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Geschrieben von fnu am 04.10.2019 um 12:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Wenn du z.B. einen anderen Lenker von Harley, der auf einem anderen Modell (also z.B. nen Lenker einer Sportster 48 auf ner Sportster Iron) gleicher Art auch verbaut wurde, anbaust, kannst du dir von Harley eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Dann muß man den wohl auch nicht eintragen lassen.

Wenn der Lenker, der Auspuff oder der Luftfilter eine ABE haben (ist auch nix anderes als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers) braucht man sie auch nicht eintragen zu lassen.

Aber das hatten wir doch schon, Reifen in den Dimensionen der Zulassungs ABE des Fahrzeugs sind immer zugelassen und brauchen eigentlich auch keine Unbedenklichkeitserklärung. Sicher gesteht man dem Fahrzeughersteller auch zu, abzuschätzen ob ein Bauteil aus seinem Warenkorb, sicher und unbedenklich an dem von ihm hergestellten Fahrzeug betrieben werden kann. Da zähle ich durchaus auch Reifen mit rein. Interessanterweise gesteht man es dem Hersteller bei Auspuff oder LuFi nicht zu, obwohl man sich damit vmtl. nicht ohne weiteres die Fresse einfährt ... 😎

Es geht ja um Reifen, welche nicht original H-D sind, in einer Größe die nicht im Zulassungs ABE steht, hier z.B. Metzeler. Für Reifen gibt es m.W.n. keine ABE. Da soll eine Unbedenklichkeitserklärung den gleichen Stellenwert haben wie ein ABE oder Teilegutachten von Bauteilen, z.B. Lenkern, von Dritt-Herstellern? Bei so einem wichtigen Teil des Fahrzeugs?

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Geschrieben von turbo am 04.10.2019 um 21:31:

ja, und ohne bekommst du gar keinen Reifen eingetragen.  ".....der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß STVZO bleibt somit erhalten ". Das ist doch alter Käse, warum stellst du das in Frage und willst diskutieren? Ist getestet und für gut befunden. Besser macht der TÜV das eben auch nicht. Und die Reifenhersteller werden nen Teufel tun und einen Scheiß zulassen für den sie Papiere ausstellen und der dann nicht hinhaut.

Darum geht es aber hier gar nicht. Es geht darum, das was bisher gültig war, immer noch gültig ist, aber von nun an auch Geld kosten soll.

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Geschrieben von highsider22 am 05.10.2019 um 00:02:

Reifenfreigaben hin oder her. Wenn die Reifen in der EG-Typgenehmigung (früher auch ABE) nicht drin stehen müssen sie eingetragen werden. Die Freigaben kann man als Grundlage für die Eintragung nehmen, sind aber keine Gutachten im Sinne von ABE oder Teilegutachten. Sprich der TÜV oder Dekra, jetzt auch GTÜ etc. machen Einzelabnahmen gem. §19(2) StVZO.


Geschrieben von TKO am 09.10.2019 um 11:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von highsider22
Reifenfreigaben hin oder her. Wenn die Reifen in der EG-Typgenehmigung (früher auch ABE) nicht drin stehen müssen sie eingetragen werden. Die Freigaben kann man als Grundlage für die Eintragung nehmen, sind aber keine Gutachten im Sinne von ABE oder Teilegutachten. Sprich der TÜV oder Dekra, jetzt auch GTÜ etc. machen Einzelabnahmen gem. §19(2) StVZO.

Darum geht es doch überhaupt nicht, wie ich bereits schrieb, und auch turbo direkt vor dir schrieb geht es um das Prozedere was jahrelang gültig gewesen ist und nun einmal gekippt wird/wurde.
Mir persönlich ist es egal, habe auch nach §19(2) eintragen lassen....aber, muss ich alles akzeptieren und fressen nur weil es mal wieder jemanden in den Sinn kommt?

Ich denke es ist schon legitim gewisse Sinnhaftigkeiten zu hinterfragen.

Aber da leider meine Frage noch immer unbeantwortet ist, kannst du mir vielleicht als Verfechter sagen worin nun der konkrete Vorteil in der §19(2) Abnahme gegenüber der Service Information des/der Reifenhersteller liegt?
Denn diese sagt explizit beim 260er auf OEM Felge (hier Metzeler) das eine Typgenehmigung vorliegt und somit eben nicht die Betriebserlaubnis erlischt und auch keine Abnahme nach §19(2) erfolgen muss.

