Solange du deiner Frau auch sagst das ihr damit die Karre stillgelegt werden kann, kannst du den gerne dranbauen ...
Edit:
Ich korrigiere mich, nicht stillgelegt, sondern zum Zweck der Gefahrenabwehr, in diesem Fall Verschlechterung der Geräuschwerte, kann die Weiterfahrt untersagt werden und das Bike zur Beweissicherung beschlagnahmt werden.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 23.02.2017 01:27.