zum zitierten Beitrag
Zitat von TerjeSH
@Pegaz 70
Wenn eine Anlage legal ist, bedeutet das noch lange nicht, dass du ohne Eintragung auskommst. Wenn eine Auspuffanlage beim Händler eingebaut wird, erhält man in der Regel ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21 StVZO. Darin kann vermerkt sein, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.
An meinen beiden Harleys (Street Glide und Breakout, jeweils J&H) war die Eintragung einmal erforderlich (Breakout/Komplettanlage) und einmal nicht (Street Glide).
Beste Grüße
TerjeSH
JA....IN....
Hat die Auspuffanlage eine ABE für diesen Typ Motorrad, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere NICHT notwendig.
Da reicht das Mitführen der entsprechenden Karte (zumindest innerhalb der EU).
Ist hingegen nur ein Teilegutachten erstellt worden, MUSS die Auspuffanlage einer Prüfstelle vorgeführt werden und -
nach Abnahme - umgehend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Das trifft nicht alleine nur auf Auspuffanlagen, sondern auf alle Anbauteile - sofern sie einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit
haben, oder aber die in den Papieren eingetragene Daten (Leistung, Co2, Lautstärke usw.) verändern KÖNNTEN - zu.
Das alles kann man aber knicken, wenn man ein Import-Modell sein Eigen nennt, denn dann ist JEDE Veränderung eintragungspflichtig.
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
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