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--- EU Anti-Auspuffklappen-Gesetz (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=104635)
Ich habe noch ein Dokument gefunden, wie die EU den Auspuffen mit Klappen den Garaus machen will. Das Gesetz ist aber noch nicht definitiv abgesegnet worden. Der Weg ist aber klar ersichtlich:
- Der relevante Geschwindigkeitsbereich wird vergrössert
– Der relevante Motordrehzahlbereich wird vergrössert
– Alle Gänge werden gemessen
– Alle Geschwindigkeiten werden gemessen
– Alle Beschleunigungen werden gemessen
– etc...
Die heute gültigen Definitionen des Geräusch-Messverfahrens nehmen 38 A4-Seiten ein. Ich schätze, dass das zukünftige Messverfahren über 200 A4-Seiten einnehmen wird...
Ups! Moderator: Bitte in den allgemeinen Motorradthread verschieben, danke!
Wird aber auch Zeit !
Gruß, Franz
Da freut man sich über sein Euro 4 Moped
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Da freut man sich über sein Euro 4 Moped
Dann wird sich ja 2022 mit Euro 5 auch nicht viel ändern in Bezug auf Klappenauspuff.
Hoffentlich 🙏 😁
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Ich habe noch ein Dokument gefunden, wie die EU den Auspuffen mit Klappen den Garaus machen will. Das Gesetz ist aber noch nicht definitiv abgesegnet worden. Der Weg ist aber klar ersichtlich:
- Der relevante Geschwindigkeitsbereich wird vergrössert
– Der relevante Motordrehzahlbereich wird vergrössert
– Alle Gänge werden gemessen
– Alle Geschwindigkeiten werden gemessen
– Alle Beschleunigungen werden gemessen
– etc...
Die heute gültigen Definitionen des Geräusch-Messverfahrens nehmen 38 A4-Seiten ein. Ich schätze, dass das zukünftige Messverfahren über 200 A4-Seiten einnehmen wird...
Ups! Moderator: Bitte in den allgemeinen Motorradthread verschieben, danke!
zum zitierten Beitrag Zitat von Mc-Hubert
Dann wird sich ja 2022 mit Euro 5 auch nicht viel ändern in Bezug auf Klappenauspuff.
Hoffentlich 🙏 😁
zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Ich habe noch ein Dokument gefunden, wie die EU den Auspuffen mit Klappen den Garaus machen will. Das Gesetz ist aber noch nicht definitiv abgesegnet worden. Der Weg ist aber klar ersichtlich:
- Der relevante Geschwindigkeitsbereich wird vergrössert
– Der relevante Motordrehzahlbereich wird vergrössert
– Alle Gänge werden gemessen
– Alle Geschwindigkeiten werden gemessen
– Alle Beschleunigungen werden gemessen
– etc...
Die heute gültigen Definitionen des Geräusch-Messverfahrens nehmen 38 A4-Seiten ein. Ich schätze, dass das zukünftige Messverfahren über 200 A4-Seiten einnehmen wird...
Ups! Moderator: Bitte in den allgemeinen Motorradthread verschieben, danke!
wo hast Du denn das Dokument gefunden, gibt es da ne Quellangabe?
2024? Wie soll denn so ein Klappenauspuff an einen elektro Lastenfahrrad funktionieren? Was anderes wird da eh nicht mehr zugelassen.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Bei der letzten Novellierung der Abgas- und Geräuschvorschriften wurde noch Rücksicht auf die Wirtschft, Hersteller, Arbeitsplätze und Verbrennungsmotorbegeisterte genommen.
Diese laschen Vorschriften gingen aber bekanntlich in die Hose, weil Alle im Rahmen des Erlaubten getrickst haben.
Die nächste Geräusch-Regelung wird aber sicherlich ohne Rücksicht auf ein paar Wählerstimmen ein großer Wurf .
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Ich habe noch ein Dokument gefunden, wie die EU den Auspuffen mit Klappen den Garaus machen will.
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Prost...auf fallende Benzinpreise
zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Na da bin ich ja dankbar, das es in Deutschland ein Rückwirkungsverbot für neu erlassene Gesetze gibt. Ein Hoch auf das Rechtsstaatsprinzip als einen der Grundpfeiler des Grundgesetzes. 👍
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
2024? Wie soll denn so ein Klappenauspuff an einen elektro Lastenfahrrad funktionieren? Was anderes wird da eh nicht mehr zugelassen.
So langsam komme ich dann doch an den Punkt, wo ich eine 2 kw Soundanlage als Gepäck mitführe.
NOCH gibts wohl nix, nach dem Gepäck nicht laut sein darf.
Oder nen Gepäckmotor ohne Auspuff der auf die Gepäckbrücke geschnallt per DBW drehzahlmässig
an den Antriebsmotor gekoppelt ist.
Gruss Börnie
..... ja, ist kindisch , ABER ........
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zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Na da bin ich ja dankbar, das es in Deutschland ein Rückwirkungsverbot für neu erlassene Gesetze gibt. Ein Hoch auf das Rechtsstaatsprinzip als einen der Grundpfeiler des Grundgesetzes. 👍
Da würde ich mich nicht zu früh freuen.
Was machst Du wenn Deine Maschine trotzdem bis zur Überprüfung erst mal still gelegt wird? Auch wenn Du sie dann nach einigen Tagen mit "alles OK" wieder zurück bekommst bist Du spätestens nach den dritten mal mürbe gekocht.
In der Autotuner-Scene wendet man das doch schon gerne an. Da wird Pressewirksam davon gesprochen das man "50 Fahrzeuge wegen Umbauten still gelegt hat.". Das dann davon ohne Mängel 48 Stück wieder frei gegeben werden erwähnt dann niemand mehr.
Gruß,
René