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--- Offener Luftfilter ---> Konsequenzen bei Kontrolle oder Unfall? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=66380)


Geschrieben von Rainman67 am 12.02.2016 um 08:37:

Offener Luftfilter ---> Konsequenzen bei Kontrolle oder Unfall?

Hallo zusammen,

eigentlich habe ich im April schon einen Termin um mir zum bereits vorhandenen Kesstech ESM2 auch noch einen offen Luftfilter (Stage 1) einbauen zu lassen. Nach diesem bei HD durchgeführten Einbau (ich bin selbst kein Schrauber) wird das ganze auch noch per Einzelabnahme durch den TÜV abgenommen und damit alles legallisiert. So der Plan bzw. mein Verständnis....

Lacht mich jetzt nicht aus, aber ich war wirklich der Meinung, dass die Einzelabnahme des TÜV den "offenen" Zustand des Luftfilters (also ohne das Reduzierblech) beeinhaltet. Nachdem ich gestern aber noch einmal bei meinem Händler nachgefragt habe, musste ich leider erkennen, dass ich mich diesbezüglich getäuscht hatte. Die Einzelabnahme beeinhaltet nur die Abnahme mit Reduzierblech. Das hatte ich mir in meiner grenzenlosen Naivität anders vorgestellt. Allerdings fragen ich mich dann schon, wofür ich dann ca. 300 Euro ausgebe, wenn ich damit nur einen Zustand bescheinigt bekomme, den ich in der Praxis nicht haben werde.

Der Händler meinte sinngemäß zu mir: "das machen wir seit vielen Jahren so und es fahren Hunderte so herum". Auf meine Frage, was im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls passiert, meinte er sinngemäß dass es da noch nie Probleme gegeben hätte.

Weiß jemand, was passiert wenn:

1.) im Falle einer normalen Kontrolle bemerkt wird, dass das Reduzierblech "fehlt" (Geldstrafe, Punkte, etc...)?

und

2.) man in diesem Zustand einen Unfall hat und der nicht ABE-konforme Zustand entdeckt wird (Versicherung)?


Ich bin jetzt wirklilch am überlegen, ob ich den Umbau wirklich mache. Wenn es im Falle einer Kontrolle nur bei einer Geldstrafe bleibt (ohne Punkte), dann wäre das für mich minder schlimm. Aber dann bliebe immer noch die Frage, was bei einem Unfall passiert, wenn das ganze auffliegt....

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Michaels Fotoseite


Geschrieben von Quadrigo am 12.02.2016 um 08:57:

Moin,

Filter einfach komplett abbauen und zum TÜV fahren, was nicht da ist, kann ja auch nicht kriminell werden, im Straßenverkehr Filter mit  Schnellverschlüssen befestigen, im Fall Polizeikontrolle schnell verbotenes Teil abbauen. Augen rollen

Sonst hier unten lesen:



Luftfilter und Polizei Kontrolle

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Gruß Quadrigo # 43


Geschrieben von Rainman67 am 12.02.2016 um 09:14:

@Quadrigo: Danke für den verlinkten Thread, den ich aber schon kannte. Allerdings beantwortet der nicht wirklich meine Fragen Augen rollen

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Michaels Fotoseite


Geschrieben von silent grey am 12.02.2016 um 09:36:

Hi,

mit einer Vollkaskomentalität sollte man(n, frau natürlich auch) nur 100% gesetzeskonform fahren.

Was-wäre-wenn wird für den Einzelnen in der jeweiligen Situation immer ganz anders ausfallen.

