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--- Auspuff: Gerichtsentscheid - Manueller Klappenauspuff Penzl-Bikes ist LEGAL! Auch für §21 Bikes (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=115118)


Geschrieben von bios4 am 03.11.2024 um 11:06:

Achtung Auspuff: Gerichtsentscheid - Manueller Klappenauspuff Penzl-Bikes ist LEGAL! Auch für §21 Bikes

Soeben per E-Mail von Penzl eingetrudelt:

"Gericht hat entschieden: Manueller Klappenauspuff Penzl-Bikes ist LEGAL!! Auch für §21 Bikes"

Link aus u.a. E-Mail: https://www.bussgeldsiegen.de/erloeschen-und-wiederaufleben-eg-betriebserlaubnis-fuer-auspuffanlage-mit-klappensteuerung/

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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.

LG Mike


Geschrieben von motorcycle boy am 03.11.2024 um 12:27:

Danke fürs Teilen! smile

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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)


Geschrieben von HD501 am 03.11.2024 um 13:35:

Sehr interessant, endlich folgt mal ein Gericht der Logik.
BE erlischt zwar in dem Moment wo die Klappe offen ist, kann aber per Hand wieder hergestellt werden und die vorhandene BE lebt wieder auf. Und es muss nix extra umgebaut werden. Deshalb auch keine Begutachtung notwendig. Mal schauen wie reagiert wird, wenn man mit anderen Herstellern von Klappenanlagen beim offen fahren erwischt wird und dann dieses Urteil herangezogen wird.

Es wurde auch bei vielen Kontrollen genauso gehandhabt.
Aber natürlich auch mit erlöschen der BE wie bei einem Kumpel von mir, der eine komplette Neuabnahme seines Mopeds machen musste. 
Das lustige daran. Es gibt ein Schreiben der Polizei an seinen Anwalt in dem steht, dass laut EG Typengenehmigung mit geöffneter Klappe gefahren werden darf,  wenn der vorgeschriebene Dämpfereinsatz eingebaut ist (MCJ Anlage)

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von FatBoy1994 am 03.11.2024 um 14:40:

Weis jemand wie das in Österreich gehandhabt wird ?


Geschrieben von motorcycle boy am 03.11.2024 um 22:33:

VG Gießen – Az.: 6 L 1920/22.GI – Beschluss vom 30.09.2022

Eigenartig nur, dass das erst 2 Jahre später bekannt wird bzw. „hochkommt“ verwirrt

Das wirft Fragen auf:


Vielleicht weiß ja einer der Fachleute hier im Forum Bescheid  großes Grinsen  Würde sicher sehr vielen hier im Forum weiterhelfen  Freude

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Geschrieben von v2devil am 04.11.2024 um 08:18:

würde mich auch interessieren, da ich ja an beiden Moppeds ne manuelle Penzl fahre.
Ich pack mir das einfach mal aufs Handy Augenzwinkern

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von V-Michel am 14.11.2024 um 18:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
VG Gießen – Az.: 6 L 1920/22.GI – Beschluss vom 30.09.2022

Eigenartig nur, dass das erst 2 Jahre später bekannt wird bzw. „hochkommt“ verwirrt

Das wirft Fragen auf:

Vielleicht weiß ja einer der Fachleute hier im Forum Bescheid  großes Grinsen  Würde sicher sehr vielen hier im Forum weiterhelfen  Freude

Da sich hier anscheinend kein Jurist zu Wort meldet: 

Bezüglich der Allgemeingültigkeit von Urteilen gilt (Quelle Wiki): 

"Im deutschen Recht sind Gerichte an Urteile, die nicht im gleichen Rechtsstreit ergangen sind, nicht gebunden. In Deutschland können Gerichte von Urteilen des eigenen Gerichts oder anderer Gerichte, sogar der obersten Bundesgerichte (BundesgerichtshofBundesarbeitsgericht ,BundesverwaltungsgerichtBundesfinanzhof und Bundessozialgericht), abweichen. Eine Bindung gilt nur für bestimmte Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft erlangen. Gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert."

