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Hallo,
ich suche (im Vorgriff) neue passende Reifen für meine FXLRST 2022.
COC: vorne 110/90 B 62 H; hinten: 180/70 B 77H
Auswahl: Michelin Commander III; Metzeler Cruisetech; Avon Cobra Chrome
Meine Suche war komplett erfolglos (Bauart nicht identisch bei gleichen Herstellern), wenn ich keine neue Eintragung machen lassen will. Klar die Scorcher gehen natürlich, will ich aber nicht mehr.
Gefunden habe ich für vorne den Michelin Commander III und für hinten den Metzeler Cruisetech.
... wie habt ihr das gemacht, immer eine Eintagung oder eben unterschiedliche Hersteller (was ja erlaubt ist) ??
Und gibt es zu unterschiedlichen Herstellern Erfahrungen?
Die Bauart ist egal wenn die Dimensionen passen. Wurde geändert. Brauchst keine extra Eintragung. Von Mischbereifung würde ich absehen.
Wo steht das? Ich lese das anders!
Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.
__________________
Gruß Werner
zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
Wo steht das? Ich lese das anders!
... hilf mir bitte , ich glaube ich bin blöd. Wo auf Seite 2?
Ich finde hier nichts. In der ADAC Beschreibung ist klar geschrieben, dass eben keine Änderung der Bauart ( R, -, B) erlaubt ist.
Vielleicht reden wir einander vorbei, mir geht es um die Bauart nicht unterschiedliche Hersteller.
... habs jetzt gefunden , vielen Dank dafür.
Komisch ist nur, dass es von den Reifenherstellern die genannten Reifenmodelle ( Cobra Chrome, Metzeler Cruistech, Michelin Commander III) für unsere Modelle gibt
zum zitierten Beitrag Zitat von Gnadle
Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
... hilf mir bitte , ich glaube ich bin blöd. Wo auf Seite 2?
Ich finde hier nichts. In der ADAC Beschreibung ist klar geschrieben, dass eben keine Änderung der Bauart ( R, -, B) erlaubt ist.
Vielleicht reden wir einander vorbei, mir geht es um die Bauart nicht unterschiedliche Hersteller.
... habs jetzt gefunden , vielen Dank dafür.
Komisch ist nur, dass es von den Reifenherstellern die genannten Reifenmodelle ( Cobra Chrome, Metzeler Cruistech, Michelin Commander III) für unsere Modelle gibt. Sie werden auf den Homepages nicht angezeigt!Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Ironpig am 02.04.2023 18:48.
Wenn ich bei Metzler schaue, werden mir gleich die passenden Reifen angezeigt.
https://www.metzeler.com/de-de/katalog/motorradmarke/harley-davidson#
Hab da nach der FXLRS gesucht und tada. Dass du jetzt die ST hast ist egal.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
zum zitierten Beitrag Zitat von Gnadle
Tja das ist so eine Sache. An meiner Low Rider S 2021 den Metzeler Cruisetec montiert. Da am Vordereifen das B fehlt meinte mein 😀 der muss dann auch eingetragen werden und wurde somit auch eingetragen.
Dann habe ich meine Sportster auch mit den Metzeler Cruisetec nachgerüstet. Gleich darauf hingewiesen das am Voderreifen das B fehlt und eingetragen werden muß. War nicht bei meinem 😀sondern in einer Freien. Die wunderten sich. Also montiert und eintragen wollen. Doch der Prüfer meinte nur das muss nicht eingetragen werden, es reicht die Bescheinigung mitzuführen und hat’s auch nicht eingetragen.
So ist der Vorderreifen bei der Einen eingetragen und bei der Anderen wurde es nicht eingetragen. Und das alles nur weil das „ B“ fehlt.
Gnade, was steht im COC der Sportster? So kann man das nicht beurteilen.
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Gruß Werner
.. heute ist nicht mein Tag.
Gnadle und Saftschubse haben recht - freut mich.
Habe mir vorsichtshalber Ausdrucke der Vorschriften, Ausnahmen ausgedruckt.
Nochmals danke für eure Geduld
Ich hab noch mal nachgesehen.
Auf dem Avon Umrüstungsschreiben steht explizit, dass eine Abnahme erforderlich ist (110/90-19 62H Cobra Chrome und 180/70 R16 77V). Obwohl ja die Bauart als auch ein höherer Geschwindigkeitsindex (hier V) zulässig sein soll.
Es wird ja auch von AVON an anderer Stelle hingewiesen, dass ein "R" Hinterreifen mit "-" Vorderreifen möglich ist.
Ebenso gibt es keine Kombi (nur 180/65 !) des MICHELIN COMMANDER III Touring/Cruiser die ohne Abnahme aufgezogen werden können.
Aber: bei AVON gilt dann denke ich was Saftschubse geschrieben hat (Bauart ist egal), nur AVON weiss wohl davon noch nichts oder es ist in Kombination mit "V" nicht zulässig??
Also sind ohne Abnahme von den 3en nur die Metzeler und ggf. die Avon zulässig.
Oder hab ich wieder was übersehen?
machs doch nicht so kompliziert ....
von wann ist denn das "Umrüstschreiben" vor oder nach der Änderung und Ergänzung der Reifenzulassungen ?
Ansonsten gilt "wenn ALLE ursprünglichen Vorgaben gleich sind, wobei Last- und V-Index nach oben abweichen dürfen, ist Hersteller, Bauart und Modell egal".
Und "Mischbereifung" bezieht sich auf die "Mischung" auf EINER Achse, und das ist bei einem EINspurfahrzeug eher selten .... .
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
Laut ADAC gilt die Mischung der Bauart wohl nicht wenn ein anderer Parameter (z.bsp. "V" statt "H") genommen wird.
Auszug ADAC:
Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs- bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Bauart, die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeug- papieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werde
So bleibt nur ohne nachträgliche Abnahme nur der Metzeler von den 3en für unsere FXLRS / ST übrig !!
Meine Güte wer soll hier noch ein Durchblick haben !