Wo ist nun also der Vorteil außer das es 100€ in die Kasse des TÜV spült?

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Gruß Timo

Lieber eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit


Geschrieben von Hobbes am 09.10.2019 um 16:27:

Das ist genau der Punkt, Timo. 
Mit der gleichen Begründung eigentlich jede Abänderung an einem Fahrzeug, welche heute z.B. mit ABE gemacht werden kann, künftig nur noch mit Kostenpflichtiger Eintragung beim TÜV erfolgen. Zumal im vorliegenden Fall der TÜV den Eintrag wohl eh nur macht, wenn die bisherige Freigabe durch die Hersteller vor liegt. 
Geldmacherei ohne Mehrwert und ohne Gewinn für die Sicherheit oder was immer. - OK, Arbeitsplatzsicherung beim TÜV ist ja auch mal was.

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Geschrieben von highsider22 am 09.10.2019 um 17:05:

@TKO und Hobbes

Tja, willkommen im Vorschriftenland Deutschland, hura!

Und ihr habt es richtig erkannt: Eigentlich sind die Reifen durch die Hersteller schon freigegeben und abgesichert, aber man muss doch nochmal zum TÜV und abnehmen lassen und optional eintragen in die Papiere. Sprich es ist doppelt gemoppelt.


Wenn man in der Historie zurückblickt, gab es mal den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Diese Reifentypen gibt es heute größtenteils nicht mehr. Hier ist es aber erlaubt, einen anderen Reifentypen mit gleicher Größe zu montieren, wenn man eine Freigabe mit sich führt. Gleichwertig wäre auch, wenn sich der neue Reifen innerhalb einer Bandbreite befindet. Typgenehmigt sind

170/60 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1921 mm, Breite 180 mm a. Felge MT17x5,5 und 190/50 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1878 mm, Breite 203 mm a. Felge MT17x5,5

Während der HU montiert: 180/55 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1903mm, Breite 190 mm a. Felge MT17x5,5 -> Kein Eintrag notwendig, HU bestanden.



Bei EG-Fahrzeuge gibt es die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr. Solange man immer die gleiche Größe VUH fährt, muss nichts eingetragen werden. Auch unterschiedliche Reifentypen VUH sind zulässig, solange die Größe passt. Ob es technisch Sinn macht müsst ihr selbst entscheiden. Will man aber eine andere Reifengröße fahren, muss sie begutachten werden. Liegt keine Freigabe seitens der Hersteller vor, liegt es am Sachverständigen ob es regnet oder sonniges Wetter ist.


Und das alles gilt nicht erst ab 1.1.2020 wie im Threadstart steht, sondern das ist in der Regel gang und gäbe. Dadurch das jeder Prüfer anders tickt ging es jahrelang gut bis einer mal genauer hinschaut. Und ich denke damit ist die Frage beantwortet. Es ist eine reine Bürokratie obwohl es technisch unbedenklich ist. Und ich habe mir die EG-Typgenehmigung von der V-ROD Muscle herausgesucht und es steht nichts von einem 260er drin, nur 240/40ZR18 oder alternativ 180/55ZR18


Geschrieben von turbo am 11.12.2019 um 11:02:

aus aktuellem Anlass häng ichmich hier auch noch mal rein.
Wir diskutieren hier ja eigentlich zwei Dinge. Zum Einen Reifen die nicht in der Größe eingetragen sind und für die eine Freigabe vorliegt.
Dann die Reifen, die eingtragen sind, die eine Profilbindung haben die aber eigentlich laut EU Recht nicht mehr nötig ist.

Ich hab auch das Problem, das der 240er mit ME880 eingetragen ist, mein 260er aber ohne Bindung. Führt dazu, das bei Kontrollen manchmal auch der 260er als ME880 erwartet wird.
Also hab ich mir die Freigabe von Pirelli in die Brieftasche gesteckt.
Nun gelten aber ab dem 01.01.2020 die Freigaben in dieser Form nicht mehr. Darüber waren alle Hersteller die ich auf der Bike Messe angesprochen habe nicht sehr glücklich.

Allerdings gibt es weiterhin Datenblätter. Dazu hab ich heute mit Pirelli München telefoniert.
Die Blätter hänge ich an. Ich habe, weil ich schon 260 eingetragen habe eigentlich kleine Probleme. Aber dadurch das jetzt der Crusetec montiert ist könnte es beim TÜV doch wieder zu Diskussionen kommen.
Also werd ich die Blätter mitnehmen und wohl auch den 240er komplett austragen lassen oder versuchen 240 und 260 ohne Profilbindung nur mit der Felgebreite und den Reifen Dimensionen eintragen zu lassen.

