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Geschrieben von Harleybär1988 am 19.12.2024 um 00:21:

Frage zur Schlüsselnummer 000..

N’Abend in die Runde, ich habe folgende Frage und zwar geht es um eine Harley von 1994 sprich Softail Evo. Ich habe nun folgendes Anliegen und zwar der Tacho ist ein Km/h angeblich dt. Zulassung oder wie auch immer. Import ist es ja immer weil in USA produziert worden. Ist die 000000 immer ein Indiz dafür dass es sich um kein deutsches Modell handelt und der Tacho gewechselt wurde oder haben alle Modelle bis BJ XY die für den deutschen Raum gebaut wurden ( Import ) die Nullreihe? Ich habe schon im Forum gesucht aber die Frage wurde nicht konkret für mich beantwortet.


Geschrieben von Schimmy am 19.12.2024 um 01:39:

N'Abend

Das genullte Feld 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ist IMMER ein Indiz dafür, dass das Bike aus einem Nicht-EU-Land importiert wurde und per Einzelannahme nach §21 StVZO zugelassen wurde.
Da der Tacho bei einer 94er Softail mechanisch angetrieben wird, ist - selbst wenn das Teil noch original wäre - die Laufleistung mit größter Vorsicht zu "genießen". 😉

Greetz. Jo

P.S.

zum zitierten Beitrag Zitat von Harleybär1988
.......

Ist die 000000 immer ein Indiz dafür dass es sich um kein deutsches Modell handelt und der Tacho gewechselt wurde oder haben alle Modelle bis BJ XY die für den deutschen Raum gebaut wurden ( Import ) die Nullreihe?

Die aus Nicht-EU-Ländern exportierten und für Deutschland bestimmten Bikes werden vom KBA homologiert und bekommen eine Schlüsselnummer zugeteilt.
Im Falle Deines Moped wären es die 172 oder die 173 gewesen.

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Geschrieben von winne2 am 19.12.2024 um 09:05:

Hallo
schau mal ob die Evo ein Lenkschloss hat .....

Grüsse


Geschrieben von Harleybär1988 am 19.12.2024 um 10:09:

Ja mich macht es stutzig weil Schein steht 000000 jedoch ist ein Lenkerschloss sowie Zwei Laschen und Km/H Tacho aber 00000 ist auf jeden Fall ein US Import welches umgebaut wurde sprich nicht offiziell über HD Händler ( Urkunde was man kennt Zertifikat D/Öster…) 
Weil mit der 00000 wird man ja Probleme haben Auspuff mit ABE Penzl etc. ohne Eintragung zu fahren, richtig?


Geschrieben von Schimmy am 19.12.2024 um 10:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harleybär1988
......

Weil mit der 00000 wird man ja Probleme haben Auspuff mit ABE Penzl etc. ohne Eintragung zu fahren, richtig?

Moinsen,

So ist es. Alle Teile, die nachträglich angebaut werden, müssen trotz ABE nach §21 abgenommen und in die Papiere eingetragen
werden (= zusätzliche Kosten und Zeitaufwand). Bei "Kleinkram" wie Blinker, Scheinwerfer, Rückspiegel usw., die ein e-Zeichen
haben, wird man wohl "großzügig" darüber hinweg sehen, aber auch diese Teile müssten eigentlich  auf diese Weise zugelassen werden.

GReetz  Jo

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Geschrieben von HD501 am 19.12.2024 um 10:33:

Dann halt eintragen lassen, ist überhaupt kein Problem

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Geschrieben von Soonham am 19.12.2024 um 10:34:

ja, das ist leider richtig.
Kein ABE oder Gutachten sind da gültig, sagte mir mein aaSoP, alles muß per Einzelabnahme eingetragen werden... ABE oder Gutachten werden aber als "Entscheidungshilfe" gern gesehen...


Geschrieben von elwood-63 am 20.12.2024 um 11:57:

Wenn sie deutsche Papiere hat ist es völlig wurscht, wo sie mal zugelassen war.
Ich hab mehere Fahrzeuge alle mit Schlüsselnr. 0000, die Erstzulassungen
waren Österreich, Schweiz, Italien.

0000 heißt Erstzulassung im Ausland unabhängig EU oder nicht EU; auch nicht zwangsläufig US-Import.
Die Schlüsselnummern im Feld 2.2 werden genullt, wenn das Fahrzeug eine Einzelabnahme nach §21 StVZO bekommt.

Die zwei Laschen fürs Vorhängeschloss hatten zu dieser Zeit auch die sog. deutschen Modelle.
Bei einem Fahrzeug, wo sich der Tacho einfach austauschen lässt ist es ebenfalls wurscht ob 
deutsches Modell oder sonst irgendwas. Die Laufleistung kann man dann glauben oder nicht.

