Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=26)
--- Nachteile bei bereits zugelassenen US Importen? / Warum z.T. so günstig? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=101717)


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 09:03:

Nachteile bei bereits zugelassenen US Importen? / Warum z.T. so günstig

Hallo Gemeinde,

Wie bereits in einem anderen Thread erwähnt beobachte ich ja gerade den Markt, da ich mir demnächst gern eine Road King kaufen möchte. Danke an alle die mir dort so bereitwillig meine Fragen beantwortet haben.


Nun fällt mir immer wieder auf, dass US Importe, auch wenn sie bereits die Deutsche Zulassung haben z.T. bei vergleichbarer EZ & KM bis zu 4000 Euro billiger angeboten werden.
z.B
RK 2015 "rushmore" 20.000 km - deutsches Modell 18.000 Euro
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro

Das ist in meinen Augen schon eine Ansage.

Gibt es bis auf den


noch etwas, das ich übersehen oder nicht bedacht habe? 
Ich habe das Thema auch schon durch die sufu gejagt. Dort finde ich allerdings hauptsächlich Threads die sich mit Importprozedere, Vollabnahme und Briefkopien beschäftigen.
Meine Frage betrifft ja aber die bereits mit deutschen Papieren ausgestatteten Exemplare.

abermals gedankt

Marc


Geschrieben von Matze61 am 04.05.2021 um 09:20:

Du solltest evtl. Carfax o.ä. abfragen, ob Unfallmotorrad oder wiederaufgebauter Totalschaden.
Da gibt es hier auch viele Threads.
Bestenfalls gibt es nichts zu bemängeln, da die Bikes in den Staaten nunmal günstiger zu haben sind als hier, was sich auch auf den Wiederverkaufspreis auswirkt.

__________________
Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von heinzhessen am 04.05.2021 um 09:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro

Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du von dem Verkaufspreis von 14000€ ausgehst und die Kosten
für Transport, Zoll, Vollabnahme (keine getürkte ohne Anpassung der Software), Gewinn des Händlers abziehst
dann dürfte so eine Maschine max 10000 Doller in US kosten, sonst rentiert sich das Ganze nicht.
Und verschenken tun die Amis auch nichts, also ist naheliegend, dass an dem Bock etwas faul ist.


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 11:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Matze61
Du solltest evtl. Carfax o.ä. abfragen, ob Unfallmotorrad oder wiederaufgebauter Totalschaden.
Da gibt es hier auch viele Threads.
Bestenfalls gibt es nichts zu bemängeln, da die Bikes in den Staaten nunmal günstiger zu haben sind als hier, was sich auch auf den Wiederverkaufspreis auswirkt.

Guter Tipp, danke. - dafür bräuchte ich dann vom Verkäufer die vin Nummer?


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 11:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von heinzhessen
zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro

Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du von dem Verkaufspreis von 14000€ ausgehst und die Kosten
für Transport, Zoll, Vollabnahme (keine getürkte ohne Anpassung der Software), Gewinn des Händlers abziehst
dann dürfte so eine Maschine max 10000 Doller in US kosten, sonst rentiert sich das Ganze nicht.
Und verschenken tun die Amis auch nichts, also ist naheliegend, dass an dem Bock etwas faul ist.

mein Beispiel war tatsächlich von privat. Bei 2 Vorbesitzern. IcH hab den Besitzer mal angeschrieben ob er die Historie des Fahrzeugs ein wenig erläutern kann.

Aber abgesehen davon ergibt deine Kalkulation natürlich Sinn. Danke!


Geschrieben von Matze61 am 04.05.2021 um 12:01:

 @OnkelCuchullain ja.

__________________
Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von tza187 am 04.05.2021 um 12:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von heinzhessen
zum zitierten Beitrag Zitat von OnkelCuchullain
RK 2015 "rushmore" 6500 Meilen - US Modell mit Vollabnahme, neuem Tüv 14.000 Euro

Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du von dem Verkaufspreis von 14000€ ausgehst und die Kosten
für Transport, Zoll, Vollabnahme (keine getürkte ohne Anpassung der Software), Gewinn des Händlers abziehst
dann dürfte so eine Maschine max 10000 Doller in US kosten, sonst rentiert sich das Ganze nicht.
Und verschenken tun die Amis auch nichts, also ist naheliegend, dass an dem Bock etwas faul ist.

