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Vorschriften Schutzblechlänge

Vorschriften Schutzblechlänge

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screwlord ist offline screwlord · 3001 Posts seit 29.04.2009
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Neuer Beitrag 29.03.2010 22:57
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Zitat von madmarty
Zitat von Steve-Stang
Ist es eigentlich zulässig so ohne Front-Fender ? verwirrt

eigentlich nicht. aber meiner is immer "beim lackierer" cool

weiss jmd wie gross die vorne und hinten min sein müssen?

ich hatte das für hinten mal gelesen irgendwo, ich glaub 40% des umfangs?

aber vorne?

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von screwlord am 29.03.2010 23:11.

George ist offline George · 22945 Posts seit 23.07.2007
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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:10
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Zitat von screwlord
Zitat von madmarty
Zitat von Steve-Stang
Ist es eigentlich zulässig so ohne Front-Fender ? verwirrt

eigentlich nicht. aber meiner is immer "beim lackierer" cool

weiss jmd wie gross die vorne und hinten min sein müssen?

ich hatte das für hinten mal gelesen irgendwo, ich glaub 40% des umfangs?

aber vorne?

Ich glaube, da geht es auch um die Frage, ob dein Bike nach EG Richtlinien zugelassen wurde.

Vielleicht hilft dir das hier weiter:


LS650 Forum

Andere Quelle: Motorradrecht
Aus dem 1000 PS Forum :

Radabdeckung : KFG § 7 (1)
Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

Am Vorderrad von Krafträdern genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt.

Am Hinterrad von Krafträdern mit großen Federwegen (Enduro-Ausführung) muss die Abdeckung, bei größter möglicher Einfederung, bis annähernd auf die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte herunterreichen. Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von George am 29.03.2010 23:14.

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:16
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und wie erkenne ich ob mein möp nach eu zulassung oder nicht eu zulassung zugelassen wurde?
sind das alle nach nem bestimmten bj oder wie auch immer

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:20
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kann das

Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I unter der Ziffer "K" (Nummer der EG Betriebserlaubnis oder ABE) und unter Ziffer "17" Merkmal zur Betriebserlaubnis Ist E eingetragen, handelt es sich um eine EG Betriebserlaubnis.



jmd bestätigen?

ok viele foren, viele meinungen?

gelesen habe ich das wenn nach eu/eg kein fender notwendig ist...das wiederspricht sich aber mit dem was das 100 ps forum schreibt

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:26
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Bei meiner steht das sogar auf'm Typenschild mit drauf ("E" Zeichen).
Und unter Ziffer "K" steht im Schein auch eine E-Nummer. Ziffer "K" bedeutet: Nummer der EG-Typengenehmigung

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:31
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Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr. Motorräder mit EG Zulassung - im Allgemeinen ab Baujahr 1999 benötigen keinen Spritzschutz mehr. Daraus ergibt sich jedoch bei einigen Haltern die Frage, ob man einen Spritzschutz bzw. eine Radabdeckung benötigt. Hier gibt es im Moment eine Kollision von EG - und nationalem Recht. Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Auch ohne Spritzschutz gilt ein Krad somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht. Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm; Kennzeichenschilder gelten nicht als Radabdeckung), d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen. Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage. Daher sieht es zur Zeit so aus: Wessen Motorrad den Kraftfahrzeugbrief auf Grund einer Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht bekommen hat (z.B. Importe aus Europa), kann sich nach dem EG-Recht richten, und benötigt KEINEN Spritzschutz. Wurde der Fahrzeugbrief jedoch aufgrund einer allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA erteilt (und dann bei einem deutschen Händler als Neufahrzeug verkauft), muß sich der Halter nach dem nationalen deutschen Recht richten und muß das oben genannte Maß einhalten, und zwar bei Nichtbeachtung mit allen Konsequenzen (Anzeige, Punkte, Geldbuße). Welche Regelung für euer spezielles Motorrad gilt, steht auf Seite 6 des Fahrzeugbriefes (wenn hier kein Hinweis auf EG-Recht ist, gilt nationales Recht), oder kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden. Im Fahrzeugschein ist dieser Hinweis jedoch nicht eingetragen, daher wissen auch der TÜV und die Polizei bei Kontrollen nicht, was nun für Euch im Einzelfall gilt. Ich warne jedoch Neugierige, dann einfach zu behaupten, das Fahrzeug sei nach EG-Recht zugelassen; wenn bei einer (möglichen) Überprüfung beim SVA was anderes rauskommt, wird es wieder teuer. Daher können zwei völlig gleiche Motorräder nebeneinander stehen, eines darf ohne, das andere muß den Spritzschutz haben; alles nur abhängig davon, aufgrund welcher Vorschriften es zugelassen wurde. Schwer verständlich, aber nicht zu ändern. Erst nach Einigung mit der EG wird sich zeigen, welche Vorschrift in Zukunft in Deutschland gültig ist. Inzwischen hat sich diese Problematik auch bei den TÜV-Prüfstellen und bei der Polizei rumgesprochen, und das wird heute schon sehr viel lockerer gesehen. Viele handeln da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, und deswegen kommt man heute auch problemlos mit gekürztem Spritzschutz durch. Quelle: Theo aus dem Banditforum

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George ist offline George · 22945 Posts seit 23.07.2007
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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:31
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Zitat von screwlord
gelesen habe ich das wenn nach eu/eg kein fender notwendig ist...das wiederspricht sich aber mit dem was das 100 ps forum schreibt

Ich blick da (noch) nicht durch, aber wir kommen der Sache näher:

§ 30, 36a StVZO Radabdeckung ja oder nein ??

* für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
* für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
* eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
* siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.

Schlußleuchten:

* vorgeschrieben
* Anzahl: 1oder 2
* Anbaulage: mittig
* in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm

Rückstrahler hinten:

* vorgeschrieben, nicht dreieckig
* Anzahl: 1oder 2
* in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mmRueckstrahler hinten

Quelle:
TÜV

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:36
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Zitat von George
Und weil das Thema auch für alle anderen wichtig sein könnte, mach ich direkt mal 'nen neuen thread draus! Freude

gut!

also was ich lese und verstehe das nationalesrecht und eu/eg kolidiert....

hilft mir jjetzt nicht weiter.

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Neuer Beitrag 29.03.2010 23:38
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Das wird dann wohl erst noch durchgefochten werden! Baby
Kack Bürokratie.

Aber coole Quelle, die du da gefunden hast! Freude

So wie ich das sehe, bin ich einer der wenigen gewinner. Habe mein Bike aus UK importi2ert und wegen der EG Richtlinien hier auch ohne Probs zugelassen bekommen. Das bedeutet also Narrenfreiheit! Zunge raus

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Neuer Beitrag 30.03.2010 21:40
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