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FLSTF/B/BS/SE Fat Boy: Blinker an der Gabel

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FLSTF/B/BS/SE Fat Boy: Blinker an der Gabel

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Joachim ist offline Joachim · 1633 Posts seit 18.10.2011
aus Austria
fährt: FLHRSI-Road-King-Custom
Joachim ist offline Joachim
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1633 Posts seit 18.10.2011
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aus Austria

fährt: FLHRSI-Road-King-Custom
Neuer Beitrag 14.01.2017 13:48
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zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Schätze die Fatboy Gabel auf 250 mm, außen gemessen deutlich mehr...Mindestabstand Blinker vorn 240mm, hinten 180mm.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...ngen_082007.pdf

350 steht drinnen und keine 240 mm . Augenzwinkern

__________________
Gruß
Achim

 

Moos ist offline Moos · 13618 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
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Moos ist offline Moos
~~ MOD ~~
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13618 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 14.01.2017 14:51
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Kommt auf die Zulassung an EG oder StVzo.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 14.01.2017 15:15
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@Moos
Das ist aber (sehr) lange her, laut §30(4) StVZO können trotz StVZO Zulassung die EG Richtlinien verwendet werden. ECE geprüfte Blinker müssen nach ECE Vorschrift angebaut werden. Was nicht erlaubt ist ist  die Vorschriften zu mischen, also z.B. am EG zugelassenen Motorrad kein Standlicht, was ja nach StVZO erlaubt wäre. Oder nur nach StVZO geprüfte Lampen (Wellenlinie) an ein EG Motorrad.
Wenn also die Blinker ECE geprüft sind gelten immer 24 cm vorne und 18 cm hinten.
 

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

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Leto ist offline Leto · 2188 Posts seit 29.03.2013
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fährt: FLSTF
Neuer Beitrag 14.01.2017 18:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Schätze die Fatboy Gabel auf 250 mm, außen gemessen deutlich mehr...Mindestabstand Blinker vorn 240mm, hinten 180mm.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...ngen_082007.pdf

240mm nach EG Zulassung, 340mm nach StVZO. 
Bleibt die Frage welches Bj. hat das Bike?
Importmodell? Das hätte dann nämlich keine EG Zulassung, alle E-Nummern, ABEs und Prüfnummern wären damit hinfällig.

__________________

Gruß Leto

klaus60 ist offline klaus60 · 502 Posts seit 04.09.2016
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klaus60 ist offline klaus60
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502 Posts seit 04.09.2016 aus Stuhr

fährt: de Luxe 2012
Neuer Beitrag 14.01.2017 19:33
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so hier mal die fotos wie ich das gelöst habe
klaus60
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Marcus ist offline Marcus · 1303 Posts seit 25.11.2015
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fährt: kleines schwarzes
Neuer Beitrag 14.01.2017 21:23
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Heiko hat es ganz genau beschrieben, welche Harley hat Beleuchtungsgläser mit Wellenlinie?
Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm. großes Grinsen

__________________
Gruß Marcus

Ich scheiß auf Mainstream. cool

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Leto ist offline Leto · 2188 Posts seit 29.03.2013
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Neuer Beitrag 14.01.2017 22:11
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zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus

Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm. großes Grinsen


Wie gesagt, EG Zulassung oder StVZO, bzw. Importmodell, dann eh keine EG Zulassung.
Ich hab das Theater letzten Sommer gerade hinter mir, meine ist´n Importmodell. Sämtliche Eintragungen grundsätzlich nur als Sondereintragung und nur vom TÜV (keine DEKRA, DAT, KÜS etc.), selbst wenn Gutachten oder ABE´s vorhanden sind, da diese sich immer auf die EG Zulassung beziehen. So hat´s mir auch der Mensch vom TÜV erklärt.
 

__________________

Gruß Leto

Torsten Fat Boy ist offline Torsten Fat Boy · 111 Posts seit 13.03.2016
aus Saarbrücken
fährt: Fat Boy
Torsten Fat Boy ist offline Torsten Fat Boy
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fährt: Fat Boy
Neuer Beitrag 15.01.2017 03:29
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Klaus das mit deinen Blinker sieht gut aus so in etwa stell ich mir das vor

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fwj ist offline fwj · 798 Posts seit 07.03.2014
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fährt: FLSB
Neuer Beitrag 15.01.2017 08:08
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Ich hatte die auch mal an der Gabel, hab sie dann da aber wieder weggemacht. Irgendwie haben sie optisch beim Fahren gestört, mußte immer draufglotzen, war von oben gesehen irgendwie ein optischer Fremkörper an der Gabel....
Attachment 251396

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 17.01.2017 15:01
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leto
zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus

Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm. großes Grinsen


Wie gesagt, EG Zulassung oder StVZO, bzw. Importmodell, dann eh keine EG Zulassung.
Ich hab das Theater letzten Sommer gerade hinter mir, meine ist´n Importmodell. Sämtliche Eintragungen grundsätzlich nur als Sondereintragung und nur vom TÜV (keine DEKRA, DAT, KÜS etc.), selbst wenn Gutachten oder ABE´s vorhanden sind, da diese sich immer auf die EG Zulassung beziehen. So hat´s mir auch der Mensch vom TÜV erklärt.

