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Geschrieben von cadyllac am 16.09.2024 um 21:31:

Empfehlungen seitlicher Kennzeichenhalter mit Tüv

Hallo zusammen 
ich bin ja neu hier, und auch meine Harley Standard glänzt 
im Originallook.
Im Winter soll nun ein seitlicher Kennzeichenhalter dran.
Der von Village Würzburg gefällt mir recht gut

https://www.hdwv-onlineshop.de/home/Seitlicher-Kennzeichenhalter-Softail-p184707645

gibt es da Probleme bei der Eintragung, ist ja recht kurz?

Im Internet ist der Ricks recht present.
Hm oder habt ihr Alternativen.
Hätte gern einen in Schwarzglänzend und keine Diskussionen mit der Rennleitung.
Besten Dank im Voraus 
Frank


Geschrieben von Pittbullpower am 16.09.2024 um 21:47:

Moin Cadyllac,

folgendes muss der sKZ einhalten:

Kennzeichenhalter:
-Kennzeichenhalter mittig am Fahrzeug sind nicht eintragungspflichtig
-Kennzeichenhalter seitlich sind eintragungspflichtig
Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Speziell bei einem seitlichen Kennzeichenhalter ist zu beachten, dass dieses von hinten in einem Winkel von 30° lesbar ist. 

Da hängen aber viele Faktoren von ab:

Fender hinten lang runter gezogen
Breite der Reifen
usw.

Eventuell mal vorher anhalten, ob alles passt.

Ich musste meinen sKZ um 10cm nach hínten verlängern, damit der TÜV ihn abnimmt.

Gruß

Markus


Geschrieben von cadyllac am 16.09.2024 um 21:51:

Danke für deine Antwort 
Also der von mir verlinkte hat ein Teilegutachten, ist das was wert?
Reifen und Fender bleibt original.
Das Ding kostet 400 Euro, da verlänger ich doch nix 🙈
Soll ich da vorher zum Tüv, der Hersteller wird ja natürlich 
sagen, alles kein Problem.


Geschrieben von Pittbullpower am 16.09.2024 um 21:57:

Normalerweise sollte das passen mit Gutachten.

Gruß

Markus

P.S. Meiner war einer für 100.- und ich habe bei meiner Softail verlängerte Fender. Deswegen musste ich etwas korrigieren.


Geschrieben von stachri am 17.09.2024 um 03:47:

Muss man in Deutschland ein Gutachten haben, wenn alle Blickwinkel eingehalten werden und die Beleuchtung korrekt ist? Ein KZH ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil?


Geschrieben von Pittbullpower am 17.09.2024 um 06:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Muss man in Deutschland ein Gutachten haben, wenn alle Blickwinkel eingehalten werden und die Beleuchtung korrekt ist? Ein KZH ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil?

Nein, aber

vorher mit dem TÜVler sprechen, was er will für die Abnahme
Nummer einstanzen

Beleuchtung mit E-Nummer

Und !!!!

Das Katzenauge nicht unter den sKZ, das mögen die Tüvler auch nicht mehr.

Gruß

Markus


Geschrieben von derherrliche am 17.09.2024 um 07:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von cadyllac
...
Der von Village Würzburg gefällt mir recht gut

https://www.hdwv-onlineshop.de/home/Seitlicher-Kennzeichenhalter-Softail-p184707645

gibt es da Probleme bei der Eintragung, ist ja recht kurz?

...

Wie so oft gilt doch auch hier - kontaktier den Verkäufer oder Hersteller! Wer soll es denn besser wissen als der?

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Mondeo am 17.09.2024 um 09:20:

Zu dem Thema gibts seit Jahren sehr ausführliche Threads.