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Geschrieben von Roose1977 am 23.05.2021 um 09:31:

Umbau, §21, Position Blinker am Heck

Ich wünsche ersteinmal allen hier im Forum ein schönes Pfingst Wochendende. Kurz zu meinem Projekt Umbau Rocker C ist aus den Staaten war aber in Polen zugelassen BJ 2009. Ich stehe gerade vor der Einzel Abnahme §21 mit meiner Rocker und verzweifel so langsam am Sachverständigen.
Als erstes hat er die Spiegel bemängelt wären zu klein, müssen mindestens so groß wie ne Zigaretten Schachtel sein, wusste ich so nicht da an meiner EVO auch viel kleinere verbaut waren. Luftfilter habe ich für die Abnahme nen gebrauchten orginalen verbaut. Blinker vorne und hinten 3in 1 haben EG Hauptscheinwerfer musste ich austauschen da er keine EG hatte.
Jetzt bemängelt er:

1. den gebogenen Kennzeichenhalter von Delta Parts obwohl das Festigkeitsgutachten vorliegt und man laut Delta Parts den Kennzeichenhalter per §21 eingetragen bekommt, der Prüfer meint gebogene Kennzeichenhalter sind in DE generell nicht erlaubt.

2. Dann wollte ich gleich die Bereifung änderen und eintragen lassen AVON Cobra Chrome vorne 100/90-19 TL 57V und hinten 260/40 V18 TL dazu sagt er mir er müsste eine 4Stündige Fahrprobe durchführen a 108 Euro die Stunde, ich habe ihm jetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung von AVON aus dem Netz besorgt, die ist allerdings von 2019 und die Reifen sind von 2020 finde aber keine von 2020. Habe hier gelesen das die Reifenhersteller wohl auch keine neuen Unbedenklichkeitsbescheinigungen seit 2020 mehr austellen.

3. Zu guter letzt bemängelt er die Position der hinteren 3in1 Blinker die auf höhe der Sitzbefestigungsschrauben installiert sind, sie dürfen maximal auf höhe der Hinterradachse montiert sein, da mein Fender allerdings gekürzrt ist und zwar kürzer als bis zur Hinterachse kann ich die Blinker nicht am Fender installieren. Ich dachte da jetzt an eine Art Sissybar die an der Hinterradachse befestigt ist wo dann die Blinker installiert werden können, habe schon im Netz gegoogelt aber nichts derartiges gefunden von den, vielleicht hat ja von euch einer eine Idee oder sogar dasgleiche Problem hatte und es schon gelöst hat.

Ich möchte die Maschine endlich auf die Strasse bekommen aber das entwickelt sich ja langsam zu einer never ending Story.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Gruß Markus


Geschrieben von Earthfox am 23.05.2021 um 17:51:

Naja aber Beleuchtung ohne ec und nicht die Abstände einhalten... ich meine da hast du dich wirklich gewundert. Ist halt nicht alles erlaubt aber das mit dem Prüfkennzeichen und den einzuhaltenden Abständen ist doch kein Geheimnis. Das Problem ist sobald du eine Einzelabnahme dabei hast, wird das Mopet fotografiert und die Fotos gehen nochmal an den Haupttüv. Heißt in dem Moment muss alles am Motorrad absolut Tüvkonform sein, sonst hast du keine Chance


Geschrieben von REMCM am 23.05.2021 um 18:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roose1977
verzweifel so langsam am Sachverständigen.

Ich denke mal, dem Sachverständigen wird's mit Dir ähnlich ergehen.

Deine Vorgehensweise ist schon etwas blauäugig.

Wäre vielleicht einfacher gewesen, Du hättest Dich vorher schlau gemacht und wärst dann zum Sachverständigen gefahren.

Da wäre u.U. eine eingehende Beratung durch eine Fachwerkstatt ( mit angeschlossener TÜV-Abnahme ) eine gute Investition gewesen.

1. Kennzeichenhalter mit gebogenen Platten KÖNNEN nach § 21 eingetragen werden.

2. Die Problematik mit Reifenfreigaben 2020 ist bekannt.

3. Mindestmaße für Blinkeranbau gibt's auch schon länger als 2 Wochen.

Gruß, Franz


Geschrieben von Börnie am 23.05.2021 um 18:50:

Die Blinker dürfen maximal auf Höhe der Hinterachse sein ???????

such Dir nen neuen, richtigen Sachverständigen !

Gruss Börnie

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Geschrieben von Moos am 23.05.2021 um 19:00:

Er meint sicherlich die seitliche Position und nicht die Höhe. Augenzwinkern

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Börnie am 23.05.2021 um 19:20:

Die Blinker dürfen seitlich nicht höher sein
als die Hinterachse !?!  :-?

Ich wollte damit sagen, dass es Maße gibt.