Würde dass dann bedeuten dass man mit nem Importmodell für alle Teile die man ändern möchte, Blinker, Lichter, Auspuff, usw.... die ABE`s bzw. E-Nummern in die Tonne kloppen kann und alles per Einzelabnahme eintragen lassen muss?

 

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 17.01.2017 15:31
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Importmodell: Anbau von Teilen mit E-Nummern ist erlaubt, der Anbau muß den Vorgaben der StVZO entsprechen, weil  der Anbau von Teilen nach ECE Richtlinien nur für EG Zulassungen gilt.
Eine ABE ist eine Zulassung eines Bauteiles durch das Kraftfahrtbundesamt, gilt aber nur bei Anbau an typgeprüfte Fahrzeuge, da sind die Importmodelle wieder aussen vor, weil nicht nach europäischen Vorgaben typgeprüft, ergo Einzelabnahme.   

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 17.01.2017 15:50
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Danke HeikoJ

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Leto ist offline Leto · 2188 Posts seit 29.03.2013
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Neuer Beitrag 17.01.2017 21:44
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Importmodell: Anbau von Teilen mit E-Nummern ist erlaubt, der Anbau muß den Vorgaben der StVZO entsprechen, weil  der Anbau von Teilen nach ECE Richtlinien nur für EG Zulassungen gilt.

Dieser Satz ist ja ein Widerspruch in sich selbst>!
E-Nummer = ECE Richtlinie = gültig nur für EG Zulassung! Ergo muss theoretisch alles eingetragen werden. So auch die Aussage meines Prüfers.
Gibt natürlich auch da Ausnahmen. Z.B. Die Spiegel. Vorgabe für Fahrzeuge ohne EG Zulassung ist mindestens 69cm². Natürlich darf an eineme solchen Fahrzeug auch einn Spiegel mit E-Prüfzeichen gefahren werden, weil dieser diese größe immer mindestenss erfüllt. Ergo müssen Spiegel auch nicht eingetragen werden.
Alle anderen Dinge müssen bei nicht EG zugelassenen Fahrzeugen per Einzlabnahme eingetragen werden

__________________

Gruß Leto

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 18.01.2017 00:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leto
Dieser Satz ist ja ein Widerspruch in sich selbst>!

Ist ja nett das du die Infos deines TÜVlers wiedergeben kannst, ich habe mit diesen Vorschriften gearbeitet.
Nochmal in einfach ? Gut. Siehe hervorgehobene Stellen ...

Ein US Import Modell hat diverse Teile (Spiegel, Fußrasten, Lenker, Scheinwerfer, Blinker, alles was in Deutschland nach StVZO §22a typgeprüft sein muß) die für Deutschland nicht zugelassen sind. Deshalb die Einzelabnahme nach §21. Vorher müssen ENTWEDER die in §22a aufgefürten Teile gegen in Deutschland zugelassene Teile ausgewechselt werden UND/ODER ein Gutachten erstellt werden in dem für die Teile eine gleichartige Wirkungsweise bescheinigt wird. Bei (Harley) EG Neufahrzeugen ist das im Prinzip das COC. Bei einigen Teilen geht das nicht, z.B rote Blinker, Running Lights, Sealed Beam Scheinwerfer usw. Eingetragen werden dann die Teile die "gleichartige Wirkungsweise" haben.
Die Teile die NICHT genehmigungsfähig sind MÜSSEN gegen in Deutschland zugelassene Teile ausgetauscht werden. Oder man möchte die bereits beim Import zugelassenen Blinker gegen andere tauschen.
DANN müssen die Teile NATÜRLICH geprüft sein, E - Nummer, und dann müssen diese Teile auch nach den Vorschriften der StVZO angebaut werden, z.B Blinkerabstand vorne 34 cm. Im GEGENSATZ dazu dürfen an EG Fahrzeugen die gleichen Blinker im Abstand 24 cm angebracht werden, weil sich aus §19 StVZO ergibt das in der EG zugelassene Fahrzeuge auch nach den EG Vorschriften ausgestattet sein dürfen.

Und ja, ES IST DÄMLICH ...

Edit: und es gibt noch die Feinheit das bei Import eines Gebrauchtfahrzeuges natürlich die StVZO Vorschriften des im Title angebenen Herstellungsjahres angewendet werden.

Don't shoot the messenger ...

__________________
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Leto ist offline Leto · 2188 Posts seit 29.03.2013
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fährt: FLSTF
Neuer Beitrag 18.01.2017 11:49
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Viel geschrieben und dennoch das Ziel teilweise verfehlt. Ich sage lediglich das für nicht EG Zugelassene Fahrzeuge keinerlei Gutachten, E-Zeichen oder Prüfnummern bestand haben. Alle baulichen Veränderungen derlei Teile müssen also in die Fahrzeugpapiere eingetragen, und does darf wie oben geschrieben nur der TÜV. Ich hab mich anfangs mit der Tatsache auch schwer getan und wollte das nicht glauben. War zuerst bei der KÜS danach bei der DEKRA, nachdem mir beide Prüfer dort das gleiche erzählt haben bin ich beim TÜV gewesen und habe alles eingetragen bekommen, als 21er.
Womit du zutun hast weiß ich nicht, ist mir auch egal. Das ist meine persönliche Erfahrung und wenn zwei Prüfer von KÜS und DEKRA sowie einer vom TÜV Nord das so bestärigen gehe ich davon aus das das richtig ist. 
Ansonsten jeder wie er meint 

__________________

Gruß Leto

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