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Schlüsselnummer falsch oder Glück gehabt?!??
Hallo liebes Forum,
Ich habe viele ? im Kopf und brauche euren Rat:
hier eine kleine Vorgeschichte:
ich habe mir vor 3 Jahren eine Heritage gekauft was ein Import aus den USA war. Gekauft bei einem Custom Schrauber mit TÜV neu im Saarland. Soweit alles gut.
Ein Jahr später habe ich mir bei einem Harley Davidson Händler ein Seitliches Kennzeichen montieren lassen und den Montagetermin aber so gelegt, dass an diesem Tag der TÜV Prüfer
im Haus ist weil ich gleich dem kompletten "Abwasch" wollte und gleich auch die Eintragung habe...
Plötzlich sagt der TÜV Prüfer zu mir: Hmm, da sie Ja ein US Import haben und die Schlüsselnummer nicht genullt ist, sondern (1008 AAU 00032X) ist der Fahrzeugschein ungültig !
Ich denke ich habe einen JOKER... hab ja das Vollgutachten von der Abnahme für Deutschland dabei...
Auch bei dieser Prüfung des Gutachtens ist die Schlüsselnummer auch nicht genullt .
Somit keine Eintragung. OK, bis hierhin kann ich das nachvollziehen und bin enttäuscht nach hause gefahren...
Am nächsten Tag kam mir die Idee zu einer GTÜ Prüfstelle zu fahren ( da mache ich schon länger die HU beim Auto) um da meine Eintragung von dem seitlichen Kennzeichen machen zu lassen.
Telefonisch Termin gemacht, hin gefahren, und keine 5 min. später hat mir der GTÜ Prüfer das seitliche Kennzeichen eingetragen.
Als wir uns verabschiedeten haben sagte der Prüfer zu mir "na da haben Sie ja glück gehabt, das Sie mit Ihrem US Modell keine 00000000 im Schein haben"
Ich habe in dem Moment gedacht, schnell weg hier und nix rumfragen...
Ein Jahr später bin ich zum Harley Händler zwecks HU, keine Plakette bekommen. Fahrzeugschein unzulässig.
Einige Tage später bin ich zu GTÜ für die HU, alles gut. Plakette bekommen.
In eine Polizeikontrolle bin ich glücklicherweise noch nicht gekommen... Was würde mir drohen?
Liebes Forum, was würdet ihr mir raten was ich jetzt tuen soll? der Fahrzeugschein scheint ja falsch ausgestellt zu sein, oder? Oder Glück gehabt eine Schlüsselnummer zu haben anstatt 00000000?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Rückmeldung
Wenn Du vielleicht noch das Baujahr verraten würdest?
Den Fahrzeugschein gibt es doch immer noch vom Staat und nicht von irgendwelchen TÜV Prüfern. Dementsprechend kann dem das relativ egal sein und er hat an einem amtlichen Dokument auch nichts zu ändern, sondern nur ggf. textliche Bausteine für Änderungen zu liefern, die Eintragung macht auch wieder die Zulassungsstelle. Weiterhin hat die Kontrolle, ob dein Fahrzeug verkehrssicher ist und eine Plakette erhält auch wenig mit seiner Meinung zum Schein zu tun. Wenn er das Fahrzeug eindeutig identifizieren kann, dann muss er auch seine Arbeit mal machen.
Bei Sonderabnahmen können die sich ja meinetwegen anstellen, aber nicht bei den 2jährigen Überprüfungen.
Das heißt aber nur, dass das den nichts angeht, nicht dass das richtig ist. Trotzdem würde ich mir keine Sorgen wegen Kontrollen der Rennleitung machen, schließlich hast du den Zettel ja nicht selbst geschrieben und die Schlüsselnummern dienen ausschließlich der Identifikation des Fahrzeuges.
PS: Ein Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden…
Moin,
im Anhang habe ich mal vom KBA eine Typenliste mit Fahrzeugen, HSN und TSN und Zuteilungsdatum der Schlüsselnummern gehängt. Das PDF ist durchsuchbar. Einfach mal bis auf Seite 35 runter scrollen. In Zeile 5 findest Du dein Moped. Ich kann es mir nur so vorstellen, das trotz der Fahrgestellnummer eines US-Fahrzeuges ein Schein mit Typenschlüssel für ein deutsches Fahrzeug ausgeteilt wurde. Das verwirrt einen TÜVer natürlich und überfordert ihn gnadenlos.
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Gruß
Andreas
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This Signature is under Construction ....
Ich hatte mir vor Jahren mal einen PKW als Reimport neu gekauft der hatte auch keine Schlüsselnummern im Schein hat aber nie jemanden Interessiert
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Wenn Du vielleicht noch das Baujahr verraten würdest?
zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
Den Fahrzeugschein gibt es doch immer noch vom Staat und nicht von irgendwelchen TÜV Prüfern. Dementsprechend kann dem das relativ egal sein und er hat an einem amtlichen Dokument auch nichts zu ändern, sondern nur ggf. textliche Bausteine für Änderungen zu liefern, die Eintragung macht auch wieder die Zulassungsstelle. Weiterhin hat die Kontrolle, ob dein Fahrzeug verkehrssicher ist und eine Plakette erhält auch wenig mit seiner Meinung zum Schein zu tun. Wenn er das Fahrzeug eindeutig identifizieren kann, dann muss er auch seine Arbeit mal machen.
