Milwaukee V-Twin - Harley-Davidson Forum & Community
Suche
Harley-News Registrieren User-Map Suche FAQ Regeln Start
Suche
» Hallo Gast [anmelden|registrieren]
Forum » Allgemein » Laberecke » Gerade Unfall gehabt

Gerade Unfall gehabt

« erste ... « vorherige 7 8 [9] ·
« erste « vorherige
« erste ... « vorherige 7 8 [9] ·
« erste « vorherige

Gerade Unfall gehabt

Nightrider ist online Nightrider · 2691 Posts seit 15.06.2007
aus Lummerland
fährt: Dyna Wide Glide mit Fransen am Bremshebel und Lenker, Vance & Hines Typ sehr, sehr mutig ,Vespa GT, Hypermotard,....
Nightrider ist online Nightrider
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
2691 Posts seit 15.06.2007 aus Lummerland

fährt: Dyna Wide Glide mit Fransen am Bremshebel und Lenker, Vance & Hines Typ sehr, sehr mutig ,Vespa GT, Hypermotard,....
Neuer Beitrag 19.07.2021 11:43
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
zum zitierten Beitrag
.....für Selbstschrauber bleibts`s netto.....

..was ist mit der MwSt von den Ersatzteilen? Wenn da die Rechnung vorliegt bekommt man dann die MwSt?

Ja, bekommt zurück/erstattet

__________________
.

Moos ist online Moos · 13681 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist online Moos
~~ MOD ~~
star3star3star3star3star3
13681 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 19.07.2021 12:36
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Das verwundert mich , wieso das denn - ich habe ausnahmslos bei jedem fremdverursachten Schaden sofort Anwalt und Sachverständigen beauftragt, seit mir das vor Ewigkeiten
von einem Gutachter so als die sicherste Vorgehensweise empfohlen wurde.
Hat sich auch immer wieder bewährt - mir ist neu, daß man die gegnerische Versicherung irgendwie zu konsultieren hat.
Ich meine die hat bei dieser Entscheidung Deinerseits da kein Mitspracherecht  - wenn , dann eher die eigene Rechtschutzversicherung, falls vorhanden.

Habe gerade mit der Anwältin telefoniert und deren Aussage war das ich selbst einen Gutachter bestellen kann, weil die Schadenshöhe 750€ übersteigt. Darunter geht es wohl nicht einfach ohne Zustimmung, denn für solche Schäden reicht ja im allg. ein KVA. Gutachter ist schon klar gemacht für diese Woche und dem Spessarttreffen steht nichts mehr im Wege.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

Avatar (Profilbild) von Schneckman
Schneckman ist offline Schneckman · 2037 Posts seit 29.08.2014
aus Graben
fährt: ´86FXRT, ´88FXRS-Sp,´87FXST,´07Buell XB
Schneckman ist offline Schneckman
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
2037 Posts seit 29.08.2014
Avatar (Profilbild) von Schneckman
aus Graben

fährt: ´86FXRT, ´88FXRS-Sp,´87FXST,´07Buell XB
Neuer Beitrag 19.07.2021 13:14
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von Andreas K.

Das habe ich noch nie verstanden, warum ihr in Deutschland immer einen Anwalt für einen Blechschaden braucht. 
In Italien regeln das die Versicherung unter sich.
Sie klären wer Schuld hat und wenn ich z.B. im Recht bin, gibt mir meine Versicherung Bescheid und ich kann das Motorrad reparieren lassen und meine Versicherung bezahlt das was es kostet.
Das Motorrad wir natürlich vorher von einem Sachverständigen der eigenen Versicherung angeschaut.   
Bei einem eindeutigen Fall, hat man mit der gegnerischen Versicherung gar nichts zu tun. Am Ende des Jahres rechnen dann die Versicherungen untereinander ab. 
Klar gibt es auch Fälle, wo es einen Anwalt braucht, i.d.R. aber nicht.
 
Auch verstehe ich die Aussage vom "einfachsten Weg" nicht.
Bei z.B. einem Parkrempler wird die Stoßstange repariert oder getauscht und gut ist.
Da braucht es doch keine unnötigen Kosten eines Anwalts.

Sicher gut gemeint ,aber basiert nicht auf Erfahrung und ist Wunschdenken, eigentlich fast schon eine Sozialromantik wie es sie in Versicherungen aber nicht gibt, das ist knallhartes Geschäft.
Es ist ja schön, an die Moral von Versicherungen zu glauben, aber in der Echtwelt gibt es sowas nicht.