Gruß, silent


Geschrieben von carlos.D am 12.02.2016 um 09:45:

Im Falle einer normalen Kontrolle wirst Du Dich mit dem jeweiligen Kontrolleur  und der anhängigen Behörde rumärgern müssen, falls das überhaupt auffällt.
Da hat Dein Händler sicherlich Recht, wenn er sagt, das das "alle" so machen. Aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und sich im Bedarfsfall Dumstellen auch nicht.
Wenn Du in einen Unfall verwickelt werden solltest und die zuständige Versicherung Dir einen Khorintenkacker als Gutachter auf den Hals hetzt, hast Du schlechte Karten.
Denn egal ob es Sinn macht, oder auch gar nichts mit dem Unfall zu tun hatte, Du warst mit einem nicht Strassen Konformen Fahrzeug unterwegs. Da werden sich bei
Bedarf die beteiligten Anwälte ins Fäustchen lachen und eine Mark nach der anderen verdienen.
Solche irrwitzigen Prozesse ziehen sich nämlich.
Aber wie geschrieben, in 99% aller Fälle passiert nix.
 

__________________
Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von Quadrigo am 12.02.2016 um 09:57:

Moin,

ich fahre selbst ohne Filtergehäuse nur mit der Glocke vor dem Filter, gut mein Filter sieht auch nicht verboten aus.
@ Reinman67, dein Händler hat Recht, eintragen lassen, Blech raus und gut ist.

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Gruß Quadrigo # 43


Geschrieben von sigi74 am 12.02.2016 um 09:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von silent grey
Hi,

mit einer Vollkaskomentalität sollte man(n, frau natürlich auch) nur 100% gesetzeskonform fahren.

Was-wäre-wenn wird für den Einzelnen in der jeweiligen Situation immer ganz anders ausfallen.

Gruß, silent

ich hätte es vermutlich weniger charmant gesagt, aber so ist es.
 

__________________
du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern


Geschrieben von yogi140467 am 12.02.2016 um 10:14:

Dann kannst Du Dir die ganze eintragrei auch schenken....
Wenn vor Ort kontrolliert wird , muss man abwarten , was passiert...
Ich habe auch seit einigen Wochen den BIG SUCKER angebaut...
Habe auch ein mulmiges Gefühl..
Ich geh mal davon aus , dass bei einer Kontrolle nicht unbdingt auf den Luftfilter geschaut wird ...
Es sei denn ,es ist die spezielle Motorradtruppe der Polizei...
Abwarten, zurückbauen kann man immer noch...

__________________
kein Alkohol ist auch keine Lösung...


Gruß 

Makki


Geschrieben von Harald8100 am 12.02.2016 um 10:22:

Ich durfte vor kurzem bei einer Gerichtsverhandlung zuschauen. Es ging darum, dass ein Fahrzeug bei Regen auf die andere Seite gekommen ist und dort mit einem entgegenkommenden KFZ zusammengestoßen ist. In diesem KFZ verstarb der Beifahrer. Das Fahrzeug des Unfallverursachers hatte keinerlei Mängel, er war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, ca 80-85km/h bei erlaubten 100. Am KFZ des Unfallgegners (in dem ein Mensch zu Tode kam) waren die hinteren Reifen völlig abgefahren, links kein Profil messbar, rechts 1mm. Der tödlich verletzte Beifahrer war nicht angeschnallt. Beide Tatsachen - die schlechten Reifen und die Verletzung der Anschnallpflicht - waren in keiner Weise relevant. Der Unfallverursacher wurde ohne Rücksicht auf diese Tatsachen verurteilt und der Unfallgegner für sein Fehlverhalten nicht verwarnt oder gar bestraft.

Übertragen wir das nun auf den offenen Luftfilter dürfte eine Versicherung nicht unbedingt pauschal Leistungen verweigern können. Oder?!

