zum zitierten Beitrag
Zitat von Adi
Beide
Kumpel von mir wurde ohne Rückstrahler angehalten und hat angeblich richtig Theater bekommen.
Kann es sein, dass tatsächlich die Betriebserlaubnis erlöscht und Punkte winken wegen fehlendem Rückstrahler ?
Das kommt darauf an:
Zunächst ist es ein vorgeschriebnens Fahrzeugteil der Homologation, sowohl nach der StVZO als auch nach dem EU-Recht. Ebenso ein vorgeschriebens Bauteil der lichttechnischen Einrichtungen Der TÜV ist normalerweise angehalten dies als "EM" , erheblichen Mangel einzustufen. Das bedeutet im Ernstfall - Plakette nicht zugeteilt. In der Praxis kommt das auch vor, aber eher selten. Das hängt vom QM des jeweiligen TÜV ab.
Bei der Polizei wird dies, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist, nach dem Ermessen des Beamten geahndet. Das geht von:
Weiterfahrt mit mündlicher Ermahnung, über
15 Euro Verwarnungsgeld
Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Krafträder mind. einen Rückstrahler führen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG dar.
Nächste Variante
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG;
25,00 Euro
Vorsätzliches Weglassen, Verdoppelung des Bußgeldes
Weitere Variante
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG;
50,00 Euro , 1 Punkt
Ein Beeinträchtigung der Verkhrssicherheit ist dann begründbar, wenn bei Dunkelheit gefahren wird, weil keiner ausschließen kann, dass das Rücklicht ausfällt.
Hart, aber ist leider so.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DéDé am 20.07.2011 00:03.