Das ist schon falsch gedacht. Der Markt drüben ist ein ganz anderer. Die Preise sind deutlich niedriger als hier. Ein Umfaller kann dort schnell als Totalschaden abgerechnet werden ohne das am Bike irgendwas ist. Dank Carfax kann man sich das ja ansehen. Habe immer die Bilder angesehen und dann entschieden. Aber wenn man sieht was für Restwerte dort angenommen werden und welche Kosten für die Instandsetzung bedeutet Totalschaden nicht viel. Sowas würde hier nichtmal jemand aufführen der sie privat verkauft.

Die Historie ist bei den US Fahrzeugen teilweise extrem viel besser als hier. Was hier für Möhren für utopische Preise verkauft werden geht auf keine Kuhhaut. Und da gibt es keine Bilder wenn sie lag. Da soll dann der Auspuff mitbezahlt werden usw.

Wenn man vernünftig guckt ist nichts verkehrt daran einen Import zu kaufen, warum auch. Gleiche Sorgfalt wie bei jedem Kauf und gut. Sie kommen eh alle von dort, es wird nichts besseres für Deutschland gefertigt.


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 13:05:

Danke für deine Einschätzung.


Geschrieben von bestes-ht am 04.05.2021 um 13:26:

Was bleibt ist das bei Eintragungespflichtigen Veränderungen am Bike, immer eine Einzelabnahme nach Paragraf 21 erfolgen muss. Teile die für EU-Modelle eine Abe haben, gelten nicht für ein baugleiches US Modell. Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, hier in Hessen gibt es schon ein paar Jahre verschiedene Modellregionen, wo Eintragungen vom Tüv/Dekra nochmal durch eine staatliche Bündelungsbehörde vor Erteilung neuer/berichtigter Fahrzeugpapiere geprüft werden. Kostet u.U. Zeit und Nerven. Ebenso ggf. ein Besuch beim Freundlichen, könnte mir da vorstellen, das man immer hinten an gestellt wird und nicht gerade bevorzugt behandelt wird. Ist das alles kein Thema, kaufen und glücklich sein.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 13:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Was bleibt ist das bei Eintragungespflichtigen Veränderungen am Bike, immer eine Einzelabnahme nach Paragraf 21 erfolgen muss. Teile die für EU-Modelle eine Abe haben, gelten nicht für ein baugleiches US Modell. Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, hier in Hessen gibt es schon ein paar Jahre verschiedene Modellregionen, wo Eintragungen vom Tüv/Dekra nochmal durch eine staatliche Bündelungsbehörde vor Erteilung neuer/berichtigter Fahrzeugpapiere geprüft werden. Kostet u.U. Zeit und Nerven. Ebenso ggf. ein Besuch beim Freundlichen, könnte mir da vorstellen, das man immer hinten an gestellt wird und nicht gerade bevorzugt behandelt wird. Ist das alles kein Thema, kaufen und glücklich sein.

Ah, okay wenn ich das richtig interpretiere bedeutet das,  dass z.b. ein anderer Lenker nicht nur eine Eintragung nach sich zieht und sondern einen neue vollabnahme nach Paragraph 21?

Thx
Marc


Geschrieben von DéDé am 04.05.2021 um 13:46:

21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist.  Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf. Außerdem ist die Historie oft ein Problem

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von OnkelCuchullain am 04.05.2021 um 13:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist.  Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf. Außerdem ist die Historie oft ein Problem

Ah, ok. Danke! Ein weiterer wichtiger Punkt. Die Beamten hier am alpenrand kennen sich in der Regel sehr gut aus und sind wenig nachgiebig.


Geschrieben von wolf_t am 04.05.2021 um 14:16:

"Deutsche" Preise sind am oberen Ende, warum auch immer.

Die RK ist in den USA $13,550 wert (11.272,04 Euro).

Als Anhalt kann man hier schauen:

https://www.kbb.com/motorcycles/

Nur schade das es (ausser Schwacke) nicht eine vergleichbare Webseite gibt...


