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Geschrieben von 883 am 12.02.2017 um 19:11:

Ende nächster Woche wissen wir mehr!




 


Geschrieben von Zigeunerleben am 12.02.2017 um 19:14:

Ich habe den Daymaker von Bittner seit Dezember an meiner Superlow und bin in erster Linie glücklich, dass ich jetzt nicht mehr ständig mit Fernlicht fahren muss...ohne die Wahnsinns Harley Preise zu zahlen. Auf der Custombike haben wir uns von Bittner ausführlichst erzählen lassen, dass diese Scheinwerfer legal sind und uns das auch noch per email schriftlich bestätigen lassen.
Mein Schätzchen geht im April zum TÜV....im Zweifelsfall werde ich ja sehen, was passiert. Sollte ich dann allerdings Ärger bekommen, tja...
Allerdings kann ich am Scheinwerfer absolut nicht erkennen, dass da irgendwo irgendeine Nummer nachträglich aufgebracht ist.


Geschrieben von 911 am 12.02.2017 um 19:19:

Hallo ,
habe bei BSB , Bittner , mehrere LED Scheinwerfer in 5 3/4 und 7 Zoll für Unsere Truppe bestellt.
Einbau 1:1 superleicht.
Das wichtigste ist das ich vor dem Kauf eine email Bestätigung von Bittner , BSB , bekommen habe ,
wo ganz eindeutig die Scheinwerfer e geprüft und legal für den Strassenverkehr ausgewiesen sind.
Jeder Scheinwerfer hat zusätzlich auch ein Standlicht , was illegale wohl nicht haben sollen.
Es fehlt nur auf dem ca 1cm grossen Standlicht das HD Logo.
Meine Frau , Freunde haben 5 3/4 und 7 Zoll LED Scheinwerfer verbaut. Alle sind besser zu sehen , die Lichtausbeute und Ausleuchtung ist um ein vielfaches besser.
E9 , E13 mit Prüfnummern darunter , ins Glas eingelassen. Alles gut.
Grüsse

PS: Auf jeden Fall sind die aufgerufenen Harley Preise unverschämt.

__________________
Alle sagten " Das geht nicht ! ".   Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".


Geschrieben von 883 am 12.02.2017 um 19:20:

wenn das Ding nächste Woche da ist
gehe ich damit zum TÜV und frage ob ich den verbauen darf.
geht das klar ,dann kommt das Ding auch ans Mopped...ich fahre regelmäßig im Dunkeln und bin froh dann mehr Licht zu haben.


@HeikoJ

Ich muß nicht den Nerz innen tragen ,wenn ich etwas günstiger mit gutem Effekt bekomme,mache ich das

die Company hat sowieso Mondpreise


Geschrieben von 883 am 12.02.2017 um 21:35:

moinsen


hier die Antwort von der Firma die die Scheinwerfer vertreibt:Hallo

Kein Problem beim TÜV da die ec Kennung auf dem Scheinwerfer steht

Einfach verbauen und Spaß haben

Gruß
Bittner


Geschrieben von HeikoJ am 13.02.2017 um 00:41:

Hier nochmal die original Kennzeichnung des HD 5 3/4 Zoll Daymaker "Pornobärchen". Nicht im Glas sondern auf dem Reflektor ...

H-D Daymaker 5 3/4:
WCR-DS = Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig, Klasse D Scheinwerfer, maximaler Bezuglichtstrom für Abblendlicht = 2000 Lumen, Glasscheibe

Bittner Scheinwerfer:
HC/R PL = entweder Abblendlicht oder Fernlicht, Klasse B Scheinwerfer, maximaler Bezuglichtstrom für Abblendlicht = 600 Lumen, Plastikscheibe

Ziemlich baugleich die beiden. Ich kann den Preisunterschied auch nicht verstehen, besonders weil der Bittnerscheinwerfer ohne den "Stempel" für 80 Euro oder weniger zu haben ist. Baby

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Mondeo am 13.02.2017 um 12:44:

Ich vermute hier wird tatsächlich irgendwo zwischen China und Germany nicht ganz legal ein Prüfsiegel erstellt.


Geschrieben von Axl am 15.02.2017 um 00:39:

Moinsen, 
ich habe mir den Fake  daymaker bei Amazon bestellt 55€ 
war nach 2-3 Tagen da . Schaut von der Qualität her meiner Meinung nach echt gut aus , das Licht ist um Welten besser. Habe nichts auszusetzen !! Passte 1:1 und war innerhalb 5 min verbaut . 
Ob der ne Zulassung hat oder nicht ist für mich nicht sooooo sehr wichtig , da ist iwas auf der Scheibe mit E xx und sonst was . Es fährt hier wahrscheinlich auch fast jeder mit zu lauten Auspuff bzw auf dauerauf usw aber das interessiert euch auch bedingt , was ja auch verboten ist ! Verstehe grad nicht die Aufregung :/ 


Geschrieben von 883 am 15.02.2017 um 00:52:

moin,

nächste Woche frage ich den TÜV Prüfer ,ob er Einwände gegen die Verwendung hat,dann wissen wir es genau.
 


Geschrieben von Black Pearl am 15.02.2017 um 00:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Axl
... Es fährt hier wahrscheinlich auch fast jeder mit zu lauten Auspuff bzw auf dauerauf usw aber das interessiert euch auch bedingt , was ja auch verboten ist ! Verstehe grad nicht die Aufregung :/

Ich schon! Ein zu lauter Auspuff bringt deine Mitmenschen im Straßenverkehr ganz sicher nicht dazu, das Lenkrad zu verreißen und im Graben zu landen, weil man kurzzeitig im Blindflug unterwegs ist...
Deine Billigst-Kopie eines Scheinwerfers, wo keine Sau mehr weiß, wen der Streuwinkel alles trifft, schafft das vielleicht schon...
Was glaubst Du denn, wofür diese Zulassungsnummern da sind?!?
Klar muss man nicht völlig überteuertes Zeugs der Company kaufen, mach ich auch nicht. Trotzdem gibt es Grenzen.
Und Geiz ist schon lange nicht mehr geil.