Gibt`s denn für die 94er noch alte TÜV-Berichte ?
Da steht immer der km-Stand drin.

Was die Eintragung einer Lautstärke angeht ist das baujahrabhängig. Ab Ende der 90er wurde das immer weiter verschärft.

In Tirol z.B. und allerdings gilt ein striktes Verbot für das Standgeräusch über 95 dB(A) unabhängig von Baujahr oder TÜV-Eintragungen.
Die verhängen sogar Fahrverbote für Mofas. Sollte man wissen, wenn man da mal hin oder durch fährt. Das gilt übrigens nur für einspurige Fahrzeuge.
Also immer den Beiwagen mitnehmen ;-)

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(frei nach JFK)


Geschrieben von HD501 am 20.12.2024 um 14:04:

Das kenn ich anders. Kenne 2 Fälle, einmal EZ England, einmal Österreich. Beide ganz normal mit Schlüsselnummer.

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Geschrieben von Kellerkind am 20.12.2024 um 14:25:

War damals bei meinem Auto auch so. Gebaut für Belgien, Reimport, Erstzulassung durch mich in BRD und alle Schlüsselnr genullt


Geschrieben von Sam V am 21.12.2024 um 12:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ja, das ist leider richtig.
Kein ABE oder Gutachten sind da gültig, sagte mir mein aaSoP, alles muß per Einzelabnahme eingetragen werden... ABE oder Gutachten werden aber als "Entscheidungshilfe" gern gesehen...

Gilt nur für Bikes ab BJ 2006 und Teile deren ABE nach 2006 erteilt wurde. Davor wurde die ABE eines Teiles nicht für die ABE eines Bikes, sondern für einen Typ eines Bikes - also z.B. Harley FXC... - erteilt. Und der Typ war in Deutschland und den USA immer der gleiche.

Bei neueren Bikes läßt man sich bei der Abnahme folgenden Satz mit eintragen: "Fhrz entspricht im wesentlichen ABE Nr. xxxxxx" und schon kann wieder alles mit ABE angebastelt werden.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Harleybär1988 am 23.12.2024 um 22:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ja, das ist leider richtig.
Kein ABE oder Gutachten sind da gültig, sagte mir mein aaSoP, alles muß per Einzelabnahme eingetragen werden... ABE oder Gutachten werden aber als "Entscheidungshilfe" gern gesehen...

Gilt nur für Bikes ab BJ 2006 und Teile deren ABE nach 2006 erteilt wurde. Davor wurde die ABE eines Teiles nicht für die ABE eines Bikes, sondern für einen Typ eines Bikes - also z.B. Harley FXC... - erteilt. Und der Typ war in Deutschland und den USA immer der gleiche.

Bei neueren Bikes läßt man sich bei der Abnahme folgenden Satz mit eintragen: "Fhrz entspricht im wesentlichen ABE Nr. xxxxxx" und schon kann wieder alles mit ABE angebastelt werden.

Das heisst wenn man ne Evo 95 oder 96 genullt nimmt braucht man keinerlei Abnahme wenn Penzl zum Beispiel mit der Karte montiert wird? Oder versteh ich das falsch…


Geschrieben von Sam V am 24.12.2024 um 00:07:

Zu jeder ABE gibt es so ne Art Gutachten. In dem DIng auf das Datum gucken. Und für was die erteilt ist.

Sieht das Ding so aus:


ist es zulässig. Denn da stehen bei "Verwendung" die Typen drin, und nicht die ABE´s der Motoräder.

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Geschrieben von Harleybär1988 am 24.12.2024 um 10:17:

Ok super vielen Dank. 

letzte frage dann bin ich durch 😅

Maschine ist von 1995
erst Zulassung Deutschland 
Km/h Tacho OEM 
Lenkerschloss so wie Vorhängeschlosslaschen 
1008/172….
Feld K ein Strich 
Feld 17 A 

Kann ich sicher sein dass es sich um ein dt Modell handelt


Geschrieben von HD501 am 24.12.2024 um 10:55:

Ist den Angaben nach ein EU-Modell. Nur haben sie, wie bei mir auch, im Feld K die EG-Typgenehmigung vergessen. Es müsste die D312 sein. Ich habe aber den Original Fahrzeugbrief, da steht es drin. Sollte ich mal die Papiere ändern müssen, werd ich das mal vorlegen. Sollte aber so kein Problem darstellen.
Zudem ist bei mir vorne am Rahmen ein Typenschild aufgenietet in deutscher Sprache, vielleicht hast du das ja auch.

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