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Geschrieben von Kräuter-Uli am 02.12.2016 um 07:12:

Handschuhpflicht für Motorradfahrer in Frankreich

Zur Info

Was Motorradfahrer, die eine Tour in Frankreich planen, wissen sollten: Ab Sonntag, 20. November, ist das Tragen von Handschuhen auf Motorrädern für Fahrer und Beifahrer obligatorisch. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Die Vorschrift gilt für Motorräder, Roller, Mofas, sowie weitere spezielle Motorräder wie zum Beispiel Quads oder Trikes. Die Handschuhe müssen der europäischen Norm entsprechen, erkennbar am CE-Etikett. Wer diese neue Vorschrift ignoriert, riskiert eine Geldbuße von 68 Euro.Auch in Deutschland gibt es gesetzliche Anforderungen an die Motorrad-Schutzkleidung. Details dazu findet man auf der ADAC-Website unter "Info, Test und Rat“.
Quelle ADAC

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Gruß

Uli,
der mit den 56 Kräutern.

Es gibt Dinge im Leben die wichtig sind, Familie, Gesundheit und wahre Freundschaft, der kümmerliche Rest kommt von ganz allein.


Geschrieben von Timi am 02.12.2016 um 08:46:

Ich würde niemals ohne Handschuhe fahren! In der Lehre hat sich bei uns einer mit seiner 80er ohne Handschuhe hingepackt. Das Handwerk hat sich für ihn erledigt, weil er seine rechte Hand bis heute (nach 20 Jahren!!!) nicht richtig benutzen kann. Er kann nichts mehr festhalten oder greifen.
Ist finde ich keine so schlechte Regelung.

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Fleisch wächst nach aber Metall musst du ersetzen!


Geschrieben von Defcon am 02.12.2016 um 09:47:

Noch nie ohne gefahren , kaputte Hände = Arbeitslos

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Trust The Universe


Geschrieben von DirkDuc am 02.12.2016 um 09:47:

Muß denn in der Welt von heute wirklich alles gesetzlich geregelt werden?
 


Geschrieben von Defcon am 02.12.2016 um 09:51:

Anscheinend ist das so

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Trust The Universe


Geschrieben von HurdyGurdy am 02.12.2016 um 10:02:

und in Frankreich muss man eine Warnweste mit sich führen
und in Österreich ein Erste-Hilfe-Set
und in Österreich darf man in der Gruppe nicht versetzt fahren
und in Frankreich darf ein Fahranfänger keine Motorräder fahren, deren umgedrosselte Leistung mehr als das doppelte der gedrosselten Leistung ist

Es leben die EU-einheitlichen Regelungen.


 

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Gehe nicht von Böswilligkeit aus, wenn Dummheit als hinreichende Erklärung genügt.
... hab den Pfosten repariert


Geschrieben von carlos.D am 02.12.2016 um 11:12:

Nur noch eine Frage der Zeit, wann das fahren nur mit T-Shirt und kurzen Hosen bekleidet, unter Strafe stehen wird.

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von sk68 am 02.12.2016 um 11:30:

Ich weiß auch nicht, ob das Bild vom stocksteifen, humorlosen Deutschen und den lockeren, lebensfreudigen Franzosen/Italienern/Spaniern immernoch sooo treffend ist. Augenzwinkern Und ich bin wieder einmal MEHR darüber erfreut, dass es hier noch KEINE einheitliche europäische Regelung gibt. Denn wie sähe die aus? Größter gemeinsamer Nenner = maximal mögliche Regulierung zuungunsten der betroffenen Bürger, ist doch logo! großes Grinsen

Ich fahre meist mit Handschuhen Motorrad. Ist sinnvoll. Aber das geht den Staat nen feuchten Kehrricht an. Augenzwinkern Und wieviel Leute fahren denn ohne? Ein Gesetz für 147 Motorradfahrer oder was? Kriegt bald jeder sein eigenes Gesetz? Baby

Naja, so ist das halt, wenn die wesentlichen Dinge von gaanz woanders bestimmt werden, da bleibt dem nationalen Parlament halt nur noch, den Anschein sinnvoller Aktivität mit irgendwelchen, dem gemeinen Bürger sinnvoll erscheinenden, aber tatsächlich überflüssigen Regelungen vorzugaukeln. Was die aber auch immer den ganzen Tag lang alles retten - Motorradfahrerhände, Banken ....