__________________
http://haraldhofmann.de.to/faxe-werkzeug-dose.html


Geschrieben von Mondeo am 12.02.2016 um 10:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harald8100
Ich durfte vor kurzem bei einer Gerichtsverhandlung zuschauen. Es ging darum, dass ein Fahrzeug bei Regen auf die andere Seite gekommen ist und dort mit einem entgegenkommenden KFZ zusammengestoßen ist. In diesem KFZ verstarb der Beifahrer. Das Fahrzeug des Unfallverursachers hatte keinerlei Mängel, er war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, ca 80-85km/h bei erlaubten 100. Am KFZ des Unfallgegners (in dem ein Mensch zu Tode kam) waren die hinteren Reifen völlig abgefahren, links kein Profil messbar, rechts 1mm. Der tödlich verletzte Beifahrer war nicht angeschnallt. Beide Tatsachen - die schlechten Reifen und die Verletzung der Anschnallpflicht - waren in keiner Weise relevant. Der Unfallverursacher wurde ohne Rücksicht auf diese Tatsachen verurteilt und der Unfallgegner für sein Fehlverhalten nicht verwarnt oder gar bestraft.

Übertragen wir das nun auf den offenen Luftfilter dürfte eine Versicherung nicht unbedingt pauschal Leistungen verweigern können. Oder?!

Das glaub ich doch jetzt nicht diesen "Rechts"spruchverwirrt


Geschrieben von Harald8100 am 12.02.2016 um 10:47:

Nun, Fakt ist, der Unfallverursacher war für die Straßenverhältnisse zu schnell unterwegs, sein Heck ist zunächst ausgebrochen und er ist dadurch auf die andere Fahrbahnseite abgekommen. Das hat das Gutachten zweifelsfrei ergeben. Der Unfallgegner war wesentlich langsamer unterwegs und wäre mit der gefahrenen Geschwindigkeit ohne Probleme durch die Kurve gekommen, trotz der schlechten Reifen. Der getötete Beifahrer war nicht angeschnallt, wäre aber ohne Unfall trotzdem noch am Leben, bzw. nicht verletzt. Ursächlich für den Unfall war die nicht angepasste Geschwindigkeit des Unfallverursachers.

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Geschrieben von Marco321 am 12.02.2016 um 14:21:

und wenn der Unfallverursacher die abgefahrenen Reifen gehabt hätte ???  hätte er wahrscheinlich schon mal privat Insolvenz anmelden können

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von -Blacksteel- am 12.02.2016 um 14:54:

Dabei nützt Dir ne Privatinsolvenz nix. Die schulden bleiben Dir immer erhalten....

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Caretaker am 12.02.2016 um 15:12:

Hallo,

meine Empfehlung ist - legal bleiben, ABE behalten.

Wir können hier lange darüber schreiben, ob wir dann nun zu den 99% gut gelaufen oder zu dem 1% schlecht gelaufen gehören. Zu 1% geht es zu 100% schief - und dann hast Du den Ärger am Hals.

Mopdefahren ist eh nicht risikofrei - aber ich trage auf jeden Fall die Verantwortung dafür, dass ich (und damit auch meine Familie) im Schadensfall abgesichert bin. Wenn eine Versicherung nicht zahlt (auch wenn sie es müsste), weil Dein Fahrzeug keine gültige ABE hatte - dann hast Du ein zusätzliches, sofort akutes Problem - nämlich ein Geldproblem ... womit wird die Hypothek bezahlt ... die Lebenshaltungskosten ... die Schule der Kinder ... oder vielleicht einfach nur das neue Moped. Und bitte - erzähl mir hier bloß keiner, dass die Versicherungen keine Ahnung haben - die wissen doch auch, worauf sie schauen müssen.

Ich hatte den Big Sucker mit TÜV-Streifen drauf, eingetragen - klar ging er nicht so, wie ganz offen - aber hey - auch wenn diese Einstellung sissyhaft ist - ich musste mir keine Gedanken über Kontrollen oder Schadensfälle machen und konnte mich auf das Mopedfahren konzentrieren.

Gruß
Caretaker

 

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Ich reite in die Stadt, der Rest ergibt sich. (Clint Eastwood)


Geschrieben von Mondeo am 12.02.2016 um 15:36:

So mach Ichs auch und fahr damit ruhiger.