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Geschrieben von Marco321 am 23.05.2021 um 20:52:

und die 30cm vom Heckende sind nun mal bei den meisten da, wo die Hinterachse ist

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von bestes-ht am 23.05.2021 um 21:13:

Mit den „Kleinigkeiten“ bist du doch ganz gut bedient. Die Softwareversion könnte er z.B. ganz easy über den Tacho abfragen, die hast bestimmt nicht geändert. 😉 Bzgl. der Reifenfreigaben.... der TÜV/Dekra akzeptieren die nicht mehr, Avon würde die bestimmt noch ausstellen. Benutze mal die SuFu hier im Forum mit Avon und Herrn Rost, der reagiert recht flott. Ich habe mein Big Spoke Vorderrad nach Fahrversuch eingetragen bekommen, das hat etwa 1h gedauert und 250,- € herum gekostet. In welchem Bundesland lässt du das machen?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Roose1977 am 24.05.2021 um 10:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Er meint sicherlich die seitliche Position und nicht die Höhe. Augenzwinkern

Ja ich meinte in Längsrichtung gesehen


Geschrieben von Roose1977 am 24.05.2021 um 10:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Mit den „Kleinigkeiten“ bist du doch ganz gut bedient. Die Softwareversion könnte er z.B. ganz easy über den Tacho abfragen, die hast bestimmt nicht geändert. 😉 Bzgl. der Reifenfreigaben.... der TÜV/Dekra akzeptieren die nicht mehr, Avon würde die bestimmt noch ausstellen. Benutze mal die SuFu hier im Forum mit Avon und Herrn Rost, der reagiert recht flott. Ich habe mein Big Spoke Vorderrad nach Fahrversuch eingetragen bekommen, das hat etwa 1h gedauert und 250,- € herum gekostet. In welchem Bundesland lässt du das machen?

Die Software wird noch vom Freundlichen geändert, bestes-ht ich Danke dir für die Info werde Herrn Rost mal kontaktieren, die Abnahme ist in Niedersachen, mein freundlicher meinte das die Prüfer im Moment so scharf hinsehen weil vor einigen Jahren es Vorfälle gab das die Prüfer nicht so genau hingesehen haben und dann das ganze von der Polizei aufgerollt wurde und auch Köpfe gerollt sind, darum wollen die wohl keine Fehler machen und im Zweifelsfall lassen die weniger durchgehen weil sie es nicht besser wissen, bevor sie einen Fehler machen schätze ich.


Geschrieben von Roose1977 am 24.05.2021 um 10:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
und die 30cm vom Heckende sind nun mal bei den meisten da, wo die Hinterachse ist

Hallo Marco danke für den Auszug aus der StVzO wo bekommt man solle Infos her?


Geschrieben von Börnie am 24.05.2021 um 11:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
......Bzgl. der Reifenfreigaben.... der TÜV/Dekra akzeptieren die nicht mehr, ......

Habe ich vor ein paar Tagen ( und auch in den letzten Monaten ) noch anders erlebt.
Ein Eintragen von Reifen mit einer Reifenfreigabe oder - wie es bei z B Michelin jetzt heisst
"HERSTELLERBESCHEINIGUNG FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN AN KRAFTRÄDERN MIT EU-TYPGENEHMIGUNG"
war/ist kein Problem. Kostet halt nur Geld.
Bei Bridgestone heisst das Ding jetzt : Bereifungsempfehlung für Motorräder der Marke .......
Hierzu gibt es sogar Teilegutachten. Beispiel : https://edp-e-ne-p-bridgestone.azureedge.net/-/media/Files/Bridgestone/MC/Homologation/Honda/30048.ashx?vs=1&d=00010101T000000Z&la=de-de


Gruss Börnie

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Geschrieben von Börnie am 24.05.2021 um 11:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
und die 30cm vom Heckende sind nun mal bei den meisten da, wo die Hinterachse ist

1. falsch

2. hier geht es um Maße die genau angegeben sind und die eingehalten werden müssen um zulassungsfähig zu sein.
Da sind Aussagen wie "sind ca ungefähr 30 cm von der Hinderachse aus wie bei den meissten Moppeds" weder sinnvoll noch hilfreich.

Ein Fachkundiger wird "so was" noch nicht mal belächeln. Der wird messen und sich an die Vorgaben halten.

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Geschrieben von HD501 am 24.05.2021 um 12:14:

Habe erst vor Kurzem an der Slim hinten den 150erAVON (Original MU85) mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von Avon eintragen lassen, und bei einem anderen Moped einen 5.00-16 Shinko E270 auch mit Bescheinigung. 
Alles absolut problemlos.
Und klar, ohne Einhaltung der Maße für die Blinker hinten wird’s schwierig, kenne auch viele bei denen der TÜV da ein Auge zugedrückt hat. Aber was hilfts wenn der Sheriff das bemängelt. Da macht man sich die Arbeit und dann darfst du’s nochmal machen weil zu weit vorne

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von REMCM am 24.05.2021 um 12:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roose1977
danke für den Auszug aus der StVzO wo bekommt man solle Infos her?

Internet ?