" Dilettanten überfallen eine Bank,  Profis gründen eine Bank oder Versicherung"

Jeder Kfz-Sachverständigen-Gutachter kann Dir aus seinem täglichen oder mehrfach wöchentlichen Alltag berichten, wie sowas abläuft, geschweige denn ein spezialisierter Anwalt, oder - noch besser - wenn
Du jemand persönlich kennst, der in dieser Abteilung einer Versicherung arbeitet.
( Ich habe im Freundes- und Bekanntenkreise zwei Harley-fahrende Kfz-Sachverständigen-Gutachter und jemand aus einer relevanten Abteilung der Arroganz Versicherung )

   Hier verwechselst Du etwas Grundlegendes schon von Anfang an  :
Sie klären wer Schuld hat und wenn ich z.B. im Recht bin, gibt mir meine Versicherung Bescheid und ich kann das Motorrad reparieren lassen und meine Versicherung bezahlt das was es kostet.

Schön wär`s, aber allzu oft eben nicht, und das noch nicht einmal in Fällen, in denen die Schuldfrage unstrittig ist -  es geht daraum, ob Dir die Versicherung die Dir zustehende Schadenssumme  in VOLLER HÖHE ersetzt.


Um Dir den klassischen Fall und eine häufige Vorgehensweise der Versicherung zu erklären, und warum "wir hier immer einen Anwalt brauchen" - hier kurz anhand eines Auffahr-Unfalles, den ich hatte :

Ich stoppte verkehrsbedingt an der Zufahrt zu einem Kreisverkehr.  Das Mädel hinter mir leider nicht und knallte mir ins Heck.
DIE SCHULDFRAGE IST FÜR ALLE PARTEIEN UNSTRITTIG, VON ANFANG AN - DAS MÄDEL IST SCHULD.
Also Anruf Anwalt und Gutachter,  Deckungszusage der RSV.
Mein Gutachter bestimmt Schadenshöhe € 3000 .
Als Nächstes kam ein Gutachter der gegnerischen Versicherung (Arroganz-Versicherung) zu mir, Fahrzeug-Besichtigung und anschließend Gutachten-Erstellung.
(Daß er bei diesem Termin meinen Gutachter als looser bei Gerichtsverhandlungen (obwohl nicht zutreffend, eher andersrum) beschrieben hat, und versuchte, mich
einzuschüchtern in Richtung dessen Gutachten seien viel zu hoch und so wird das nix etc..,  sei nur als Randnotiz erwähnt )
Schreiben der Gegenerischen kommt - sie kündigen Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von € 2500 an.
Mein Anwalt reagiert mit vollständiger Einforderung der 3000 Euro.
  ( --- DER KOMPLETTE VERLAUF HAT SICH ÜBRIGENS ÜBER FAST ZWEI JAHRE ERSTRECKT UND ALLE SCHREIBEN UND GUTACHTEN FÜLLEN EINEN KLEINEN ORDNER --- )
Somit ging als Nächstes der Vorgang zu Gericht.
Im Gespräch meines Anwalts mit der zuständigen Richterin läßt diese durch die Blume durchblicken, wie genervt sie davon ist, daß jemand wegen 500 Euro noch so rumtut.
Sie lebt eben in einer finanziell anderen Sphäre und ist möglicherweise überarbeitet, trotzdem unschön - aber muß mich ja nicht jucken.
Hat man jedoch keine Rechtschutzversicherung, steigen spätestens hier die meisten Geschädigten aus (darauf bauen die Versicherungen) :  Ihre Reaktion ist nämlich - sie forderte eine ungewöhnlich hohe
Vorauszahlung für die Gerichtskosten von mir, wie mich der Anwalt wissen läßt.
Da diese meine RS-Versicherung gleich übernimmt, hat ihre mutmaßliche Abschreckungstaktik nicht funktioniert und es ging weiter.
Und die Kosten waren auch keine Kleinigkeit - als Nächstes kommt zu mir ein vom Gericht bestellter unabhängiger Gutachter und besichtigte mein Auto.
( Da Oldtimer und Zweitfahrzeug und Schaden noch nicht voll erstattet, ist dieses immernoch im Unfallzustand )
Einige Monate später wird dann auch noch der Unfallort von dem Gutachter besucht, da er eine komplette Rekonstruktion für das Gericht zu erstellen hatte.
Das gegnerische Unfallauto existierte inzwischen nicht mehr im Besitz der anderen Partei, für die Skizzen und Daten wird u.A.  auf Vergleichsmaterial zurückgegriffen und am Computer Berechnungen erstellt.
Abgekürzt und final :
Der Gerichtsgutachter bestätigt meine Schadenshöhe, gegnerisches Gutachten falsch, das Gericht folgt diesem Ergebnis beim abschließenden Verhandlungstermin und an die zwei Jahre später landen auch die restlichen paar hundert Euro auf meinem Konto.