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von Axl am 16.02.2017 um 01:04:

Ja das sollte schon fachkundig angebracht und eingestellt sein ! Und zum thema zu lauter auspuff naja ich personlich habe mich schon paar mal verjagt wenn son ding zugig  an einem vorbeizieht .  
grundsätzlich hast du svhon recht !! Persönlich sehe ich das nicht so eng und wenn du jemanden blendest wirst das schon schnell merken wenn die aufblenden. Persönlich vermute ich das die hälfte der biker mit nicht richtig eingestellten Scheinwerfern fahren , hand aufs herz war schon mal einer von euch zum lichteinstellen ?? Halogen konnen auch blendensmile


Geschrieben von HeikoJ am 16.02.2017 um 11:57:

Blendgefahr ist eine Sache, aber teilweise haben die "billigheimer LED Scheinwerfer" schlechtere Daten als Halogenscheinwerfer. Das hat schon seinen Grund das fast immer nur der Lichtstrom  der verbauten LED Module angegeben ist und nicht der effektive Lichtstrom der letztendlich auf der Straße ankommt. Der ist aber eh nach ECE gedeckelt. Bei Lampen mit H-Kennung (HC/R) auf 800 Lumen und bei WC/R Kennung auf 2000 Lumen. Jeweils bei Abblendlicht, maximaler Wert. Über 2000 Lumen ist eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
Was H geprüfte LED Scheinwerfer im Vergleich zu Halogen heller erscheinen läßt ist die tageslichtähnliche Lichtfarbe, davon läßt sich unser Auge gerne täuschen.
Tageslichtähnlich, weniger Licht als Halogen und kleinere Leuchtfläche als normale Scheinwerfer. Das bedeutet für mich schlechtere Sichtbarkeit am Tage. Ich würde grundsätzlich bei LED Scheinwerfer tagsüber mit zusätzlichem TFL fahren und das Teil ausgeschaltet lassen.
Was hier teilweise für teuer Geld verkauft wird, ob mit oder ohne (gefälschter) E Kennung kostet auf den China Seiten ca. 80 Euro, mehr sollte man für den Kram auch nicht ausgeben. Die für diesen Preis angebotenen Modelle sind teilweise bereits 5 Jahre alt. Unbedingt sollte man darauf achten das die Rückseite aus Aluminium gefertigt ist, ein Plastikdeckel hinten (wird auch angeboten) schmilzt in Nullkommanix weg. Das sind dann die Kopien von den Kopien.
Ich glaube, und das habe ich auch schon im "China LED-Scheinwerfer" Thread geschrieben, das sich viele vom LED Hype anstecken lassen weil es grade schick ist. Aber ich finde das so ein Froschauge nur bedingt zu einer Harley passt. Sinnvoll sind LED Scheinwerfer IMHO nur wenn man viel in der Nacht unterwegs ist, aber dann sieht man unsere schicken Bikes nicht, das ist der Nachteil. Deshalb fahre ich lieber am Tage und mit Halogen.
 

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Geschrieben von Mondeo am 16.02.2017 um 12:12:

Sehr gut beschrieben und rechtgeb.


Geschrieben von Fanta am 16.02.2017 um 16:10:

Das Thema hatten wir schon mal, und immer wieder das selbe, wenn jemand Lust hat Geld zu sparen, man bekommt recht schnell raus aus welcher China Fabrik die Harley teile geliefert werden, soll das machen.  Und wenn ich höre weil mal ein Scheinwerfer gefahren wird das Millionen vom Autos in den graben fahren werden weil diese so Heftig geblendet werden, nur dieser Scheinwerfer bestimmt ein Gefakte E Nummer hat, Hilfe. Und klar sagen jetzt die Leute die Auspuff drauf haben und ein anderen Mapping, das mit der Lampe ist natürlich was anderen und würde ich nie machen ;-) . NEIN ist es nicht !! absolutes erköschen der BEtreiberlaubniss !! Es gibt da einen schönen Spruch, weis aber nicht mehr wer das gesagt hat ;-) Werfe der denn ersten stein der ohne Sünde ist ;-) . Ich meine, wenn sich jemand damit wohler fühlt gibt er die Kohle für die Original  Harley Teile aus, der andere Holt sich die von einer anderen Firma und lässt sich per Mail die Garantie geben das die zugelassen sind ;-) und meint echt das Unwissenheit vor straffe schützt ha ha ha , und wieder ein andere holt die sich aus der Fabrik wo die hergestellt werden und freut sich das er die Günstig erwirb. Was ihn die anderen nicht gönnen.   


Geschrieben von 911 am 16.02.2017 um 16:25:

Hallo,
ich für meinen Teil kann beruhigt behaupten:
Bei einem deutschen Händler mit langjähriger Harley Erfahrung gekauft zu haben ,
Rechnung und schriftliche Bestätigung daß der Scheinwerfer in Deutschland für den Strassenverkehr zugelassen ist.
Montage in Fachwerkstatt mit Einstellung.
Wenn ich bei Harley kaufen würde sagt der überhöhte Preis ja auch nicht aus daß der Scheinwerfer legal ist.
Gibt auch dort nur ein Datenblatt und keine TÜV Zertifizierung.

Grüsse
 

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Alle sagten " Das geht nicht ! ".   Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".