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Reifenfreigabe Avon
Moin
weiß jemand wie man aktuell noch schnell und zielsicher an eine Reifenfreigabe für Avon reifen kommt?
sind ja seit 3 Jahren Goodyear, laut deren Hotline eine email an info@goodyear.de
leider keine Rückmeldung
damals gab es mal einen RRost bei Avon da wurde das zeitnahe erledigt.
vielleicht hat diesmal auch jemand eine zuverlässige Quelle? Wollte gerne nächste Woche zum tüv
Moinsen @DDD ,
Gibt keine Freigaben der Hersteller mehr. Lies das *.pdf im Anhang für den aktuellen Stand der Vorschriftenlagen. 😉
Greetz. Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Ja moin,
hab es mal überflogen… schlau werde ich nicht drauß zumindest nicht auf die Schnelle
woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf?
vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon
entscheidet er das nun frei Schnauze?
https://www.xing.com/profile/Robert_Rost5
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Genau den meine ich
war damals unter der email rrost@coopertire.com zu erreichen
diese email ist aber offline
zum zitierten Beitrag Zitat von DDD
Ja moin,
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woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf?
vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
https://www.avontyres.com/de-de/contact/
Der Support war bisher immer sehr gut, einfach mal anfragen…
Okay, hmmm ich dachte ich könnte ihm mit der Reifenfreigabe wo meine Reifen/felgen sowie die Fahrgestellnummer drauf steht unter die Arme greifen…
schade aber dann ist es wohl so, macht es für mich leider komplizierter
Mal etwas Generelles dazu.
Es ist bei solchen Fragen immer entscheidend, um was für eine Art Betriebserlaubnis es sich handelt. Das steht im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"), Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE
Deutsche ABE, z.B. "K555", Modelleinführung meist vor 2000
EG-Betriebserlaubnis, z.B. "e4*...", Modelleinführung meist ab 2000
Einzelabnahme oder Import, Feld ist leer
JEDE Aussage ohne Angabe, welche Betriebserlaubnis das entsprechende Fahrzeug hat, JEDE generelle Aussage ("es ist immer so") ist mit größter Vorsicht zu benutzen.
Selbst die Fachleute stolpern oft über die inzwischen ziemlich unübersichtlichen Regelungen, da ist es schlicht nicht möglich, die aktuelle Regelung als Laie in zwei kurze trockene Sätze zu packen. Das kann nur schief gehen.
Auch wenn ihr Fragen dazu habt, braucht man zur Beantwortung die Info, was zum Thema Reifen aktuell im Schein steht (Größenangaben und evtl. Reifenfabrikatsbindung?) und was genau ihr fahren wollt (abweichendes Profil oder auch abweichende Reifengröße?).
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Der Sonne entgegen,
Micha
So Recht du hast, willkommen im Deutschen Paragraphen und Vorschriften Dschungel.
Willkommen in Deutschland, wir schaffen uns ab weil wir uns reglementieren bis hin zur Molekül Schichtdicke.....
Im Geschäft führen die Regelungen auch oft zu langen Gesprächen. Was viele nicht auf dem Schirm haben, dass auch wir selbst hinter dem Tresen einige alte Maschinen fahren und selbst den gleichen Regelungen unterworfen sind. Meine Motorräder z.B. sind von 1980, 1996, 1998, 2003 und 2017. Die älteste ist eine 17 PS schwache Honda CB250N (noch mit Kickstarter). Die hat noch Reifen in Zolldimensionen, ziehe ich da gleich breite Reifen in Millimetermaßen auf, muss ich eine Abnahme mit Hochgeschwindigkeitsfahrversuch machen lassen. Du hast sicher eine Vorstellung davon, was Hochgeschwindigkeit in diesem Fall bedeutet. Das ist nichts für schwache Nerven...
Aber bevor ich davon Puls kriege...da gibt es andere Sachen.
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Der Sonne entgegen,
Micha
Eigentlich alles halb so wild, da der TÜV schon einen Berechnungssatz vorliegen hat, und auch anwendet, was auch dann immer in gewissen Abständen wiederholt werden muss.
Da ich davon selber betroffen bin, frage ich mich welch ein Geist sich das einfallen lies und wer hat es abgesegnet?
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zum zitierten Beitrag Zitat von DDD
woher weiß der tüver denn nun das ich einen 160/80-16 auf 3x16 fahren darf?
vorher stand dies ja in der Freigabe von Avon
entscheidet er das nun frei Schnauze?
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Es gab früher (als die Zeiten besser waren) ein paar Fälle, in denen abweichende Größen per Herstellerfreigabe legalisiert werden konnten. Das betraf z.B. die alten Zollgrößen 3.25H19/4.00H18, die auf vielen BMW und Japanern üblich waren. Die konnte dann der Reifenhersteller per Freigabe legalisieren, indem er z.B. erklärt hat, 100/80H19 würde in etwa dem 3.25er entsprechen. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.
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Der Sonne entgegen,
Micha