments dient auch als Nachweis, dass dieses Dokument nicht eingezogenen wurde. Die "beglaubigte" Kopie sagt nur aus, dass es irgendwann mal dieses originale Dokument gab. Natürlich drücken die meisten Polizisten ein Auge zu, aber rechtlich ist so eine Kopie nichts wert.

Ein Führerschein wird nur von der Polizei sichergestellt, wenn zB der Drogen- oder Alkoholvortest positiv war und dann zu recht. Man sollte sich nicht von solchen Anwaltsmärchen verrückt machen lassen.


Geschrieben von Mulligan1 am 29.03.2016 um 16:19:

Zitat von Ert
Eine beglaubigte Kopie von Führerschein und Fahrzeugschein ist totaler Humbug weil ungültig.
der Besitz des Führerscheins / Fahrzeugdokuments dient auch als Nachweis, dass dieses Dokument nicht eingezogenen wurde. Die "beglaubigte" Kopie sagt nur aus, dass es irgendwann mal dieses originale Dokument gab. Natürlich drücken die meisten Polizisten ein Auge zu, aber rechtlich ist so eine Kopie nichts wert.

Ich fahr schon ein paar Jahre mit einer Kopie des Fahrzeugscheins umher. Letztes Jahr in Jüterbog bin ich damit in eine Kontrolle gekommen. Der Beamte wies mich darauf hin das die Farbkopie "...quasi eine Dokumentenfälschung darstellte..." Auf mein "... und nun?.." hat er mit Kuli "Kopie!!" drauf geschrieben und meinte nun ist es keine Dokumentenfälschung mehr, allerdings könnte mich das 10€ kosten wenn ein "unleidlicher" Beamter das so nicht akzeptiert.
Damit kann ich leben!

 

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fuck it - the universal answer since forever!


Geschrieben von Dirk am 01.04.2016 um 22:03:

Zitat von Mulligan1
Zitat von Ert
Eine beglaubigte Kopie von Führerschein und Fahrzeugschein ist totaler Humbug weil ungültig.
der Besitz des Führerscheins / Fahrzeugdokuments dient auch als Nachweis, dass dieses Dokument nicht eingezogenen wurde. Die "beglaubigte" Kopie sagt nur aus, dass es irgendwann mal dieses originale Dokument gab. Natürlich drücken die meisten Polizisten ein Auge zu, aber rechtlich ist so eine Kopie nichts wert.

Ich fahr schon ein paar Jahre mit einer Kopie des Fahrzeugscheins umher. Letztes Jahr in Jüterbog bin ich damit in eine Kontrolle gekommen. Der Beamte wies mich darauf hin das die Farbkopie "...quasi eine Dokumentenfälschung darstellte..." Auf mein "... und nun?.." hat er mit Kuli "Kopie!!" drauf geschrieben und meinte nun ist es keine Dokumentenfälschung mehr, allerdings könnte mich das 10€ kosten wenn ein "unleidlicher" Beamter das so nicht akzeptiert.
Damit kann ich leben!


Ich auch :-) . Hab nie papiere dabei . Wenn ich sie verliere kost das mehr als irgend ne Verwarnung

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Geh weg , du bist kein Bier
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Gruss Dirk