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EU-Typgenehmigung für 1992 Heritage
Hallo Forumsmitglieder,
ich besitze seit dem Sommer eine Heritage Softail Classic mit Erstzulassung 1992. Im Forum habe ich bereits viele wertvolle Informationen gefunden (Danke dafür!), jedoch keine zu meiner folgenden Fragestellung.
In meinem Fahrzeugschein ist das Feld K leer. Interpretiere ich dies richtig, dass mein Motorrad keine EU-Typzulassung bei der Erstzulassung (die in Deutschland stattfand) erhalten hat? Und wenn ja, müsste es dann nicht eine ABE gem. StVZO oder Ähnliches geben? Leider kann ich den Vor- und Erstbesitzer nicht mehr befragen, da dieser verstorben ist.
Die Frage interessiert mich insbesondere im Zusammenhang mit den besonderen Reifenvorgaben für Motorräder ohne EU-Typzulassung.
Ich vermute, dass es zahlreiche Besitzer vergleichbarer Maschinen gibt, die hierzu Antworten haben und bin schon gespannt.
Grob gesagt bis Ende der Neunziger (1999) eine ABE nach StVZO, ab 2000 eine EG Typgenehmigung.
Hast du iwo eine e1 Nummer stehen in der Zulassungsbescheinigung oder dem Typenschild?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Hallo bestes-ht,
vielen Dank für die Nachricht.
Eine e1 Nummer findet sich weder in der Zulassungsbescheinigung noch auf dem Typenschild.
In der Zulassungsbescheinigung gibt es diese Hinweise:
Zeile 15.1
MT90S16K291T RIB
Zeile 15.2
MT90-16K181
Zeile 22
M.NACHTRÄGLICH ANGE- BRACHTER GEPÄCKBRUECKE HIERDURCH PLATZ FÜR AMTL.KENNZ.:MAX.320X110MM AUSN.-GEN. ERF. AUSN.GEN.GEM § 70ABS.1 STVZO V.D.VORSCHRIFTEN D.§60 I.V.M ANL V.D.D.RP S TUTTGART ERT.AM 13.05.1993 UNTER AZ:27-4157 PAUKIS HARL.DA V.ZIFF 7:M.VERGASER SCREAMIN EAGLE DURCHM.40MM KENNZ. SONST HINWEISE AUF BEIBLATT PCS M.WETTERSCHUTZSCHILD HD ZIFF.20
BIS 23 AUCH GEN FABR DU NLOP VORN MT90 B16 71H D 402F A.SPEICHENRAD T 16X3.00,HINT. 130/90B16 73H D 401 A.LM RAD T 16X3.00*M.4 KOLBENBREMSSATTEL U.ADAPTER VUH KENNZ.PM 0052-2400 M.AUSTAUSCHBREMSLEITUNG VORN MICRON ZU G:BIS 306*REIFENHERST NUR DUNLOP REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN***
Wenn es keine EU-Freigabe hat, gilt vermutlich diese Dunlop-Reifenbindung oder siehst Du das anders?
Frdl Grüße
Jürgen
Was steht denn in Feld 17 im Fahrzeugschein? Ein A?
Hallo Fux,
Feld 17 enthält in der Tat ein „A“. Ist mir bislang gar nicht aufgefallen. Danke für den Tip!
Ich denke es liegt daran das die EZ 1992 war und Europäische /Gründung
1. November 1993 in Maastrich , Niederlande statt fand
Ergänzung:
...Mit dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen
oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (5 ) wird die vollständige Anwendung des
Typgenehmigungsverfahrens möglich.
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"Shazbot, nanu nanu"
zum zitierten Beitrag Zitat von Jusch
Hallo Fux,
Feld 17 enthält in der Tat ein „A“. Ist mir bislang gar nicht aufgefallen. Danke für den Tip!
als erstes finde Dein Modelljahr heraus und verabschiede dich von der Erstzulassung: > https://serviceinfo.harley-davidson.com/sip/vehicle/lookupForm
wenn es Dir nur um die Reifen geht:
Herstellerbindung soll es ja nicht mehr geben, also die DUNLOP austragen lassen... mein Tip: DUNLOP 402, NEVER EVER, Avon oder CruisTech... von AVON bekommst Du auch eine Freigabe um damit den aaSoP in seiner Entscheidung zu unterstützen
wende dich an einen aaSoP beim TÜV und frage nach was er von Dir hben möchten wenn Du eine andere Reifengröße eintragen möchtest...
Vorne: 130/90B16 73H TL (alternativ 130/90-16 67H TL, Gutachten siehe Mopedreifen.de)
Hinten: 130/90B16 73H TL
https://www.mopedreifen.de/Motorrad/HARLEY+DAVIDSON/FLSTC+SOFTAIL+HERITAGE+1990-1999.html?id=2597
Hallo Soonham,
das Zulassungsjahr ist bei meinem Radl identisch mit dem Produktionsjahr. Ich habe es bereits geprüft.
LG
Jürgen