Geschrieben von tcj am 02.12.2016 um 11:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von HurdyGurdy

und in Österreich darf man in der Gruppe nicht versetzt fahren

Also das wird auch in Ö etwas anders gehandhabt Augenzwinkern
Es gilt zwar in Ö prinzipiell die Rechtsfahrordnung, aber selbst bei Fahrsicherheitstrainings (welche auch die Polizei himself durchführt) lernt man auf gerader Strecke in der Gruppe leicht versetzt zu Fahren.

Hierzu auch folgende Info: (Quelle ÖAMTC)
Das energische Haltezeichen zweier Polizisten in einem steirischen Dörfchen stoppte jäh die Herbst-Ausfahrt der sechsköpfigen Motorradgruppe:
Verletzung des Rechtsfahrgebotes, Strafmandat, 20 Euro!

Verblüfft
Konvoi-Führer Norbert L., 52, debattierte erstaunt mit den Beamten: Die Gruppe sei bewusst nicht im Gänsemarsch gefahren, sondern habe brav die Empfehlung aller Fahrsicherheits-Experten, auch des ÖAMTC, befolgt; jeder Zweite sei leicht versetzt gefahren. Dieses „versetzte Fahren“ bringe viele Vorteile, u.a. bessere Sicht, bessere Erkennbarkeit und mehr Platz bei Notbremsungen.

Versetzt
Die Beamten blieben strikt: „Rechtsfahrgebot bleibt Rechtsfahrgebot!“ Herr L. zahlte nicht und wandte sich an den ÖAMTC: „Ihr propagiert das versetzte Fahren, dann helfts mir gefälligst!“ Ehrensache, ÖAMTC-Jurist Dr. Martin Stichlberger begleitete ihn durchs Verfahren: ganze eineinhalb Jahre lang. Übrigens kostenlos, wie für jedes Mitglied.

Verurteilt
Die erste Instanz endete gnadenlos mit Straferkenntnis: Das Gesetz schreibe das Rechtsfahren vor, für Motorradgruppen bestehe keine Ausnahme. Eine ausgefeilte Berufung folgte. Die zweite Instanz*, der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark, ging akribisch vor. Abstände wurden vermessen, Zeugen und Experten befragt. Pikanterweise stellte sich heraus, dass selbst bei der Polizeiausbildung das versetzte Fahren empfohlen wird. Ergebnis: Strafe aufgehoben, Verfahren eingestellt!

Vernunft
Vorsicht, dies ist kein Freibrief fürs versetzte Fahren! Keinesfalls darf die Fahrbahnmitte überschritten  werden.Aus der Begründung der UVS-Entscheidung: § 7 Abs. 1 StVO enthält - im Gegensatz zu Absatz 2 - kein striktes Rechtsfahrgebot, sondern es ist u.a. zu prüfen, mit welcher Fahrweise der Verkehrssicherheit am ehesten entsprochen wird.  Demnach ist das versetzte Fahren bei günstigen Verhältnissen zulässig: wenig Verkehr, keine Sichtbeeinträchtigung, übersichtlicher Straßenverlauf.Andernfalls kommt § 7 Abs. 2 zur Anwendung, der sehr wohl ein striktes Rechtsfahrgebot beinhaltet: „Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert“, ist demgemäß auch in Motorradgruppen strikt rechts zu fahren.Die Begründung des UVS Graz, die erste so deutliche in ihrer Art, ist rechtlich äußerst schlüssig. Es ist anzunehmen, dass sich andere Behörden anschließen.


