zum zitierten Beitrag
Zitat von Börnie
die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern
Oha, da hast du aber ein paar Jahre verschlafen. Nachfolger der 93/92 EWG war die 2000/73/EG ,die ist aber auch bereits seit 2009 ausser Kraft
Aktuell ist ECE R 53 in der Ergänzung 14 zur Änderungsserie 01 — Tag des Inkrafttretens: 15. Juli 2013
Was die Zulassung betrifft, es gibt die EG Zulassungsrichtlinien ( Typzulassung ) z.B. aktuell EU 168/2013 wonach unter Zuhilfenahme diverser Durchführungsverodnungen ein Fahrzeug für den europäischen Markt zugelassen werden kann. In der Serienausstattung, denn:
EU 168/2013 Punkt 24: Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre jeweiligen Vorschriften für die Einzelgenehmigung anzuwenden.
Wenn also ein Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht kommen die jeweilgen Regelungen der Staaten zum Tragen.
In "unserem" Fall hier ist der Montageort für die Schluß - Bremsleucht(en) und Reflektoren in der ECE R 53 nicht festgelegt, sondern lediglich die geometrische Sichtbarkeit. Solange es sich um den in der Typgenehmigung festgelegten Serien Anbauort handelt ist also alles ok, weil wenn man an diesem Motagepunkt eine Zubehörleuchte gleicher Funktion mit E Kennung montiert ist die geometrische Sichtbarkeit gewährleistet.
Wenn ich aber einen anderen Anbauort wähle muß ich entweder sicherstellen das die geometrische Sichtbarkeit ebenfalls gewährleistet ist ODER die einschänkende Vorschrift der StVZO §53 kommt zu tragen "Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein."
Was den Tourpak betrifft: Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden
Wobei zusätzliche Leuchten ja beim Motorrad nicht erlaubt sind ...
@HeikoSK
Die äußersten Enden des Fahrzeuges sind die Punkte die bei "Länge über alles" als Meßpunkte verwendet werden, also die Vorderkante des Vorderrades und entweder die Hinterkante des Reifens oder die Hinterkante des Schutzbleches.
Die von dir aufgeführten Modelle haben eine europäische Zulassung, die Position der Leuchten ist also über die geometrische Sichtbarkeit definiert.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.