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Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 16:27:

Hallo,

ich suche (im Vorgriff) neue passende Reifen für meine FXLRST 2022. 

COC: vorne 110/90 B 62 H;   hinten: 180/70 B 77H

Auswahl: Michelin Commander III; Metzeler Cruisetech; Avon Cobra Chrome

Meine Suche war komplett erfolglos (Bauart nicht identisch bei gleichen Herstellern), wenn ich keine neue Eintragung machen lassen will. Klar die Scorcher gehen natürlich, will ich aber nicht mehr.

Gefunden habe ich für vorne den Michelin Commander III und für hinten den Metzeler Cruisetech.

... wie habt ihr das gemacht, immer eine Eintagung oder eben unterschiedliche Hersteller (was ja erlaubt ist) ??

Und gibt es zu unterschiedlichen Herstellern Erfahrungen?


Geschrieben von Saftschubse am 02.04.2023 um 16:38:

Die Bauart ist egal wenn die Dimensionen passen. Wurde geändert. Brauchst keine extra Eintragung. Von Mischbereifung würde ich absehen.


Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 17:03:

Wo steht das? Ich lese das anders!


Geschrieben von Gnadle am 02.04.2023 um 17:27:

Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.

__________________
Gruß Werner


Geschrieben von Saftschubse am 02.04.2023 um 17:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
Wo steht das? Ich lese das anders!

Schau mal auf Seite 2, da steht es.

Zitat:

Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend
ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeug￾papieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In
der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werden.

Damit ist doch alles gesagt. Und das der Prüfer das nicht weiß,ist sein Problem.Du hast rechtlich alles richtig gemacht. Ich hatte das Thema damals schon, weil an meiner FatBob laut Papiere ein Reifen verbaut sein soll, den es gar nicht gibt und der auch gar nicht ab Werk verbaut ist. Da soll ein "B" Reifen drauf, verbaut ab Werk ist aber ein "-" Reifen. Nach Rücksprache mit dem Tüv hat er mir dann eine Seite aus der EU Homologation von HD rausgesucht, aus dem das auch hervorgeht. Die hatte ich hier auch schon hochgeladen, aber in einem anderen Thread. Eventuell ist dein Mopped da ja auch aufgeführt. Mit diesen Papieren hat der Tüv auch keine Chance zu mosern.

Interessant ist das Sternchen. Wonach ein "B" Reifen auch durch einen "-" Reifen, also Diagonalreifen ersetzt werden darf.


Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 18:18:

... hilf mir bitte , ich glaube ich bin blöd. Wo auf Seite 2?

Ich finde hier nichts. In der ADAC Beschreibung ist klar geschrieben, dass eben keine Änderung der Bauart ( R, -, B) erlaubt ist.

Vielleicht reden wir einander vorbei, mir geht es um die Bauart nicht unterschiedliche Hersteller.

... habs jetzt gefunden , vielen Dank dafür.

Komisch ist nur, dass es von den Reifenherstellern die genannten Reifenmodelle ( Cobra Chrome, Metzeler Cruistech, Michelin Commander III)  für unsere Modelle gibt


Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 18:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gnadle
Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.

Gnade, was steht im COC der Sportster? So kann man das nicht beurteilen.


Geschrieben von Saftschubse am 02.04.2023 um 18:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
... hilf mir bitte , ich glaube ich bin blöd. Wo auf Seite 2?

Ich finde hier nichts. In der ADAC Beschreibung ist klar geschrieben, dass eben keine Änderung der Bauart ( R, -, B) erlaubt ist.

Vielleicht reden wir einander vorbei, mir geht es um die Bauart nicht unterschiedliche Hersteller.

Hab ich doch oben in meinem Beitrag zitiert was da steht. Musst schon alles lesen. Ist unten auf Seite 2 in dem Kasten drin.


Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 18:49:

... habs jetzt gefunden , vielen Dank dafür.

Komisch ist nur, dass es von den Reifenherstellern die genannten Reifenmodelle ( Cobra Chrome, Metzeler Cruistech, Michelin Commander III)  für unsere Modelle gibt. Sie werden auf den Homepages nicht angezeigt!Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Ironpig am 02.04.2023 18:48.


Geschrieben von Saftschubse am 02.04.2023 um 19:23:

Wenn ich bei Metzler schaue, werden mir gleich die passenden Reifen angezeigt.


https://www.metzeler.com/de-de/katalog/motorradmarke/harley-davidson#

Hab da nach der FXLRS gesucht und tada. Dass du jetzt die ST hast ist egal.


Geschrieben von Gnadle am 02.04.2023 um 20:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
zum zitierten Beitrag Zitat von Gnadle
Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.

Gnade, was steht im COC der Sportster? So kann man das nicht beurteilen.

Genau das gleiche wie im Schein der FXLRS.. Das „B“ fehlt nun bei der Reifenbezeichnung bei beiden.

__________________
Gruß Werner


Geschrieben von Ironpig am 02.04.2023 um 22:12:

.. heute ist nicht mein Tag.

Gnadle und Saftschubse haben recht - freut mich.

Habe mir vorsichtshalber Ausdrucke der Vorschriften, Ausnahmen ausgedruckt.

Nochmals danke für eure Geduld


Geschrieben von Ironpig am 03.04.2023 um 10:22:

Ich hab noch mal nachgesehen.

Auf dem Avon Umrüstungsschreiben steht explizit, dass eine Abnahme erforderlich ist (110/90-19 62H Cobra Chrome und 180/70 R16 77V). Obwohl ja die Bauart als auch ein höherer Geschwindigkeitsindex (hier V) zulässig sein soll.
Es wird ja auch von AVON an anderer Stelle hingewiesen,  dass ein "R" Hinterreifen mit "-" Vorderreifen möglich ist.

Ebenso gibt es keine Kombi (nur 180/65 !) des MICHELIN COMMANDER III  Touring/Cruiser die ohne Abnahme aufgezogen werden können. 

Aber: bei AVON gilt dann denke ich was Saftschubse geschrieben hat (Bauart ist egal), nur AVON weiss wohl davon noch nichts oder es ist in Kombination mit "V" nicht zulässig??

Also sind ohne Abnahme von den 3en nur die Metzeler und ggf. die Avon zulässig.

Oder hab ich wieder was übersehen?


Geschrieben von Weich-Ei am 03.04.2023 um 10:44:

machs doch nicht so kompliziert ....
von wann ist denn das "Umrüstschreiben" vor oder nach der Änderung und Ergänzung der Reifenzulassungen ?
Ansonsten gilt "wenn ALLE ursprünglichen Vorgaben gleich sind, wobei Last- und V-Index nach oben abweichen dürfen, ist Hersteller, Bauart und Modell egal".
Und "Mischbereifung" bezieht sich auf die "Mischung" auf EINER Achse, und das ist bei einem EINspurfahrzeug eher selten .... großes Grinsen.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Ironpig am 03.04.2023 um 10:47:

Laut ADAC gilt die Mischung der Bauart wohl nicht wenn ein anderer Parameter (z.bsp. "V" statt "H") genommen wird.

Auszug ADAC:

Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs- bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Bauart, die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.

Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeug- papieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werde

So bleibt nur ohne nachträgliche Abnahme nur der Metzeler von den 3en für unsere FXLRS / ST übrig !!

Meine Güte wer soll hier noch ein Durchblick haben !