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Geschrieben von Hobbes am 01.10.2019 um 08:43:

verrückt TÜV akzeptiert keine Reifenfreigaben mehr

Hallo Zusammen

Anscheinend ist es ab 1.1.20 vorbei mit den Freigaben von Metzeler und Co bei breiteren Reifen auf der original Felge. Ich fahre seit Jahren nur noch den 260er auf der OEM-Felge und habe nie was eintragen lassen müssen. 
Ich bin zwar aus der Schweiz und da habe ich noch nichts in diese Richtung gelesen oder gehört, aber wird dann mit Garantie früher oder später auch so gehandhabt. Geldmacherei sonst nichts. 

Da es zig Freds gibt bezüglich Freigabe des 260er auf Original oder 200er anstelle 180 etc, habe ich zu dem Thema ein neuen Fred aufgemacht. 

https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/

Gruss
Hobbes

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Geschrieben von leber am 01.10.2019 um 08:49:

Also bei uns hier in Österreich ist es nach wie vor eintragungspflichtig !

Hab gerade vor 1 Monat den 260er auf der Originalfelge eintragen lassen.

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In Rod we trust !


Geschrieben von TKO am 01.10.2019 um 09:41:

Ich habe im Juli den 260er auf OEM auch eintragen lassen, nen 100er kostet der Spaß in Deutschland. 
Geht halt nur um Kohle wie bereits erwähnt. Aber wen wundert es...

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Gruß Timo

Lieber eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit


Geschrieben von fnu am 01.10.2019 um 12:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von TKO
Geht halt nur um Kohle wie bereits erwähnt. Aber wen wundert es...

Hmm, das ist irgendwie Quark ... das Fahrzeug wurde mit ABE vom Hersteller H-D verkauft, die enthält jene vom Hersteller angedachten Reifenbreiten zu den Felgenbreiten.

Reifenhersteller können keine Freigaben geben, sondern nur Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Freigaben gibt es in D nur vom KBA, dem Hersteller oder eben entsprechende Prüf-Organisationen.

Nun wollt doch Ihr unbedingt breitere Reifen, welche nicht der ABE des Fahrzeugs entsprechen. Nicht H-D, nicht das KBA, auch nicht TÜV, Dekra und wie sie alle heißen. Aber klar ist immer einfacher auf andere zu zeigen ... 👎🏻

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Geschrieben von TKO am 01.10.2019 um 13:52:

Ich zeige nicht auf andere, nur was über viele Jahre hinweg galt, nämlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller gilt nun nicht mehr!

Das wundert dich nicht? Fahren wir jetzt dann in Zukunft sicherer?

Sorry, was für nen Vorteil bringt es außer Geld für TÜV und co? Macht der ausgiebige Testfahrten so wie ein Reifenhersteller? Ich kann dir sagen nein, meiner ist 3Km mit meinem Bike durch den Ort gefahren. Toller Test!

Aber du wirst mir bestimmt in den Fragen weiter helfen können.

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Gruß Timo

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Geschrieben von Hobbes am 01.10.2019 um 14:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
zum zitierten Beitrag Zitat von TKO
Geht halt nur um Kohle wie bereits erwähnt. Aber wen wundert es...

Hmm, das ist irgendwie Quark ... das Fahrzeug wurde mit ABE vom Hersteller H-D verkauft, die enthält jene vom Hersteller angedachten Reifenbreiten zu den Felgenbreiten.

Reifenhersteller können keine Freigaben geben, sondern nur Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Freigaben gibt es in D nur vom KBA, dem Hersteller oder eben entsprechende Prüf-Organisationen.

Nun wollt doch Ihr unbedingt breitere Reifen, welche nicht der ABE des Fahrzeugs entsprechen. Nicht H-D, nicht das KBA, auch nicht TÜV, Dekra und wie sie alle heißen. Aber klar ist immer einfacher auf andere zu zeigen ... 👎🏻

soso. Der Motorradhersteller und der Reifenhersteller geben Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen raus und Du denkst also, dass es von grossem essentiellen Nutzen ist, wenn ein TÜV-Heini im Blaumann auf meinem Motorrad einmal um das Gebäude fährt und mir dann für 60.- € bestätigt, was Metzeler mit zig Fahrversuchen von Profifahrern überprüft hat?

Lies dir vielleicht erst mal den Artikel und den Redaktionskommentar durch, bevor du solche Sprüche klopfst. 

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Geschrieben von fnu am 01.10.2019 um 14:50:

Nun, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei Reifengrößen, die nicht denen der ABE des Fahrzeugs entsprechen, ja eigentlich nur heiße Luft. Nennen wir es Mal eine Meinungsäusserung des Reifenherstellers, zu einer doch signifikanten Änderung des Fahrzeugs. Das ist nichtmal im Ansatz eine Betriebserlaubnis oder ähnliches.

Für mein dafürhalten habt Ihr eigentlich immer nur Glück gehabt, dass das so durchging. Eine ordentliche Abnahme und Eintragung wäre bei so einer nachhaltigen Änderung schon immer nötig gewesen. Wie gesagt für Reifengrößen die nicht der Fahrzeug ABE entsprechen.

Das Dein TÜVer das augenscheinlich nun so laissez-fair abgenommen hat, ist ja nun sein Problem, er muss rechtlich dafür gerade stehen. Aber er ist vor dem Gesetz der Fachmann und darum geht es, dass ein entsprechende zertifizierte Stelle den Umbau gesehen und für funktional und sicher bewertet, sowie dann die Betriebserlaubnis gegeben hat.

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Geschrieben von fnu am 01.10.2019 um 14:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hobbes
was Metzeler mit zig Fahrversuchen von Profifahrern überprüft hat?

