Servus,
generell musst du keinen Kat haben.
Dein (unser
) Mopped ist einer Emissionsklasse zugeordnet die keinen Kat vorschreibt.
Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.
Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.
Was deinen SE betrifft, wäre ich vorsichtig! Wir waren unterwegs zu einem Treffen und kamen natürlich in eine Kontrolle. Einer meiner Kumpels ist mit SE`s gefahren.
Der musste das Mopped stehen lassen, die Töpfe abbauen, die Bullen haben sie zur Überprüfung mitgenommen, er hat sie mit dem Ergebnis bekommen "darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden".
Er hat seine Geldstrafe bekommen und musste das Porto zahlen.
Alternative wäre: das ganze Mopped wird abgeschleppt und untersucht. Da hätte er auch die Abschleppkosten zahlen müssen. Darum haben wir die teile vor Ort abgebaut, das war günstiger.
Vorteil war, einer unserer Leute kam am nächsten Tag nach und hat ihm legale Töpfe mitgebracht.
Auf diese Weiße konnten wir das mit dem Abbauen lösen.
Und mal ehrlich, die Kiste ist nur mit den Krümmern leiser wie mit SE`s !
Da es gerade zum Thema Auspuff X Aussagen gibt, im Laufe der Zeit wurden Gesetzte verändert und Angepasst.
Hier ein Auszug aus dem Netz:
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme
in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders
wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu
lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100
heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für
einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw.
Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine
große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die
keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch
eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt
und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines
Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne
Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt
3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung
ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen
einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle
noch verhältnismäßig ist.
Aber wie immer, wenn man an den falschen Kontroletti kommt, wird's doch anders ausgehn...