Du wirst jetzt wahrscheinlich denken, das käme nicht oft vor, weil ja die Versicherung aus solchen Erfahrungen heraus diese Vorgehensweise nicht oft praktizieren wird.
Schließlich hatten die Gutachten und Gerichtskosten deutlich mehr gekostet als wenn sie einfach die fehlenden 500 noch bezahlt hätten.

Das Gegenteil ist der Fall :  die Versicherer haben hier ein Mischkalkulation, die diese Vorgehensweise finanziell rechtfertigt, da sie in Summe damit deutlich im Plus liegen und auf diese Art und Weise viel Geld einsparen.

Warum das so ist :   Unter den Geschädigten hat die Mehrzahl die Ansicht, wenn sie die 500 (beispielhafte Summe) sausen lassen und nehmen, was ihnen die Gegnerische vor die Füße wirft, dann kommen sie
vermutlich besser weg, als wenn sie jetzt mit ungewissem Endergebnis möglicherweise noch viel Geld verbraten mit Anwalt, Gericht, Gutachtern und vielleicht auch noch dazu am Ende eine noch ungünstiger ausfallender Schadenserstattung steht.
Das schreckt die Mehrzahl ab, insbesondere die ohne RS-Versicherung.
Die Versicherungen gehen ja raffiniert vor : sie verweigern nicht den größten Teil der Summe oder die Hälfte oder sowas - nein, aber so einen gewissen Prozentsatz.
Gerade so, daß die meisten Geschädigten da in ihrer Risikoabwägung sagen, ich nehm das so an, sonst wird es am Ende vielleicht noch schlechter für mich.  Diese Taktik geht in Summe der Fälle auf.

Für die Versicherungen ist ein Fall wie meiner also eher die Ausnahme, und das hier von der Versicherung verbratene Geld im verlorenen Prozeß kommt ja vielfach wieder rein durch das eingesparte Geld in den meisten anderen Fällen.
Diese Mischkalkulation endet positiv - für die Versicherungen.

Entscheide selbst - ob Du einer reichen Versicherung Deine 500 schenkst, oder ob Du sie selbst in Anspruch nimmst oder dies wenigstens versuchst.

WARUM DEN ANWALT VON ANFANG AN NEHMEN WICHTIG IST :
Das ist eine ganz klare Faustregel und UNTER ANDEREM daher wichtig, weil - mal anhand obigen Beispiels - es dann um Berechnung seines Obolus ausgehend von 3000 Euro geht, und nicht ausgehend von 500 Euro, wenn ich ihn
erst engagiert hätte, als feststand, was die Gegnerische an meiner Schadenerstattung   "einsparen"  wollte.
Fängt man erst mittendrin mit Anwalt an, basiert sein Honorar oder seine Pauschale nur auf der niedrigeren fehlenden Summe, dann hat man eventuell Schwierigkeiten überhaupt einen zu finden oder einen, der genauso motiviert ist.
Außerdem - speziell bei kleineren Versicherungen - besteht sogar eine gute Wahrscheinlichkeit, daß sich durch das Einschalten eines Anwalts von Anbeginn an (im Idealfall mit Erwähnung der RS-Versicherung im ersten Anschreiben, so macht es meiner)
der ganze Streit um die Erstattung der vollen Schadenssumme komplett vermeiden läßt.
Ich habe jetzt seit fast vierzig Jahren den Führerschein und bin in der Zeit etliche Male Geschädigter gewesen - die richtige Vorgehensweise habe ich erst erlernen müssen, auch bin ich von kundigen Menschen aufgeklärt worden über die Hintergründe.

Es kann natürlich jeder entscheiden, ob er an das Gute und Gerechte im Menschen oder den Versicherungen glaubt fröhlich muahahaha fröhlich , oder aufgrund der Kenntnis über
bekannte und eingespielte Verfahrensweisen selbiger sein Recht bzw sein Eigentum (€€) auf bestmögliche und bewährte Art und Weise verteidigt.

