zum zitierten Beitrag
Zitat von Andreas K.
Das habe ich noch nie verstanden, warum ihr in Deutschland immer einen Anwalt für einen Blechschaden braucht.
In Italien regeln das die Versicherung unter sich.
Sie klären wer Schuld hat und wenn ich z.B. im Recht bin, gibt mir meine Versicherung Bescheid und ich kann das Motorrad reparieren lassen und meine Versicherung bezahlt das was es kostet.
Das Motorrad wir natürlich vorher von einem Sachverständigen der eigenen Versicherung angeschaut.
Bei einem eindeutigen Fall, hat man mit der gegnerischen Versicherung gar nichts zu tun. Am Ende des Jahres rechnen dann die Versicherungen untereinander ab.
Klar gibt es auch Fälle, wo es einen Anwalt braucht, i.d.R. aber nicht.
Auch verstehe ich die Aussage vom "einfachsten Weg" nicht.
Bei z.B. einem Parkrempler wird die Stoßstange repariert oder getauscht und gut ist.
Da braucht es doch keine unnötigen Kosten eines Anwalts.
Sicher gut gemeint ,aber basiert nicht auf Erfahrung und ist Wunschdenken, eigentlich fast schon eine Sozialromantik wie es sie in Versicherungen aber nicht gibt, das ist knallhartes Geschäft.
Es ist ja schön, an die Moral von Versicherungen zu glauben, aber in der Echtwelt gibt es sowas nicht.
" Dilettanten überfallen eine Bank, Profis gründen eine Bank oder Versicherung"
Jeder Kfz-Sachverständigen-Gutachter kann Dir aus seinem täglichen oder mehrfach wöchentlichen Alltag berichten, wie sowas abläuft, geschweige denn ein spezialisierter Anwalt, oder - noch besser - wenn
Du jemand persönlich kennst, der in dieser Abteilung einer Versicherung arbeitet.
( Ich habe im Freundes- und Bekanntenkreise zwei Harley-fahrende Kfz-Sachverständigen-Gutachter und jemand aus einer relevanten Abteilung der Arroganz Versicherung )
Hier verwechselst Du etwas Grundlegendes schon von Anfang an :
Sie klären wer Schuld hat und wenn ich z.B. im Recht bin, gibt mir meine Versicherung Bescheid und ich kann das Motorrad reparieren lassen und meine Versicherung bezahlt das was es kostet.
Schön wär`s, aber allzu oft eben nicht, und das noch
nicht einmal in Fällen, in denen die Schuldfrage unstrittig ist - es geht daraum, ob Dir die Versicherung die Dir zustehende Schadenssumme in VOLLER HÖHE ersetzt.
Um Dir den klassischen Fall und eine häufige Vorgehensweise der Versicherung zu erklären, und warum "wir hier immer einen Anwalt brauchen" - hier kurz anhand eines Auffahr-Unfalles, den ich hatte :
Ich stoppte verkehrsbedingt an der Zufahrt zu einem Kreisverkehr. Das Mädel hinter mir leider nicht und knallte mir ins Heck.
DIE SCHULDFRAGE IST FÜR ALLE PARTEIEN UNSTRITTIG, VON ANFANG AN - DAS MÄDEL IST SCHULD.
Also Anruf Anwalt und Gutachter, Deckungszusage der RSV.
Mein Gutachter bestimmt Schadenshöhe € 3000 .
Als Nächstes kam ein Gutachter der gegnerischen Versicherung (Arroganz-Versicherung) zu mir, Fahrzeug-Besichtigung und anschließend Gutachten-Erstellung.
(Daß er bei diesem Termin meinen Gutachter als looser bei Gerichtsverhandlungen (obwohl nicht zutreffend, eher andersrum) beschrieben hat, und versuchte, mich
einzuschüchtern in Richtung dessen Gutachten seien viel zu hoch und so wird das nix etc.., sei nur als Randnotiz erwähnt )
Schreiben der Gegenerischen kommt - sie kündigen Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von € 2500 an.
Mein Anwalt reagiert mit vollständiger Einforderung der 3000 Euro.
( --- DER KOMPLETTE VERLAUF HAT SICH ÜBRIGENS ÜBER FAST ZWEI JAHRE ERSTRECKT UND ALLE SCHREIBEN UND GUTACHTEN FÜLLEN EINEN KLEINEN ORDNER --- )
Somit ging als Nächstes der Vorgang zu Gericht.
Im Gespräch meines Anwalts mit der zuständigen Richterin läßt diese durch die Blume durchblicken, wie genervt sie davon ist, daß jemand wegen 500 Euro noch so rumtut.
Sie lebt eben in einer finanziell anderen Sphäre und ist möglicherweise überarbeitet, trotzdem unschön - aber muß mich ja nicht jucken.
Hat man jedoch keine Rechtschutzversicherung, steigen spätestens hier die meisten Geschädigten aus (darauf bauen die Versicherungen) : Ihre Reaktion ist nämlich - sie forderte eine ungewöhnlich hohe
Vorauszahlung für die Gerichtskosten von mir, wie mich der Anwalt wissen läßt.
Da diese meine RS-Versicherung gleich übernimmt, hat ihre mutmaßliche Abschreckungstaktik nicht funktioniert und es ging weiter.
