Ich habe mit BSB Kontakt gehabt, auch diese habe mein Gutachten und lassen die Fender per Einzelabnahme eintragen, wenn 2Personenbetrieb gewünscht ist.
Für mich steht mittlerweile fest, ich werde die FatBoy nicht im Soziusbetrieb fahren.
Aus diesem Grund, so habe ich es nun aus vielen Aussagen verstanden, muss der Fender auch nicht eingetragen werden, solange folgende Dinge eingehalten werden:
Die Soziusrasten sind entfernt.
Die Blinker halten den Mindestabstand von 180mm ein.
Die Blinker sind nicht weiter als 300mm vom Ende des Motorrads (Ende Hinterreifen) entfernt.
All diese Bedingungen halte ich ein, aus meiner Sicht sollte es demnach keine Probleme geben.
Außerdem ist in meinen Fahrzeugschein unter 22 der Vermerk „wahlweise 1 Sitzplatz“ vermerkt.
Es ist dadurch lediglich ein Schutzblechersatz dieser muss nicht eingetragen werden.