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Geschrieben von v2devil am 03.08.2022 um 09:50:

Moin,

da die Rennleitung immer mal wieder das lose Saugnapfpad für den Beifahrer an meinem Rod-Umbau reklamiert und ich eh den Heckfender neu lacken muss, hatte ich überlegt, hier auch mal Hand anzulegen.
Soweit ich weiss, muss das Pad fest mit dem Fender verbunden sein und auch nen Halteriemen haben. 
Reicht es, wenn das Pad mittig mit 1 Schraube festgeschraubt wird?
Mein Plan: Loch mittig in Stahlfender; vom Saugnapfpad mittig einen Saugnapf entfernen, von innen in der Bodenplatte des Pads eine Mutter einlaminieren; bei Nutzung das Pad dann von unten durch den Fender festschrauben. Wäre das so zulässig, da ja nun fest verbunden?

Brauche das Pad sowieso nur für seltene Fahrten zu zweit, also keine Dauerlösung...

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von derherrliche am 03.08.2022 um 10:07:

Hallo V2Devil.Ich hab zwar keine Lösung, aber eine Frage hierzu: ich fahre auch mit so einem Saugnapfpad. Was macht die Polimanzei denn dann? Also welche "Strafe" wird auferlegt?

Offtopic:
Dieser Riemenschwachsinn nervt sowas von! Meine Frau fuhr 10 Jahre auf meiner Speed Triple hinten drauf mit. Auch im "Sportmodus" 😏. WAS hat sie noch nie benutzt? Genau, den bescheuerten Riemen, der auch noch ungünstiger, weil immer zwischen den Beinen, nicht gelegen sein könnte. Ich will die Dame sehen, die derart ihr Körpergewicht auf einer anreißenden oder schlingerenden Maschine hält, anstatt sich, wie immer, am Fahrer festzuhalten... Das käme ja auch Bullriding sehr nahe...

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von v2devil am 03.08.2022 um 11:05:

bei uns in der Region sind sie noch recht human und bisher bin ich immer mit ner mündlichen Ansprache davongekommen, aber seit einiger Zeit werden ja verstärkt Sondergruppen Poser, Motorrad etc... gegründet.
Hab keine Lust wegen sowas im Urlaub oder auf ner Tour zusätzlich Stress zu bekommen, daher meine Frage.

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Geschrieben von HeikoJ am 03.08.2022 um 12:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Also welche "Strafe" wird auferlegt?

z.B das bei einem Unfall mit Verletzungen des Sozius grundsätzlich von einer erheblichen Teilschuld ausgegangen wird und die Versicherung maximal 20 Prozent der Behandlungskosten zahlt.

Die Befestigung des Sitzes muß eine senkrecht nach oben wirkende Zugkraft von 2000N ( etwa 200 kg ) aushalten ohne beschädigt zu werdenoder abzureißen. Ein Haltesystem ( Gurt oder Griffe ) ist Pflicht. Ebenfalls mit 2000N senkrecht nach oben belastbar. Wenn keine Originalbefestigungspunkte verwendet werden muss der Sitz vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Bei abnehmbaren Soziussitz muß im Schein "1 oder 2 Sitze" eingetragen sein.

Sozius Sitzpad TÜV-konform

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von derherrliche am 03.08.2022 um 12:20:

Danke schonmal, das sind die potentiellen Folgen. Okay. Aber Polizei nur eine mdl. Ansprachr... Oki, die Info reicht mir, danke! Bei uns hier in Brandenburg haben wir das Problem mit den Kontrollgruppen nicht. Einen Vorteil muss die flache Landschaft ja haben. 😁

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Geschrieben von Lori1860 am 03.08.2022 um 12:38:

Mit Sissybar  geht's aber ohne Riemen?


Geschrieben von HeikoJ am 03.08.2022 um 12:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Lori1860
Mit Sissybar  geht's aber ohne Riemen?

Nein ...

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Geschrieben von Weich-Ei am 03.08.2022 um 23:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Bei abnehmbaren Soziussitz muß im Schein "1 oder 2 Sitze" eingetragen sein.

Sozius Sitzpad TÜV-konform

Ich muss da mal reingrätschen, lese ich das dann so richtig, das generell von 2 Sitzen ausgegangen wird, bei mir zB unter
[22] S.1 (Anzahl der Sitze) : ww. (wahlweise) 1*, zu dem * ist in Teil leider keine Entsprechung zu finden/vorhanden.
Betrifft klassiche Softail Heri mit werksseitig, standardmäßig zweiteilig, abnehmbaren Sitzpolstern
Weil ja immer mal das Gerücht auftaucht, bei "Einsitzbetrieb" müssen auch die Fußrasten ab, davon konnte ich aber noch nirgendwo was lesen.

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Geschrieben von Metal-Rider am 04.08.2022 um 06:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Lori1860
Mit Sissybar  geht's aber ohne Riemen?

Nein ...

Laut meinem TÜVer schon. Denn der Rahmen ist ja ähnlich der Griffe, die den Riemen ersetzen können.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von HeikoJ am 04.08.2022 um 10:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Denn der Rahmen ist ja ähnlich der Griffe, die den Riemen ersetzen können.

Nun gut, ich sollte mir angewöhnen hier im Forum exakt zu formulieren, bei den ganzen Schlaufüchsen hier.
Also: Falls eine Sissybar mit seitlichen Haltegriffen ausgestattet ist, dann KANN das in Ordnung sein. Zugbelastbarkeit von 200 kg ist zu beachten.

Falls aber ein herkömmlicher Sissybar, ohne seitliche Haltegriffe montiert ist dann ist das nicht in Ordnung.

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Geschrieben von Metal-Rider am 04.08.2022 um 11:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Denn der Rahmen ist ja ähnlich der Griffe, die den Riemen ersetzen können.

... bei den ganzen Schlaufüchsen hier...

Der von Dir genannte Schlaufuchs arbeitet beim TÜV und ich denke nicht, dass er hier angemeldet ist. Ich habe ihn lediglich zitiert, weil er mir das bei meinem letzten Termin so erklärt hat. Und Deine exakte Formulierung bestätigt das ja dann in gewisser Weise.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von v2devil am 04.08.2022 um 11:23:

Jungs,

ruhig Blut... besonders bei dem Wetter Augenzwinkern
Ich denke, jeder Tipp hilft und wenn es regional mit Sissybar ausreicht, umso besser... ich hab leider keine, daher ist´s mir egal ob mit oder ohne extra Griffe fröhlich

ich laminiere jetzt meine zentrale Mutter zusammen mit ner großen Platte/U-Scheibe unter der Kunststoffgrundplatte des Pads und dann sollte das auch bei 200kg Zugkraft reichen.

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