Deshalb lassen die Harsteller auch für teueres Geld Gutachten für ihre Frontfender erstellen, nur so aus Jux.
Hier man ein Auszug aus einem Gutachten für einen Frontfender:
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Der oben beschriebene Änderungsumfang wurde gemäß VdTÜV Merkblatt 736, Stand 08.2009, geprüft. Sie entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO. Dabei wurden auch die entsprechenden Anforderungen in den Rechtsakten VO(EU)3/2014 und VO(EU)44/2014 berücksichtigt.
Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht:
Fahrverhalten und Bremsverhalten im leeren und beladenen Zustand
Bei Fahrdynamikprüfungen bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit konnten keine negativen Auswirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten an den Prüffahrzeugen festgestellt werden.
Anbau
Der Anbau ist dauerhaft und sicher, wenn die vom Hersteller mitzuliefernde Montageanleitung beachtet wird. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.
Äußere Gestaltung, Splittersicherheit
Die Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 3 bzw. der VO (EU) 44/2014 Anhang VIII. werden erfüllt. Die Materialeignung wurde durch den Prüfbericht 2007-KTV/STUTTEX-0149/EBA, vom 11.01.2007 nachgewiesen.
Und was das Fahren ohne Frontfender betrifft: Nicht zulässig wenn die Typgenehmigung MIT Frontfender erfolgt ist. In der EG Vorschrift steht explizit "ausreichende Abdeckung" muss vorhanden sein.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."