Und die Kosten waren auch keine Kleinigkeit - als Nächstes kommt zu mir ein vom Gericht bestellter unabhängiger Gutachter und besichtigte mein Auto.
( Da Oldtimer und Zweitfahrzeug und Schaden noch nicht voll erstattet, ist dieses immernoch im Unfallzustand )
Einige Monate später wird dann auch noch der Unfallort von dem Gutachter besucht, da er eine komplette Rekonstruktion für das Gericht zu erstellen hatte.
Das gegnerische Unfallauto existierte inzwischen nicht mehr im Besitz der anderen Partei, für die Skizzen und Daten wird u.A. auf Vergleichsmaterial zurückgegriffen und am Computer Berechnungen erstellt.
Abgekürzt und final :
Der Gerichtsgutachter bestätigt meine Schadenshöhe, gegnerisches Gutachten falsch, das Gericht folgt diesem Ergebnis beim abschließenden Verhandlungstermin und an die zwei Jahre später landen auch die restlichen paar hundert Euro auf meinem Konto.
Du wirst jetzt wahrscheinlich denken, das käme nicht oft vor, weil ja die Versicherung aus solchen Erfahrungen heraus diese Vorgehensweise nicht oft praktizieren wird.
Schließlich hatten die Gutachten und Gerichtskosten deutlich mehr gekostet als wenn sie einfach die fehlenden 500 noch bezahlt hätten.
Das Gegenteil ist der Fall : die Versicherer haben hier ein Mischkalkulation, die diese Vorgehensweise finanziell rechtfertigt, da sie in Summe damit deutlich im Plus liegen und auf diese Art und Weise viel Geld einsparen.
Warum das so ist : Unter den Geschädigten hat die Mehrzahl die Ansicht, wenn sie die 500 (beispielhafte Summe) sausen lassen und nehmen, was ihnen die Gegnerische vor die Füße wirft, dann kommen sie
vermutlich besser weg, als wenn sie jetzt mit ungewissem Endergebnis möglicherweise noch viel Geld verbraten mit Anwalt, Gericht, Gutachtern und vielleicht auch noch dazu am Ende eine noch ungünstiger ausfallender Schadenserstattung steht.
Das schreckt die Mehrzahl ab, insbesondere die ohne RS-Versicherung.
Die Versicherungen gehen ja raffiniert vor : sie verweigern nicht den größten Teil der Summe oder die Hälfte oder sowas - nein, aber so einen gewissen Prozentsatz.
Gerade so, daß die meisten Geschädigten da in ihrer Risikoabwägung sagen, ich nehm das so an, sonst wird es am Ende vielleicht noch schlechter für mich. Diese Taktik geht in Summe der Fälle auf.
Für die Versicherungen ist ein Fall wie meiner also eher die Ausnahme, und das hier von der Versicherung verbratene Geld im verlorenen Prozeß kommt ja vielfach wieder rein durch das eingesparte Geld in den meisten anderen Fällen.
Diese Mischkalkulation endet positiv - für die Versicherungen.
Entscheide selbst - ob Du einer reichen Versicherung Deine 500 schenkst, oder ob Du sie selbst in Anspruch nimmst oder dies wenigstens versuchst.
WARUM DEN ANWALT VON ANFANG AN NEHMEN WICHTIG IST :
Das ist eine ganz klare Faustregel und UNTER ANDEREM daher wichtig, weil - mal anhand obigen Beispiels - es dann um Berechnung seines Obolus ausgehend von 3000 Euro geht, und nicht ausgehend von 500 Euro, wenn ich ihn
erst engagiert hätte, als feststand, was die Gegnerische an meiner Schadenerstattung "einsparen" wollte.
Fängt man erst mittendrin mit Anwalt an, basiert sein Honorar oder seine Pauschale nur auf der niedrigeren fehlenden Summe, dann hat man eventuell Schwierigkeiten überhaupt einen zu finden oder einen, der genauso motiviert ist.
Außerdem - speziell bei kleineren Versicherungen - besteht sogar eine gute Wahrscheinlichkeit, daß sich durch das Einschalten eines Anwalts von Anbeginn an (im Idealfall mit Erwähnung der RS-Versicherung im ersten Anschreiben, so macht es meiner)
der ganze Streit um die Erstattung der vollen Schadenssumme komplett vermeiden läßt.
Ich habe jetzt seit fast vierzig Jahren den Führerschein und bin in der Zeit etliche Male Geschädigter gewesen - die richtige Vorgehensweise habe ich erst erlernen müssen, auch bin ich von kundigen Menschen aufgeklärt worden über die Hintergründe.
Es kann natürlich jeder entscheiden, ob er an das Gute und Gerechte im Menschen oder den Versicherungen glaubt
muahahaha
, oder aufgrund der Kenntnis über
bekannte und eingespielte Verfahrensweisen selbiger sein Recht bzw sein Eigentum (€€) auf bestmögliche und bewährte Art und Weise verteidigt.
In Italien muß ja wohl die Welt noch in Ordnung sein.
Ich halte es da mit Karl Valentin --- "Der Mensch ist gut, nur die Leut sind schlecht"