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Geschrieben von DDD am 04.04.2025 um 22:18:

Reifenfreigabe Avon

Moin


weiß jemand wie man aktuell noch schnell und zielsicher an eine Reifenfreigabe für Avon reifen kommt?

sind ja seit 3 Jahren Goodyear, laut deren Hotline eine email an info@goodyear.de

leider keine Rückmeldung 


damals gab es mal einen RRost bei Avon da wurde das zeitnahe erledigt.

vielleicht hat diesmal auch jemand eine zuverlässige Quelle? Wollte gerne nächste Woche zum tüv


Geschrieben von Schimmy am 04.04.2025 um 22:29:

Moinsen @DDD ,

Gibt keine Freigaben der Hersteller mehr. Lies das *.pdf im Anhang für den aktuellen Stand der Vorschriftenlagen. 😉

Greetz. Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von DDD am 04.04.2025 um 22:49:

Ja moin,

hab es mal überflogen… schlau werde ich nicht drauß zumindest nicht auf die Schnelle


woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf? 


vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon 

entscheidet er das nun frei Schnauze?


Geschrieben von bestes-ht am 04.04.2025 um 23:07:

https://www.xing.com/profile/Robert_Rost5

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von DDD am 04.04.2025 um 23:11:

Genau den meine ich 

war damals unter der email rrost@coopertire.com zu erreichen

diese email ist aber offline


Geschrieben von Schimmy am 04.04.2025 um 23:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von DDD
Ja moin,
......
woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf? 

vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon 
.......

Das entscheidet jetzt ganz alleine der Prüfer anhand seiner Vorschriften und Erfahrungen per Einzelabnahme nach §21 StVZO.

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Geschrieben von Sprotte am 04.04.2025 um 23:20:

https://www.avontyres.com/de-de/contact/

Der Support war bisher immer sehr gut, einfach mal anfragen…


Geschrieben von DDD am 04.04.2025 um 23:20:

Okay, hmmm ich dachte ich könnte ihm mit der Reifenfreigabe wo meine Reifen/felgen sowie die Fahrgestellnummer drauf steht unter die Arme greifen…


schade aber dann ist es wohl so, macht es für mich leider komplizierter


Geschrieben von Sunglow am 05.04.2025 um 03:03:

Mal etwas Generelles dazu.

Es ist bei solchen Fragen immer entscheidend, um was für eine Art Betriebserlaubnis es sich handelt. Das steht im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"), Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

Deutsche ABE, z.B. "K555", Modelleinführung meist vor 2000
EG-Betriebserlaubnis, z.B. "e4*...", Modelleinführung meist ab 2000
Einzelabnahme oder Import, Feld ist leer

JEDE Aussage ohne Angabe, welche Betriebserlaubnis das entsprechende Fahrzeug hat, JEDE generelle Aussage ("es ist immer so") ist mit größter Vorsicht zu benutzen.

Selbst die Fachleute stolpern oft über die inzwischen ziemlich unübersichtlichen Regelungen, da ist es schlicht nicht möglich, die aktuelle Regelung als Laie in zwei kurze trockene Sätze zu packen. Das kann nur schief gehen.

Auch wenn ihr Fragen dazu habt, braucht man zur Beantwortung die Info, was zum Thema Reifen aktuell im Schein steht (Größenangaben und evtl. Reifenfabrikatsbindung?) und was genau ihr fahren wollt (abweichendes Profil oder auch abweichende Reifengröße?).

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Der Sonne entgegen,

Micha


Geschrieben von Scirocco am 05.04.2025 um 03:34:

So Recht du hast, willkommen im Deutschen Paragraphen und Vorschriften Dschungel.
Willkommen in Deutschland, wir schaffen uns ab weil wir uns reglementieren bis hin zur Molekül Schichtdicke.....


Geschrieben von Sunglow am 05.04.2025 um 04:16:

Im Geschäft führen die Regelungen auch oft zu langen Gesprächen. Was viele nicht auf dem Schirm haben, dass auch wir selbst hinter dem Tresen einige alte Maschinen fahren und selbst den gleichen Regelungen unterworfen sind. Meine Motorräder z.B. sind von 1980, 1996, 1998, 2003 und 2017. Die älteste ist eine 17 PS schwache Honda CB250N (noch mit KickstarterFreude). Die hat noch Reifen in Zolldimensionen, ziehe ich da gleich breite Reifen in Millimetermaßen auf, muss ich eine Abnahme mit Hochgeschwindigkeitsfahrversuch machen lassen. Du hast sicher eine Vorstellung davon, was Hochgeschwindigkeit in diesem Fall bedeutet. Das ist nichts für schwache Nerven...

Aber bevor ich davon Puls kriege...da gibt es andere Sachen.

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Micha


Geschrieben von Nightrider am 05.04.2025 um 08:03:

Eigentlich alles halb so wild, da der TÜV schon einen Berechnungssatz vorliegen hat, und auch anwendet, was auch dann immer in gewissen Abständen wiederholt werden muss.

Da ich davon selber betroffen bin, frage ich mich welch ein Geist sich das einfallen lies und wer hat es abgesegnet?

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Geschrieben von Schimmy am 05.04.2025 um 08:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von DDD
woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf?

vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon

entscheidet er das nun frei Schnauze?

Moinsen,

Dass Reifen mit ANDEREN DIMENSIONEN trotz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers per Einzelabnahme
gem. §21StVZO von einer Prüfstelle abgenommen und - nach mehr oder weniger ausgiebigen Tests - in die Papiere eingetragen
werden müssen, war aber auch schon VOR dieser Neuregelung der Fall. Da hat sich am Prozedere nichts geändert. Augenzwinkern

Was JETZT den Besitzern von älteren Bikes, die KEINE EU-Typgenehmigung besitzen, das Leben unnötig erschwert ist die Tatsache,
dass diese Abnahme ebenfalls in vollem Umfang durchgeführt werden MUSS, wenn man EIN ANDERES als das originale, von HD "freigegebene"
REIFENFABRIKAT (also z.B. AVON statt DUNLOP) mit den GLEICHEN REIFEN-PARAMETERN (= Dimensionen, Last-/Geschwindigkeits-Index usw.)
verwenden möchte. Da hat bis dato die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, und eine "Begutachtung" durch die Prüfstelle
gereicht, um die entsprechende Bescheinigung zu erhalten, mit welcher man bei der Zulassungsstelle die Änderung im Kfz-Schein
durchführen lassen konnte.

Wer sich nicht sicher ist, mit welchem Reifenfabrikat sein Bike die BE erhalten hat und in seiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Kfz-Schein")
den Vermerk "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" stehen hat, kann mal einen Blick in die Bedienungsanleitung
zu seinem Moped - sofern vorhanden - werfen (siehe Beispiel von MEINEM Bike), wenn diese Daten nicht im CoC vermerkt sind.

GReetz  Jo

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Geschrieben von Sunglow am 05.04.2025 um 14:09:

Es gab früher (als die Zeiten besser waren) ein paar Fälle, in denen abweichende Größen per Herstellerfreigabe legalisiert werden konnten. Das betraf z.B. die alten Zollgrößen 3.25H19/4.00H18, die auf vielen BMW und Japanern üblich waren. Die konnte dann der Reifenhersteller per Freigabe legalisieren, indem er z.B. erklärt hat, 100/80H19 würde in etwa dem 3.25er entsprechen. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.

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