U.2 ist halbe Nenndrehzahl vom jeweiligen Motor gem. Schein. So ist die ja bei den unterschiedlichen Motoren auch immer unterschiedlich.
Aber von den dB(A) her schon sehr unterschiedlich. Die Grenzwerte 95 und 77 kommen wohl erst mit EU 5 +.
Bei Kontrollen ist wohl relevant, was eingetragen ist, bzw. laut Typengenehmigung ABE / BE, denn da darf man dann ja nur 5 dB(A) drüber liegen.
So hab ich das verstanden. Für meine J&H hab ich ja die ABE / BE Karte dabei, habe aber auch auf dem SCAN die CE - Conformity Delaration ausgerdruckt immer dabei. Man weiß ja nie, wen die Rennleitung so auf uns hetzt und uns auflauert.....
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4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder den Geist!