Geschrieben von Stefan Breakout am 02.12.2016 um 12:11:

Meine Frau fährt in einer Frauen-Motorrad-Gruppe, in der auch eine Ergo-Therapeutin fährt, die sich auf verunfallte Motorradfahrer spezialisiert hat. Wenn im Sommer eine gemeinsame Ausfahrt mit Männern anlag, bin ich meist mit meinen fingerlosen HD-Handschuhen dabeigewesen. Gab regelmäßig Ärger mit der Therapeutin, die mich immer in ihre Sprechstunde einlud, um mal Motorradfahrer zu sehen, die ohne Handschuhe gestürzt sind, und bei denen nicht mehr allzuviel von den Fingern übrig war. Das war eine heilsame Erfahrung mal zu sehen, wie die armen Teufel lernen, ihre Stumpen zu benutzen.
Seitdem immer mit robusten Handschuhen auf der Innenseite. Die Rückseite kann gern perforiert sein.

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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK großes Grinsen großes Grinsen  großes Grinsen


Geschrieben von DerAmerner am 02.12.2016 um 13:23:

Jeder wie er mag! Solange ich nur meine eigene Gesundheit aufs Spiel setze, kann ich eigentlich nicht verstehen, wieso sich der Staat da einmischt.
Dann müsse der Staat auch noch einen Schritt weiter gehen und Jet-Helme verbieten.

Schon mal Unfallopfer gesehen, die sich mit einem Jet-Helm lang gemacht haben? Da ist vom Unterkiefer dann auch nicht mehr viel übrig.
Dann sollte man per Gesetz auch direkt noch ne Lederkombi vorschreiben und eine leuchtend gelbe Airbag-Weste.

 


Geschrieben von Defcon am 02.12.2016 um 13:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von DerAmerner
Jeder wie er mag! Solange ich nur meine eigene Gesundheit aufs Spiel setze, kann ich eigentlich nicht verstehen, wieso sich der Staat da einmischt.
Dann müsse der Staat auch noch einen Schritt weiter gehen und Jet-Helme verbieten.

Schon mal Unfallopfer gesehen, die sich mit einem Jet-Helm lang gemacht haben? Da ist vom Unterkiefer dann auch nicht mehr viel übrig.
Dann sollte man per Gesetz auch direkt noch ne Lederkombi vorschreiben und eine leuchtend gelbe Airbag-Weste.

Kommt vielleicht noch , das jemand der grob fahrlässig seine Gesundheit aufs spiel setzt ( fahren ohne Schutzbekleidung ) die entandenen Kosten im Falle einer Behandlung selbst zahlt .
Meine Krankenkasse hat zum 1.12017 eine Erhöhung von 67 € im Monat angeordnet , das kotzt mich auch an .

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Geschrieben von Grisly_de am 02.12.2016 um 13:41:

Wer fährt schon ohne Handschuhe? ... Obwohl, in südlichen Ländern auf Rollern schon und dann noch in Shorts und T-Shirt. Fahrlässig, aber eigenes Risiko. Ist mir meine Haut zu Schade dafür!


Geschrieben von DerAmerner am 02.12.2016 um 14:01:

Das meine ich ja... Was bringen dir die besten Handschuhe der Welt, wenn du mit `ner Jeanshose, Hemd, Lederweste und Jethelm vom Bike gerissen wirst?
Ich denke, da sind deine Hände das kleinste Problem.

Ich persönlich fahre auch mit Handschuhen, aber ich kann nicht verstehen, dass man für so etwas Gesetze erlässt!


Geschrieben von grizly am 02.12.2016 um 14:27:

Die Regelung ist doch gut.
Man setzt zwar nur die eigene Gesundheit aufs Spiel aber die Suppe suslöffeln muss dann der Arbeitgeber und die Krankenkasse sprich die Allgemeinheit.

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