Geschrieben von Sam V am 04.05.2021 um 14:31:

Ganz so kompliziert ist es dann auch nicht. Normale Eintragungen können auch normal eingetragen werden. Die müssen auch nicht zur Bündelungsbehörde und sind auch keine Vollabnahme. Da legt man einfach die Papiere zur ABE dazu. Auch ist das juristisch immer noch höchst umstritten, ob eine ABE wirklich nicht für ein baugleiches Importfahrzeug gilt. Alle ABE vor 2006 gelten uneingeschränkt. Nach 2006 wird in der ABE für ein Teil neben dem Typ des Fahrzeugs in einer eigenen Spalte auch dessen ABE aufgeführt. Aber nur im ABE Gutachten, nicht aber auf der ABE Karte, die es häufig dazugibt.

Für Importmoppeds steht dann im Gutachten sowas wie: Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenen Kradfträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 STVZO in den Verkehr gelangt sind, ist eine Überprüfung des Ein- oder Anbaus durch einen amtlich anerkannten Prüfer ... durchzuführen. Da ist also der ordnungsgemäße Anbau, nicht aber die Ordnungsgemäßheit des Teils zu Bescheinigen. Dasselbe gibt es bei manchen Teilen aber auch für 5HD´s.

Das Gesetz sieht in § 22 STVZO nur vor, dass wenn die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden dürfen, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Und: Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren. Da sind wir wieder bei den Gutachten. Typ ist in einer anderen Spalte notiert, als die ABE des Moppeds. Rechtsprechung dazu hab ich bisher nicht gefunden. Es gilt aber der Grundsatz des BGH: Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen nur dann, wenn diese mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Dabei haben Behörden und Gerichte für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt.

Ich empfehle aber, Änderungen an Auspuff, Luftfilter, Stoßdämpfer etc, die man mit einer ABE einfach dranschrauben könnte, trotzdem eintragen zu lassen. Bei meiner, auch ne 1HD, hab ich die Sachen beim TÜV abnehmen lassen, den Eintragungsbescheid auf Handy fotografiert, und dann entsprechend der Vorgabe: Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit" irgendwann eintragen lassen, wenn ich eh da in der Nähe war. Und ich mußte weder damit zur Bündelungsbehörde, noch irgendeine Vollabnahme machen. War das Übliche: Gutachten hinlegen, Teilenummer auf dem Teil zeigen, mal kurz dran gerüttelt und den Zettel geholt. Und eigentlich habe ich die Eintragungen nur dafür gemacht, damit ich nicht einen Wust an Kärtchen, Gutachten etc mit mir rumtragen muß, keine Diskussionen habe, ob der Luftfilter auch mit dem Auspuff geht, sondern einfach den Fahrzeugschein hinlegen kann.



Mein freundlicher macht auch keinen Unterschied, ob ich amerikanische oder bei ihm gekaufte habe. Ich kaufe da Teile und lasse da die Sachen machen, die ich nicht selber hinbekomme. Daher weiß er, ich trage mein Geld so oder so dahin.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Sam V am 04.05.2021 um 14:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
21er Abnahmen ohne vorgeschriebenes, nachgerüstetes ESM (Auspuffklappe hinterer Krümmer) bei Twin Cam Euro 3 Maschinen, und ohne Softwareanpassung sind absolut nichts wert. Es gibt nicht umsonst ein TÜV Datenblatt, wo drinsteht, was alles zu machen ist.  Das gibt Probleme bei Kontrollen und beim Wiederverkauf.

Man kann bei der Importabnahme jeden Auspuff mit ABE für den Typ eintragen lassen. Das Datenblatt gibt dem Prüfer eine Vorlage wie das Mopped im Original war, aber er kann davon abweichen. Bei meiner hab ich 3 Eintragungen gleich mit der Abnahme machen lassen. Also man kann den mit Klappe nehmen, oder jeden anderen für den Typ.

Bei dem Mapping ist das so ne Sache. Es werden die Abgaswerte bei der Abnahme gemessen. Passen die, kann der Prüfer das durchwinken. Ansonsten gilt dasselbe wie für ALLE hier, die mit Powervision, Don Performance, Mastertune oder wie sie alle heißen ihr Mapping geändert haben. Ist im Zweifel nicht legal.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.