In Italien muß ja wohl die Welt noch in Ordnung sein.

Ich halte es da mit Karl Valentin  ---  "Der Mensch ist gut, nur die Leut sind schlecht"

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN

Andreas K. ist offline Andreas K. · 136 Posts seit 10.02.2020
fährt: Road King FLHR 2009
Andreas K. ist offline Andreas K.
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
136 Posts seit 10.02.2020
fährt: Road King FLHR 2009
Neuer Beitrag 19.07.2021 17:40
Zum Anfang der Seite springen

@Schneckman 
Danke, das ist mal eine ausführliche Erklärung.

Bei mir lief es so. Einer ist mir ins Auto gefahren, wir haben ohne Polizei den Unfallbericht ausgefüllt und bei unseren Versicherungen abgegeben. Nach 2 Tagen hat mich meine Versicherung angerufen und gesagt, dass ich den Wagen reparieren lassen kann.
Entweder bei einen von ihren Lieferanten, dann muss ich kein Geld vorstrecken oder bei meinem Mechaniker, da muss ich das Geld vorstrecken und ich bekomme es zurück. Hab ihren Mechaniker gewählt, da das auch meiner war.

Der Gutachter den meine Versicherung schickt, kam am Tag nachdem ich das Auto abgegeben habe, ich war nicht dabei. Nach einer Woche konnte ich das Auto repariert abholen und das Einzige was ich gemacht habe war schauen ob es ordentlich repariert war, danke sagen und dann bin ich weggefahren. Das Auto war 4 Jahre alt.
Ich habe keine Ahnung, was es gekostet hat. 

Es ist bei uns nicht üblich diverse Kosten wie Wertminderung, Ersatzwagen oder ähnliches zu fordern. Meine Versicherung, die Allianz, hat mir mal erzählt, welche absurden Forderungen teilweise von Touristen gestellt werden, wo sie selbst manchmal lachen müssen. 😉

Ich halte meine Versicherung jedenfalls für fair, wobei ich bei einem Brand und einem Betrag von ca. 20.000 Euro auch eine Weile diskutieren musste, bis sie mein Angebot und nicht ihres um 3.000 Euro günstigeres bezahlt haben. Anwalt hätte ich aber nur im äußersten Notfall eingeschaltet, wozu auch, erzeugt nur unnötige Kosten.

Fux ist offline Fux · 434 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
Fux ist offline Fux
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
434 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
Neuer Beitrag 19.07.2021 18:46
Zum Anfang der Seite springen

Moos: alles Gute und eine schnelle Genesung! Hoffe, dass dein Bike bald wieder hergerichtet ist.

Thema Anwalt: Hatte im letzten Jahr zwei unverschuldete Kfz-Unfälle. Bei dem ersten Unfall ist mir jemand mit seinem Auto beim Rückwärtsfahren in meinen Pkw gerauscht. 
War nicht Rechtschutz versichert und wusste nicht, ob ich einen Anwalt evtl. selbst zahlen müsste. Deshalb habe ich es erstmal sein gelassen. Nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung, habe ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragt.
Dieser hat mir durch die Blume zu verstehen gegeben, dass ich als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt hätte und er an meiner Stelle definitiv einen Anwalt beauftragen würde.
Habe mich kurz geärgert, dass ich es nicht getan habe. 
Er meinte, das sei auch nachträglich kein Problem. 
Habe anschließend einen Anwalt beauftragt und würde das auch wieder so machen. Allein schon aus Gründen der Kommunikation mit der Versicherung.
Ein Anwalt ist eben Profi und weiß ganz genau, was dem Geschädigten zusteht.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fux am 19.07.2021 19:44.

« erste ... « vorherige 7 8 [9] ·
« erste « vorherige
« erste ... « vorherige 7 8 [9] ·
« erste « vorherige
Thema
Antworten
Hits
Letzter Beitrag
newhotfolder
traurig
XL 1200 Forty-Eight: Benötige Gabel für 48 Bj. 2010 nach Unfall
von DC46
11
5887
26.07.2022 11:21
von skateman
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
verrückt
71
33484
02.08.2021 10:38
von Döppi
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
Fragezeichen
0
487
05.12.2019 11:44
von racemoto
Zum letzten Beitrag gehen