Der Beschluss  hat also nur für den Kläger/Beklagten Gültigkeit. Daraus folgt also keine Allgemeingültigkeit. In ähnlichen Fällen kann also je nach Richter wohl auch anders entscheiden werden. Diese Urteile haben auch keine Rechtswirkung, Behörden sind also nicht daran gebunden. Aber ein Landgericht ist auch ein Rechtsmittelgericht (soweit z.B. Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt wurde) und damit könnten sich Richter bei ähnlichen Prozessen im Sinne der Rechtssicherheit daran gebunden fühlen (Präzedenzfälle).
Es ist weiter davon auszugehen, dass hier am Landgericht über einen vorangegangenen Beschluss/Urteil des zuständigen Amtsgericht im Beschwerde/Berufungsverfahren entschieden worden, denn normalerweise wäre diese Art des Rechtsstreits erstinstanzlich nicht Aufgabe des Landgerichts. Das ist aber auch abhängig vom Streitwert und wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich hoffe, ich habe das so richtig recherchiert...also keine Gewähr.

Grüße Michel

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CAN-Bus Fahrer

Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von Marc10 am 15.11.2024 um 09:36:

Moin,

mich würde interessieren ob und wenn ja, wie oft ihr schon wegen eines Klappenauspuffs angehalten worden seid. 
Wie ist denn hier der Kenntnisstand der Polizei? Ist Jekill & Hyde bekannt?
Gruß
Marc


Geschrieben von DeeCee am 15.11.2024 um 11:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marc10

Wie ist denn hier der Kenntnisstand der Polizei? Ist Jekill & Hyde bekannt?

Auf jeden Fall - zwei Kontrollen: "Karte dabei?" => "Okay!"

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von HPL1 am 15.11.2024 um 12:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
"Karte dabei?" => "Okay!"

Meinst Du damit die Scheckkarte von J&H für die Garantie?
Liegt bei mir im Schrank - sollte also ins Moped - oder?


Geschrieben von Weich-Ei am 15.11.2024 um 13:04:

Man(-n) kann die auch für Garantiesachen nutzen ... großes Grinsen
Falls Du keine andere/weitere "Checkkarte" bekommen hast, ist die Plastekarte mit der SN, der E Nummer der Töpfe und deines Fahrzeugschlüssels der "Schnellnachweis" für die Zulässigkeit deiner Anlage.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von DeeCee am 15.11.2024 um 14:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von HPL1
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
"Karte dabei?" => "Okay!"

Meinst Du damit die Scheckkarte von J&H für die Garantie?
Liegt bei mir im Schrank - sollte also ins Moped - oder?

Ja, die mit dem Aufdruck "EC Certificate"! Vielleicht nicht gleich direkt ins Moped – aber bei den Papieren mitführen ist schon ganz gut...

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Geschrieben von HPL1 am 15.11.2024 um 15:05:

Danke Euch!


Geschrieben von toap am 15.11.2024 um 22:46:

Also  Gerichtsentscheide ab OLG haben schon eine bindende Wirkung, darauf kann man sich schon berufen. Darunter wirds kritisch.  Natürlich gibts auch unteschidliche Gerichsturteile unterschiedlicher OLG zum gleichen Thema, da gehts aber um Grundsätzliches. Im vorliegeden Fall (manueller Klappenauspuff) kommt aber noch hinzu, dass bei polizieilchen Maßnahmen die Verhätnismäßigkeit stimmenm muss. Der Verkehrsverstoß kann direkt durch manuelle Betätigung wieder behoben werden, somit wäre eine Untersagung der Weiterfahrt unverhältnismäßig . Ist genau wie DB-Eater vor Ort einbauen oder ein verbotenes Teil vor Ort abbauen.Den Knollen von vermutlich 90 Euro ( normal 50, aber wegen Umwelt 90) gibts auf jeden Fall.

Motorcycle boy: Richtlinien wirds keine geben, alles abhängig vom Sheriff vor Ort und dessen Laune/Fachkunde. Ach ja, Wispertal ist auch Einzugsgebiet von RLP ( meiner einer), aber nicht am WE....