Bei Sonderabnahmen können die sich ja meinetwegen anstellen, aber nicht bei den 2jährigen Überprüfungen.
Das heißt aber nur, dass das den nichts angeht, nicht dass das richtig ist. Trotzdem würde ich mir keine Sorgen wegen Kontrollen der Rennleitung machen, schließlich hast du den Zettel ja nicht selbst geschrieben und die Schlüsselnummern dienen ausschließlich der Identifikation des Fahrzeuges.
PS: Ein Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden…
Seitlicher Kennzeichenhalter: Vorschriften
Meine Heritage ist auch ein US Modell, bei der im Schein alles so steht, als wäre sie ein EU Modell. Ist anhand des Scheins fast nicht zu erkennen, dass es ein US Modell ist. Einziges Erkennungsmerkmal ist die 1HD, das wäre natürlich bei meinem Baujahr als EU Modell eine 5HD.
Hatte noch nie Probleme damit
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von IngoV2
Also wenn ich von Wunderkind nur ein Teilgutachten habe und keine ABE, dann muss ich das schon eintragen lassen
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Seitlicher Kennzeichenhalter: Vorschriften
Meine Heritage ist auch ein US Modell, bei der im Schein alles so steht, als wäre sie ein EU Modell. Ist anhand des Scheins fast nicht zu erkennen, dass es ein US Modell ist. Einziges Erkennungsmerkmal ist die 1HD, das wäre natürlich bei meinem Baujahr als EU Modell eine 5HD.
Hatte noch nie Probleme damit
Habe meinen seitlichen Kennzeichenhalter nie eintragen lassen oder eine ABE gehabt. Da bewegt sich der Gesetzgeber in einer Grauzone.
Harley-Fahrer sind da natürlich ganz weit vorne, weil sie halt zu den ganz wenigen gehören, die nachträglich SEITLICHE Kennzeichenhalter
montieren.
Kaufst du für deine Rennsemmel nen gelaserten Nachbau guckt jeder nur nach Rückstrahler und Neigungswinkel. Mehr interessiert nicht.
Außer bei Harley-Fahrern. Grund ist scheinbar die Montageart über die Hinterrad-Steckachse. Da interpretieren viele "Fachleute" mögliche
Fehlerquellen rein.
Hab mal nen TÜV-Prüfer gefragt wie es denn laufen soll, wenn ich nach der Eintragung den Hinterreifen wechseln muss und dafür natürlich
den Kennzeichenhalter mit abbauen muss. Soll ich dann nach dem Reifenwechsel das Moped dann nochmal beim TÜV vorführen?
Da hat dann auch der TÜV-Mann gemerkt, dass die Nummer totaler Quatsch ist.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Aber was mache ich mit dem Fahrzeugschein??
Ich habe ja eine 1HD, US Import aber keine
00000000 im Fahrzeugschein bei der Schlüsselnummer stehen.
Das ist ja so falsch...
Meine Zulassungsstelle
Hat das einfach in den Fahrzeugschein mit deutschen Schlüsselnummer übernommen.
-S oll ich jetzt am besten den TÜV Saarland, der ja auch das Vollgutachten für die deutsche Zulassung gemacht hat kontaktieren? (Neue Ausstellung verlangen)
- Oder egal, nicht so schlimm und zufahren?
Ich habe einfach keine Lust auf Stress mit der Rennleitung, Zulassungsstelle und so und will einfach nur Zeit auf meiner Harley verbringen und genießen
Wenns tatsächlich nachvollziehbar ein Fehler der Zulassungstelle ist, würde ich mich da nochmal mit dem Amtsleiter auseinandersetzen und ggf. um Nachbesserung beten.
Die Leute an der Front haben oftmals keine Ahnung von gesetzlichen Regelungen. Arbeiten halt nur ab.
Bei mir brauchte es 2 Termine, 3 Fahrzeugscheine und 2 Nummernschilder, bis endlich keine Fehler mehr darin waren. Sind auch nur Menschen dort beschäftigt....und wie...
Wollte es auch sauber haben, weil ich kein Bock auf Diskussionen mit TÜV und Bullerei habe...will fahren.
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Grüße, Tim
Have a nice fa(h)rt...
Ich würde mir da gar keinen Kopf machen, das erkennt eh nur der Fachmann bei der Rennleitung. Wie schon geschrieben, hab ich das ja auch so. Wieso soll’s da Ärger geben, liegt ja nicht an dir. Und für alles kann man den Halter auch nicht verantwortlich machen. Man kann ja nicht verlangen, dass man sich als Laie mit allem was im Schein steht auskennt. Bin mir sicher, dass das keine Probleme macht.
Außerdem muss das ja auch im Gutachten nach §21 so drin stehen, denn die Person am Amtsschalter schreibt da nur rein, was auch im Gutachten steht. Kann mir nicht vorstellen, dass da die Person vom Amt das von sich aus reinschreibt.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
Kannst vergessen...bei mir sollte die auch nur das reinschreiben, was im Gutachten steht. Hat sie nicht hinbekommen. Erst beim dritten Anlauf und mit Hilfe einer Kollegin.
Thorheit schützt vor Strafe nicht...man muß sich damit auseinandersetzen um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
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Grüße, Tim
Have a nice fa(h)rt...