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Neue Nockenwelle - ABE erlischt. Ist das so?
Ich habe eben gehört, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man sich eine andere Nockenwelle in Moped einbauen lässt. Stimmt das? Und beim TÜV soll es auch Probleme geben?
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Und vor allem, wie wollen die TÜVer oder die Kontrollorgane das denn rausfinden? Wisst Ihr etwas genaues zu der Sachlage?
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
Ich vermute mal, dass sich mit einer anderen Nockenwelle - zumindest - das Abgasverhalten ändert...
Da wird dann wohl die Betriebserlaubnis erlöschen....
Wie man, ohne Öffnen des Motors, das dann im Rahmen einer HU, oder Verkehrskontrolle feststellen kann, weiß ich nicht....
evtl. schafft das Bike die Abgasbestimmungen nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen der Motor geöffnet wird...
Gruß
Reinhard
Jau das ist wohl so.
Du änderst mit der Nockenwelle das Emissionsverhalten und da sind wir in D recht streng.
Natürlich sieht man das nicht von außen aber Gutachter werden das fest stellen können. Konsequenz z.B. Versicherung zahlt nicht da Betrug vorliegt. Beispiel Leistungssteigerung auf eine höhere Versicherungsklasse wie M8 Motor offiziel 90PS und dann über 98 PS. Kann man drauf ankommen lassen oder auch nicht.
Grüße aus MS bei Scheißwetter
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Ich bin für eine artgerechte Motorradhaltung. Die brauchen möglichst viel Auslauf an der frischen Luft.
Eine Leistungssteigerung des Motors muß auf jeden Fall eingetragen werden. Am besten ist wenn die Nockenwelle eine ABE hat, das erspart die für die Eintragung erforderlichen Gutachten für Geräuschwerte, Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Abgasverhalten.
Natürlich sieht das von außen niemand, kritisch wird es wie immer bei Begutachtung nach Sicherstellung in einer Kontrolle oder nach einem Unfall.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Da mir bis dato noch keine Nockenwelle mit ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) untergekommen ist, erlischt mit Einbau einer Nockenwelle ohne ABE die Betriebserlaubnis.
Aus meiner Schrauberzeit kann ich mich erinnern, das es Nockenwellen von renommierten Herstellern (z.B. Schrick) gab, zu denen ein Gutachten mitgeliefert wurde
mit dem man die Nockenwelle dann eintragen lassen konnte. Ob's das in der heutigen Zeit (Euro 4-5-6....) noch gibt - keine Ahnung.
Ich habe schon einige Nockenwellen in Twin Cam's (SE/Feuling/Woods) verbaut und jetzt auch eine in meiner 114er M8 - mit ABE oder Gutachten zur Eintragung war noch keine dabei.
Hat mich aber auch noch nie interessiert wenn ich ehrlich bin - eingebaut und fertig Hab da noch nie drüber nachgedacht.
Vielleicht nicht erlaubt aber auch sicherlich nicht ursächlich verantwortlich für Schäden z.B. bei einem Unfall.
Nachweis auch schwierig - aber das Fazit lautet - keine ABE oder kein Teilegutachten + Eintragung - nach meiner Meinung Betriebserlaubnis erloschen
Vielleicht kann ja noch Jemand etwas Anderes zu dem Thema beitragen.
VG
Frank
PS:
Hi HeikoJ,
unsere Beitrage haben sich gerade überschnitten
Selber Abgasgutachten Geräuschgutachten und Begutachtung der Leistungssteigerung in Auftrag zu geben - unbezahlbar.
Ich hab mal versucht 3 - teilige Schmiederäder für Porsche ohne Teilegutachten (nur mit Traglastgutachten und ISO-Zertifizierung des Herstellers)
bei der TH in Aachen zwecks Erstellung eines Teilegutachten prüfen zu lassen - no way - unbezahlbar und ggf. nicht zerstörungsfrei
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keep smiling
ist ein ganz klarer Fall.
Du änderst was an der Leistung. Du änderst was am Motor, was das Emissions und Geräuschverhalten beeinträchtigen kann.
Das muss abgenommen sein, sonst ist es nicht erlaubt.
Aber eben: Bei ner Kontrolle siehst du das nicht.
Bei nem Unfall könnte es versicherungstechnische Diskussionen geben, weil du mehr Leistung hast.
Aber der Gutachter / Anwalt, der nachweisen kann, dass 5PS mehr hier die Unfallursache waren, muss wohl auch erst noch geboren werden..
Theoretisch nicht erlaubt, praktisch interessierts wohl kaum jemanden.
Für den Tatbestand einer erloschenen Betriebserlaubnis braucht's auch keine Nockenwelle - da reicht genau genommen schon ein Mapping (Prüfstand/Powervision/Fuelpak....).
Da bei Einbau einer anderen Nocke zusätzlich auch gemappt wird hab ich meine BE also schon zweimal "gelöscht"
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keep smiling
Natürlich kann das gut gehen, wenn man erwischt wird zahlt man halt. Liegt ein Personenschaden vor, zahlt man auch etwas mehr.
Auschlaggebend den Motor zu öffnen ist sicher auch das Gesamtbild des Motorrades. Baut sich ja niemand nur die Nockenwelle ein.
Aber wenn Auspuff Luftfilter Mapping gemacht ist...liegt der Verdacht schon näher.
zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
....Liegt ein Personenschaden vor, zahlt man auch etwas mehr.
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okay. Leuchtet ein. Habe dazu noch folgende Fragen:
Und wie kommt dann so ein Moped durch den TÜV?
Wenn im Fahrzeugschein eine Leistung von 90 PS steht, aber ab Werk tatsächlich am Hinterrad nur 75-80 PS ankommen und mit neuer Nocke dann 94 PS am Hinterrad anliegen (also ca. 5% mehr als im Fahrzeugschein steht) können dann rein technisch auch die Emissionswerte eingehalten werden. Durch ein entsprechend gut gemachtes Mapping?
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Ole aus Stendal
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Und wie kommt dann so ein Moped durch den TÜV?
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the key to happiness
STAY AWAY FROM IDIOTS
Wenn die CO Grenzwerte eingehalten werden - wem soll das dann bei einer HU auffallen ?
Ob das, mit welchen Änderungen auch immer, zutrifft kann man ja nachmessen.
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zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
ich vermute mal, dass sich mit einer anderen Nockenwelle - zumindest - das Abgasverhalten ändert...
Da wird dann wohl die Betriebserlaubnis erlöschen....
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mein Gott, die machen eine Messung keinen Prüfstandlauf nach Abgasvorgaben der EU.
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Jede Vermutung ist der Anfang einer scheiss Katastrophe
Andere Nockenwelle, ja, das Abgasverhalten wird anders sein. Vermutlich *LOL* Abhängig von einigen Faktoren ist "nur" die Frage : "Was ändert sich bei welchem Betriebszustand
in welcher Weise"
Ich hatte mal ein feines Auto mit 2-fach Doppelvergaseranlage. Brav alles eingetragen. Auch den F3 Schaumstoffluftfilter. Keine AU Probleme, "unten rum" super Werte. Da wo die Musik spielte aber Oltimer-Diesellock-Abgaswerte
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