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Nachteile bei bereits zugelassenen US Importen? / Warum z.T. so günstig
Hallo Gemeinde,
Wie bereits in einem anderen Thread erwähnt beobachte ich ja gerade den Markt, da ich mir demnächst gern eine Road King kaufen möchte. Danke an alle die mir dort so bereitwillig meine Fragen beantwortet haben.
Nun fällt mir immer wieder auf, dass US Importe, auch wenn sie bereits die Deutsche Zulassung haben z.T. bei vergleichbarer EZ & KM bis zu 4000 Euro billiger angeboten werden.
z.B
RK 2015 "rushmore" 20.000 km - deutsches Modell 18.000 Euro
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro
Das ist in meinen Augen schon eine Ansage.
Gibt es bis auf den
Du solltest evtl. Carfax o.ä. abfragen, ob Unfallmotorrad oder wiederaufgebauter Totalschaden.
Da gibt es hier auch viele Threads.
Bestenfalls gibt es nichts zu bemängeln, da die Bikes in den Staaten nunmal günstiger zu haben sind als hier, was sich auch auf den Wiederverkaufspreis auswirkt.
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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.
zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro
zum zitierten Beitrag Zitat von Matze61
Du solltest evtl. Carfax o.ä. abfragen, ob Unfallmotorrad oder wiederaufgebauter Totalschaden.
Da gibt es hier auch viele Threads.
Bestenfalls gibt es nichts zu bemängeln, da die Bikes in den Staaten nunmal günstiger zu haben sind als hier, was sich auch auf den Wiederverkaufspreis auswirkt.
zum zitierten Beitrag Zitat von heinzhessen
zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro
Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du von dem Verkaufspreis von 14000€ ausgehst und die Kosten
für Transport, Zoll, Vollabnahme (keine getürkte ohne Anpassung der Software), Gewinn des Händlers abziehst
dann dürfte so eine Maschine max 10000 Doller in US kosten, sonst rentiert sich das Ganze nicht.
Und verschenken tun die Amis auch nichts, also ist naheliegend, dass an dem Bock etwas faul ist.
@OnkelCuchullain ja.
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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.
zum zitierten Beitrag Zitat von heinzhessen
zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro
Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du von dem Verkaufspreis von 14000€ ausgehst und die Kosten
für Transport, Zoll, Vollabnahme (keine getürkte ohne Anpassung der Software), Gewinn des Händlers abziehst
dann dürfte so eine Maschine max 10000 Doller in US kosten, sonst rentiert sich das Ganze nicht.
Und verschenken tun die Amis auch nichts, also ist naheliegend, dass an dem Bock etwas faul ist.
Danke für deine Einschätzung.
Was bleibt ist das bei Eintragungespflichtigen Veränderungen am Bike, immer eine Einzelabnahme nach Paragraf 21 erfolgen muss. Teile die für EU-Modelle eine Abe haben, gelten nicht für ein baugleiches US Modell. Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, hier in Hessen gibt es schon ein paar Jahre verschiedene Modellregionen, wo Eintragungen vom Tüv/Dekra nochmal durch eine staatliche Bündelungsbehörde vor Erteilung neuer/berichtigter Fahrzeugpapiere geprüft werden. Kostet u.U. Zeit und Nerven. Ebenso ggf. ein Besuch beim Freundlichen, könnte mir da vorstellen, das man immer hinten an gestellt wird und nicht gerade bevorzugt behandelt wird. Ist das alles kein Thema, kaufen und glücklich sein.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Was bleibt ist das bei Eintragungespflichtigen Veränderungen am Bike, immer eine Einzelabnahme nach Paragraf 21 erfolgen muss. Teile die für EU-Modelle eine Abe haben, gelten nicht für ein baugleiches US Modell. Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, hier in Hessen gibt es schon ein paar Jahre verschiedene Modellregionen, wo Eintragungen vom Tüv/Dekra nochmal durch eine staatliche Bündelungsbehörde vor Erteilung neuer/berichtigter Fahrzeugpapiere geprüft werden. Kostet u.U. Zeit und Nerven. Ebenso ggf. ein Besuch beim Freundlichen, könnte mir da vorstellen, das man immer hinten an gestellt wird und nicht gerade bevorzugt behandelt wird. Ist das alles kein Thema, kaufen und glücklich sein.
21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist. Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf. Außerdem ist die Historie oft ein Problem
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist. Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf. Außerdem ist die Historie oft ein Problem
"Deutsche" Preise sind am oberen Ende, warum auch immer.
Die RK ist in den USA $13,550 wert (11.272,04 Euro).
Als Anhalt kann man hier schauen:
https://www.kbb.com/motorcycles/
Nur schade das es (ausser Schwacke) nicht eine vergleichbare Webseite gibt...
Ganz so kompliziert ist es dann auch nicht. Normale Eintragungen können auch normal eingetragen werden. Die müssen auch nicht zur Bündelungsbehörde und sind auch keine Vollabnahme. Da legt man einfach die Papiere zur ABE dazu. Auch ist das juristisch immer noch höchst umstritten, ob eine ABE wirklich nicht für ein baugleiches Importfahrzeug gilt. Alle ABE vor 2006 gelten uneingeschränkt. Nach 2006 wird in der ABE für ein Teil neben dem Typ des Fahrzeugs in einer eigenen Spalte auch dessen ABE aufgeführt. Aber nur im ABE Gutachten, nicht aber auf der ABE Karte, die es häufig dazugibt.
Für Importmoppeds steht dann im Gutachten sowas wie: Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenen Kradfträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 STVZO in den Verkehr gelangt sind, ist eine Überprüfung des Ein- oder Anbaus durch einen amtlich anerkannten Prüfer ... durchzuführen. Da ist also der ordnungsgemäße Anbau, nicht aber die Ordnungsgemäßheit des Teils zu Bescheinigen. Dasselbe gibt es bei manchen Teilen aber auch für 5HD´s.
Das Gesetz sieht in § 22 STVZO nur vor, dass wenn die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden dürfen, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Und: Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren. Da sind wir wieder bei den Gutachten. Typ ist in einer anderen Spalte notiert, als die ABE des Moppeds. Rechtsprechung dazu hab ich bisher nicht gefunden. Es gilt aber der Grundsatz des BGH: Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen nur dann, wenn diese mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Dabei haben Behörden und Gerichte für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt.
Ich empfehle aber, Änderungen an Auspuff, Luftfilter, Stoßdämpfer etc, die man mit einer ABE einfach dranschrauben könnte, trotzdem eintragen zu lassen. Bei meiner, auch ne 1HD, hab ich die Sachen beim TÜV abnehmen lassen, den Eintragungsbescheid auf Handy fotografiert, und dann entsprechend der Vorgabe: Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit" irgendwann eintragen lassen, wenn ich eh da in der Nähe war. Und ich mußte weder damit zur Bündelungsbehörde, noch irgendeine Vollabnahme machen. War das Übliche: Gutachten hinlegen, Teilenummer auf dem Teil zeigen, mal kurz dran gerüttelt und den Zettel geholt. Und eigentlich habe ich die Eintragungen nur dafür gemacht, damit ich nicht einen Wust an Kärtchen, Gutachten etc mit mir rumtragen muß, keine Diskussionen habe, ob der Luftfilter auch mit dem Auspuff geht, sondern einfach den Fahrzeugschein hinlegen kann.
Mein freundlicher macht auch keinen Unterschied, ob ich amerikanische oder bei ihm gekaufte habe. Ich kaufe da Teile und lasse da die Sachen machen, die ich nicht selber hinbekomme. Daher weiß er, ich trage mein Geld so oder so dahin.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist. Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.