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Eintragung S&S Super E
Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage in die Runde. Hat von Euch jemand ein Gutachten für den S&S Super E Vergaser ? Wollte den bei meiner 71.er Shovel eintragen lassen. Oder einen Tip wie ich ihn eingetragen bekomme ?
Such Dir eine vernünftige Schrauberbude, die TÜV-Service anbietet.
Gruß, Franz
Habe eine 82er Shovel. Bin in meine Werkstatt gefahren, habe TÜV machen lassen und dabei gleichzeitig den S&S Super E mit dem Küryakyn-Hypercharger vom TÜVer eintragen lassen.
Grüßle
Detlef
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...die gute alte Zeit war mal eine schlechte neue Zeit ;-)
Sieht super aus 👍 ich hab nur den Tropfen Luftfilter. Hab schon mit mehreren gesprochen, die sagen alle das man ein Gutachten bräuchte.
Gruss Thomas
Danke !
Meine Werkstatt und sein TÜVer (direkt vom TÜV SÜD) sagten sinngemäß, dass man bei Mopeds mit diesem Alter nur darauf achten muss, dass die Gesamtgeräuscheentwicklung nicht über den eingetragenen Wert kommt. Für die Abgase, CO2 etc., soll es wohl erst ab bzw. nach 1991 entsprechende Vorschriften geben. Daher sei für den S&S Super E in Verbindung mit dem Küryakyn-Hypercharger kein Gutachten notwendig. Erst für Mopeds ab 1991 gibt es ein Gutachten für den S&S Super E (habe es hier vorliegen) , in dem die Typern, für die es gilt, explizit angegeben sind (FXST, FS2, FLT, FL1, FXD, FD1, FD2, XL1, XL2). In diesem Gutachten vom TÜV SÜD (Prüfbereicht-Nr. 06-00257-CP-FIL-00), sind im Anhang auch die entsprechenden Auspuffanlagen, Bedüsung, Luftfilter, dB-Werte etc. aufgeführt.
Grüßle
Detlef
PS: Für die Eintragung hat der TÜV-Ingenieur mein Moped mit dem Super E und dem Hypercharger natürlich "begutachtet". Wenn man das mit <<...es wird ein Gutachten benötigt...>> meint, dann ist es richtig. Anbei die Bescheinigung, überschrieben mit "Gutachten", die ich dann zur Eintragung in den Fzg.-Schein bei der Zulassungsstelle vorlegen musste.
PPS: Genau so habe ich auch meinen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen lassen.
Nachtrag: Anbei auch die entsprechende Eintragung im Fzg.-Schein.
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...die gute alte Zeit war mal eine schlechte neue Zeit ;-)
Danke für die Info, war gestern beim Harley Händler weil ich noch Teile brauchte, die sagten mir mit dem Vergaser bräuchte ich nicht zu kommen, würde deren Prüfer nicht eintragen weil jeder wüsste das der Vergaser illegal wäre. Die erzählen teilweise einen Mist , ist unglaublich.
Den meisten Freundlichen sind solche alten Schätzchen doch eher lästig.
Mach es wie Franz meint und telefoniere in Deiner Ecke mal rum bei den freien Werkstätten.
Wenn es hilft hier ein paar Vorschläge:
Freie Schrauber u. Werkstätten nach PLZ
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Hallo,
ich hab bei 2 meiner Mopeds den SuperE angebaut (81er FXB Sturgis, 89er FXSTS Springer) und bei beiden steht nichts davon in den Papieren. War damit in all den vielen Jahren bei verschiedenen TÜV‘s und DEKRA‘s und niemanden hat das interessiert. Einmal hab ich nachgefragt und der Prüfer meinte nur, wenn ich drauf bestehe, trägt er ihn ein. Es wär aber nicht nötig, da es nur auf das Geräusch ankommt.
Nur meine Erfahrung
Matt
Danke Dir für die Antwort, bei mir ist nur das Problem das ein 38. Dellorto eingetragen ist, aber ein S&S Super E verbaut ist.
Gruss Thomas
Bestätigung auch von mir zu bereits Geschriebenem - Gutachten nicht notwendig bis zu einem bestimmten Jahr der Erstzulassung (endete während der Evo-Ära), und ja- die Wahrscheinlichkeit
lästig zu sein und mit Halb- oder Un-wahrheiten abgeschmettert zu werden an Prüfstelle Wiesenweg 12 ist hoch.
Habe diverse Vergaser ohne Gutachten eintragen lassen wie beispielsweise "offener" Mikuni und selbst ein Lectron für den es weder Gutachten noch Vergleichseintragungen oder Sonstiges gab.
Ganz normale Eintragung von TüV-Ingenieur, aber natürlich in Fachwerkstatt - da fährt der Tüver erstens freiwillig und hoffentlich ohne Abscheu hin, und
zweitens kennt er die Materie.
Wobei eben wie man an Deiner Nachfrage beim Werkstatt Tüv dieses HD-Händlers sieht, kann man dann auch mal in Werkstätten Pech haben und muß es noch woanders versuchen ....aber genau
wie von George und Franz empfohlen würde ich das lieber bei einem Unabhängigen anfragen und nicht beim Greulichen.
Wie ich es erinnere, sagte mir der Prüfer vom Dienst bei so einem Termin einmal, daß um EZ 1989 oder 1990 herum die Grenze für so eine Einzelabnahme zu Vergaser XY sei - jedenfalls auf
normale und bezahlbare Prüf-/Eintragungs-art (immer EZ, nicht Baujahr - da die EZ ja abweichen kann, u.U. auch mal deutlich).
Ebenso ging es bei mir bei einem Teil anderer Eintragungen zu einzelangefertigter Auspuffanlage und Luftfilter, für die es logischerweise auch kein Gutachten gab, war genau so möglich - EZ-abhängig.
Zitat von Nix-GS
PS: Für die Eintragung hat der TÜV-Ingenieur mein Moped mit dem Super E und dem Hypercharger natürlich "begutachtet".
Wenn man das mit <<...es wird ein Gutachten benötigt...>> meint, dann ist es richtig.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN