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Geschrieben von BO-14 am 18.03.2023 um 09:33:

Reifenfreigabe

Hallo,

ich habe mir kürzlich eine Breakout gekauft. Der Vorbesitzer hat den 260er Hinterreifen eintragen lassen. Allerdings gibt es da eine Reifenbindung zum ME888. Kann ich mit der Service Info des Reifenhersteller auch den 260er Cruisetec oder den Cobra fahren oder muss ich dann nochmal eintragen lassen. Im Schein steht folgender Text:

Zeile 15.2 260/40 VR 18M/C 79V
zu Zeile 15.2: A, HD-LM RAD E 18x8.0MT DOT, Geprüft u. Geeignet Metzeler ME888 Marathon Ultra; Aufl: bei Verwendung anderer Reifenfabrikate Freigabe des Reifenherstellers über Eignung mitführen.


Geschrieben von Olsddelta88 am 18.03.2023 um 09:46:

Da der ME888 so eingetragen ist brauchst du im zweifel eine Freigabe von Metzler für den Cruisetec .Stellt aber eigendlich den Nachfolger des 888 dar . Leider haben sich unsere EU Bürokraten ja eine Reifenbildung über ein hintertürchen wider einfallen lassen .


Geschrieben von Gnadle am 18.03.2023 um 09:50:

Ich weis nicht ob dir das was nützt.

http://moto.permission.jfnet.de/METZELER/18178_MC_M.pdf

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Gruß Werner


Geschrieben von bestes-ht am 18.03.2023 um 10:09:

Ich würde es darauf ankommen lassen…. da wurde doch eingetragen: Aufl. bei Verwendung anderer Reifenfabrikate Freigabe des Reifenherstellers über Eignung mitführen.
Reifenfreigabe, insofern es die gibt, mitführen fertig!

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von HD501 am 18.03.2023 um 10:50:

Genau daran scheiterts. Es gibt keine Reifenfreigaben mehr.

Mal das verlinkte von Gnadle lesen. Das steht’s ja sehr schön drin. Laut Metzeler darf der den Cruisetec fahren, muss er aber eintragen lassen.
Gibts evtl auf Nachfrage von Avon auch.
Muss dann natürlich auch eingetragen werden, weil es keine Reifenfreigaben mehr gibt, sondern nur noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder wie immer das die Hersteller nennen wollen. Und dann muss es eingetragen werden. Sollte dann natürlich kein Problem sein.

Und eingetragen wurde es sicher zu einer Zeit als es noch Freigaben gab.
Alles Aussagen meines TÜVers und hab ich auch, ich sag mal bestimmt die letzten 2 Jahre, nicht anders erlebt.

Am besten natürlich solche Dinge immer vorher mit einem Prüfer besprechen.

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von LRalf am 18.03.2023 um 11:23:

Ja, das ist ja gerade das Bekloppte, man muss bei jedem Wechsel auf ein anderes Reifenmodell es neu eintragen lassen.
Aber möglicherweise ist es dann günstiger.


Geschrieben von BO-14 am 18.03.2023 um 11:40:

Danke für eure schnelle Hilfe. Dann werde ich nächste Woche mal direkt beim Prüfer nachfragen. Ich habe mir von beiden Reifen die Freigabeempfehlungen für den 260er runtergeladen und werde die mal vorzeigen.


Geschrieben von George am 18.03.2023 um 15:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von BO-14
Danke für eure schnelle Hilfe. Dann werde ich nächste Woche mal direkt beim Prüfer nachfragen. Ich habe mir von beiden Reifen die Freigabeempfehlungen für den 260er runtergeladen und werde die mal vorzeigen.

Damit würde ich es dann auch drauf ankommen lassen. Ob das jetzt Freifabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Empfehlung heißt, wäre mir egal. Wenn es ein offizielles Dokument des Reifenherstellers ist, muss das doch ausreichen.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Spatz am 18.03.2023 um 17:54:

Vlt. hilft das
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html


Geschrieben von Hoeli am 18.03.2023 um 18:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Spatz
Vlt. hilft das
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

sehr interessant ist hier die * Ergänzung:
(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Das bedeutet das R oder B bei gleicher Größe gefahren werden kann!!!

Dies kannte ich so noch nicht!

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Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
du wirst alt wenn du aufhörst zu fahren!


Geschrieben von Weich-Ei am 18.03.2023 um 18:59:

Ja dem ist so, solange auch die anderen beiden Faktoren Traglast und Speedindex gleich oder höherwertiger zur Urspungseintragung sind.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Christ am 23.03.2023 um 17:18:

da bin ich gespannt ... habe auch den ME888 eingetragen


Geschrieben von BO-14 am 25.03.2023 um 13:36:

War heute beim TÜV und habe mit meinem Fahrzeugschein nachgefragt. Ich darf jeden 260er Reifen fahren für den es vom Reifenhersteller eine Service Information gibt. Er hat sich das Dokument von Metzeler für den Cruisetec und für den Avon Cobra angeschaut. Beides in Ordnung. Hatte beide Dokumente auf der jeweiligen Homepage runtergeladen.
Wichtig ist das der 260er eingetragen ist. Der Zusatz mit der Bindung an dem ME888 ist veraltet und heute nicht mehr relevant.
Werde mir jetzt den Cruisetec bestellen.