 

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Geschrieben von v2devil am 11.12.2019 um 13:07:

Prima. Danke für die Datenblätter Freude

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Hobbes am 11.12.2019 um 16:35:

Es gibt anscheinend eine Übergangsfrist für Reifen die bis und mit 2019 hergestellt wurden (nach DOT-Nummer). Diese dürfen nach alter Regelung bis 2025 gefahren werden. 

 

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Geschrieben von PaulHD48 am 22.01.2020 um 17:00:

hi Turbo,
in den Datenblättern steht ja nur das der Reifen auf irgendeiner genormten Felge auf irgendeinem Bike verbaut werden kann.
das ist keine Freigabe für dein spezielles Bike, noch nicht mal für HD. Und deshalb macht der TÜV und Co. hier Probleme. Hier müsste wenigsten der Motorradtyp angegeben sein,ist er aber nicht.
also muss der Prüfer die Sache begutachten und freigeben.
so meine Erfahrung im Herbst 2019.

Gruß Paul
 

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Geschrieben von turbo am 22.01.2020 um 17:59:

Jau. Bisher waren genau die Angaben ja in den Blättern die jetzt ungültig werden.

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Geschrieben von LETTI am 22.01.2020 um 20:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von turbo
Also werd ich die Blätter mitnehmen und wohl auch den 240er komplett austragen lassen oder versuchen 240 und 260 ohne Profilbindung nur mit der Felgebreite und den Reifen Dimensionen eintragen zu lassen.

Halt uns da mal auf dem Laufenden. Würde mich auch interessieren, ob das geht. 

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BRC #2


Geschrieben von joe.sixpack am 22.01.2020 um 21:55:

TÜV akzeptiert keine Reifenfreigaben mehr

..hatten wir das schon?...

https://youtu.be/_qW2d_rZ5LM

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Geschrieben von Börnie am 24.02.2020 um 14:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von joe.sixpack
..hatten wir das schon?...

https://youtu.be/_qW2d_rZ5LM

Na ja :-/

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Geschrieben von turbo am 12.03.2020 um 11:37:

Nach Telefonaten mit TÜV Nord in Hannover bekam ich einen Kontakt nach Braunschweig.
Herr Lehmann ist die Kompetenz für Motorräder.
Er schaute sich mein Fahrzeug, die Reifen und die Papiere von Pirelli/ Metzeler an.

Mein Vorschlag für den Eintrag war, Reifendimension und Felgendimension mit dem Hinweis auf vorn und hinten Reifen mit identischem Profil von identischem Hersteller einzutragen.
Das ist immerhin mehr als es bei PKW üblich ist und ich bin der Meinung, damit ist die erforderliche Sicherheit gewährleistet.

Herr Lehmann hatte mehr als nur Verständnis für meinen Wunsch, verabschiedete sich aber für 15 Minuten und kam dann mit 2 weiteren Blättern zurück.
In denen steht erklärend warum ich meine Reifen die vor 2020 gefertigt sind, nicht eintragen lassen muss.

Tolle Nummer. nun schleppe ich also 5 Din A4 Blätter bei jeder Ausfahrt rum und darf noch länger mit der Ordnungsmacht diskutieren was richtig ist und was nicht.

Wäre mein Hinterreifen übrigens nur 2 Wochen jünger, also aus 2020, müsste ich sofort für 102 Euro Gebühr eintragen lassen.
So habe ich jetzt theoretisch Zeit bis 2026 mit dem Zustand rumzufahren.
Natürlich wird der Reifen hinten bis dahin verschlissen sein und ich müsste einen Neuen aufziehen.
Würde bedeuten, vorn alt, nicht eintragen, hinten neu, einzutragen wäre.
Spätestens hier muss auch einem Verkehrsminister mal auffallen das hier grober Unfug herrscht auch wenn Sicherheit im Vordergrund steht.
Jeder PKW darf vorne links nen neuen Winterreifen, hinten rechts nen 16 Jahre alten Polenpneu und vorne rechts noch einen Quasirennslick aufziehen und alles ist ok. Da fehlt einer? Ja, denkt euch selber einen aus. Muss nur die richtige Größe haben.

Ich bleibe da mal am Ball. Hab keinen Bock bei jeder Änderung an der Profilbezeichnung zum TÜV zu müssen um alle 2 Jahre extra 100 euro abzudrücken.

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