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Geschrieben von FXD am 25.08.2006 um 11:34:

Highwaybars

So nach dem nun neulich mal wieder das Thema zusätzliche Fußrasten aufgekommen ist und keiner irgendwie was genaueres weiß, habe ich eine Anfrage beim TÜV Hessen gestartet (rechtliches, Eintragung?, Probleme mit Polizei und versicherungsrechtliches):

Hier nun die Antwort (kurz und knapp)

Sehr geehrter Herr XXXX, die Anzahl und die Ausgestaltung der Fußrasten ist nicht vorgeschrieben. Die Bedienung eines Kraftrades muss jedoch jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Einen möglichen Zeitverlust beim Einleiten einer Notbremsung werden Sie sich im Falle eines Unfalls anrechnen lassen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Alles klar? Oder wissen die auch nicht weiter? Wenn ich das richtig interpretiere, kann mir keiner was wenn ich Rasten vorne am Sturzbügel festschraube und bei der Fahrt die Füße hochlege und Eintragungspflichtig sind die auch nicht.

Gruß

fxd

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wenn‘s nett stimmt - auch egal!


Geschrieben von dynawolf am 25.08.2006 um 12:50:

RE: Highwaybars

genau so ist es!! als einen der nächsten beiträge könnte ich mir z.b. diesen hier vorstellen: "......... ist eine montage des stahflexkupplungszuges eintragungspflichtig..........."?? nicht lachen bitte. ich kenn jemanden der diese sch.... in den papieren stehen hat. hund sans scho, beim tüv südbayern.

gruß

dynawolf