Genau, Metzler hält sich olle V-Rods und Fahrer vor, für 80 Kunden, die den Reifen kaufen ... echt jetzt?

Reifenhersteller können keine gesetzlich gültige Freigabe erteilen. Das sind Privatunternehmen, die nur Euer Bestes wollen. Freigaben können nur entsprechende öffentliche Stellen erteilen, wie Ihr ja nun selbst festgestellt habt.

Auf ein Auto kann man auch nicht einfach breitere Reifen montieren, wie man lustig ist. Man kann die Reifengrößen montieren, die das ABE des Fahrzeugs umfassen. Ansonsten muss eine Einzelabnahme erfolgen, hierfür ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers sicher hilfreich, zahlen muss man dennoch.

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Geschrieben von v2devil am 01.10.2019 um 15:17:

@Hobbes:
Was ist denn jetzt genau das Problem?
Nur, dass du den Reifen jetzt gegen Gebühr eintragen lassen sollst oder bekommst du ihn garnicht eingetragen, auch mit der Metzeler-bescheinigung nicht??? verwirrt

Ich fahre auch den 260er auf Originalfelge und mußte ihn eintragen lassen; jetzt hab ich den neuen Cruisetec drauf und selbst da sagte mir der TÜVprüfer, dass ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung trotz Eintrag der Reifengröße lieber dabei haben sollte im Falle einer Kontrolle...

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Geschrieben von turbo am 01.10.2019 um 16:08:

Was'n hier los Leute?
Das ist Sturm im Wasserglas. Zuerst mal: Reifenhersteller geben keine Freigaben, da hat fnu recht. Das sind Empfehlungen. Denen kann der TÜV folgen, muss er aber nicht. Macht er aber meist, da wirklich Fahrversuche dahinter stecken und der TÜvler, der im blauen Kittel mit 30 Jahre altem Bell Helm einmal um die Halle dödelt, nicht wirklich feststellen kann, ob das so alles richtig ist.

UND: die Regelung gilt für Reifengrößen, die nicht in den Papieren stehen, aber eben auf der Empfehlung. Daher sollte man, möglichst vor dem HU Termin mit der Empfehlung zum Tüv und sich die Kombi eintragen lassen. Vorher, weil sie das meist nicht bei einer normalen HU mitmachen. Also besser fragen.
Das scheint aber nicht zu gelten für gebundenen Freigaben. Bedeutet: hast du schon den 260, 280 oder sonstwas drin und kommst nun mit nem Nachfolgemodell, dann bist du nicht gezwungen. So lese ich den letzten Fakt jedenfalls. Es gilt also nur für Größenänderungen oder Reifentyp Änderung. Aber letzteres macht bei unseren Kisten keiner. Sieht mit Stollenreifen in 300 schon scheiße aus, daher wohl nicht....

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Geschrieben von eule11568 am 01.10.2019 um 23:29:

Ich denke, das Reifengrößen die Eingetragen sind keine Probleme bereiten.
Nur die Übergrößen, die eigentlich eingetragen gehören, das finde ich
voll in Ordnung. Habe früher Streetfighter gebaut, nur für mich. Da
wurde eine Reifenbindung eingetragen, weil der Prüfer mit diesem Reifen
seinen Segen für diesen Umbau gegeben hat. Jeder andere Reifenhersteller derselben Größe
musste neu eingetragen werden. Also allein aus Gleichberechtigung ist das i.O.
 

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Grüße Uli/Eule

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Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Sam V am 03.10.2019 um 23:14:

Schau mal hier unter 1.3

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Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von turbo am 04.10.2019 um 08:47:

jetzt verstehe ich, warum einige Biker entweder dicke Packtaschen oder einen Rucksack dabei haben. Noch mal 10 Seiten ausdrucken um zu erklären das die 2 Seiten die schon bestätigen das alles ok ist noch zu bestätigen.
Wir sollten unsere Institutionenen und die Stäbe dahinter drastisch verkleinern. Die haben zu viel Personal und zu viel Zeit.

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Geschrieben von fnu am 04.10.2019 um 12:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Schau mal hier unter 1.3

Das ist ja Wahnsinn, eines der wichtigsten Teile an einem Motorrad so auszunehmen. Da fragt man sich warum für einen anderen Lenker, Auspuff, Luftfilter o.a. keine Unbedenklichkeiterklärung des Herstellers reichen sollte.

Nein, da überläßt man lieber den Reifenherstellern die Fahrzeugsicherheit ... gute Lobbyarbeit bei den bayerischen Dummbeuteln. Aber gut, die Annahme gilt ja nur, wenn das Fahrzeug sonst keine Veränderung zur Zulassungs ABE erfahren hat ... immerhin.

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Geschrieben von Sam V am 04.10.2019 um 12:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Schau mal hier unter 1.3

Das ist ja Wahnsinn, eines der wichtigsten Teile an einem Motorrad so auszunehmen. Da fragt man sich warum für einen anderen Lenker, Auspuff, Luftfilter o.a. keine Unbedenklichkeiterklärung des Herstellers reichen sollte.

Wenn du z.B. einen anderen Lenker von Harley, der auf einem anderen Modell (also z.B. nen Lenker einer Sportster 48 auf ner Sportster Iron) gleicher Art auch verbaut wurde, anbaust, kannst du dir von Harley eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Dann muß man den wohl auch nicht eintragen lassen.

Wenn der Lenker, der Auspuff oder der Luftfilter eine ABE haben (ist auch nix anderes als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers) braucht man sie auch nicht eintragen zu lassen.

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