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Geschrieben von Steve-Stang am 29.09.2009 um 08:44:

Rechtsprechung Schutzkleidung....

Weniger Schmerzensgeld ohne Motorradschutzkleidung.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schröder, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kiel - Urteilsanmerkung vom 28.09.09 - Verkehrsrecht

Das Nichttragen von Motorradschutzkleidung findet auch bei 100%iger Haftung des Unfallgegners als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden Berücksichtigung.

OLG Brandenburg, Urt. v. 23.07.2009 – 12 U 29/09 (VersR 2009, 1284)

Redaktioneller Leitsatz:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall kann der Umstand, dass der bei dem Unfall verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens (§ 254 BGB in Form des sog. Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen sein.

Im vorliegenden Fall habe der Kläger auf das Tragen einer Schutzkleidung ausgerechnet an den Beinen, also dort, wo die Verletzungsgefahr am größten ist, verzichtet. Es könne ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der am linken Bein erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Risswunden, die eine umfangreiche chirurgische Wundversorgung erforderten, nicht eingetreten wären, wenn der Kläger auch an den Beinen eine Schutzbekleidung getragen hätte.

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NERVUS RERUM


Geschrieben von Dr.Subnet am 29.09.2009 um 08:50:

Na das ist ja toll!!! Es wäre überhaupt nicht zu den erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Risswunden gekommen, wenn der Unfallgegner nicht gepennt hätte!

Ich finde es immer wieder unmöglich wie in D mit Unfallopfern umgegangen wird. Es ist doch wohl eine Frage des Anstands, das wenn man wen schädigt, diesen dann auch entsprechend entschädigt. Aber die Versicherungen müssen ja auch den "Stakeholder Value" im Auge behalten. Ich könnte kxxzen!

my 2 cents
Chrischan


Geschrieben von Warlock am 29.09.2009 um 09:16:

.................. Baby Baby Baby Baby Baby Baby .......................

dazu fällt mir einfach nichts mehr ein............................. unglücklich

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.


"more domestic supporter of one desperate H.D.G." großes Grinsen


Geschrieben von rebel am 29.09.2009 um 10:38:

Hi,

na ja...schmerzensgeld mindern!

Die Versicherungen stehen schon für den entstandenen Schaden zu 100% ein. Das aushandeln des Schmerzengeld ist dann noch die Hüppe obendrauf.

Da wird dann hart verhandelt und es kann durchaus ´zur Frage der Eigenverantwortung kommen. Die Fragen die sich hier stellen müssten sein...

Wie hoch war die geforderte Summe?

Wieviel wurde aufgrund der fehlenden Schutzkleidung abgezogen?

Das steht da leider nicht!

Grüße

Stephan

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Don´t eat yellow snow


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 29.09.2009 um 11:18:

is doch logo das das kommen musste....die tun doch alles um mögliche schadensersatzforderungen zu umgehen Augenzwinkern

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cool


Geschrieben von Black Shot am 29.09.2009 um 11:33:

am besten das Motorrad fahren verbieten. Dann kann es gar nicht zu solchen Unfällen kommen.
Ist doch klar, wer Bike fährt muss doch damit rechnen, das ihn einer umfährt großes Grinsen großes Grinsen

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Morituri sum A5 te salutant ..bikes.g-janssen.de


Geschrieben von Might Is Right am 29.09.2009 um 12:03:

Auf! Auf! Lasst uns wieder zu Forken und Fackeln greifen!!!

Baby

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LET'S MAKE CHOPPERS GREAT AGAIN! 


Geschrieben von Big-Al am 29.09.2009 um 12:55:

unglaublich...........fährt der depp mit kurzen hosen rum Baby fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Stan am 29.09.2009 um 12:58:

Jeder kennt die Verkehrsdichte auf unseren Strassen und auch das man die Dummheit der anderen mit berücksichtigen muss. Wenn es geeignete Schutzbekleidung gibt, ich diese aber nicht trage (nicht tragen will), dann nehme ich das Risiko halt in Kauf.
Wenn ich an Produktionmaschinen sicherheitrelevante Komponeneten deaktiviere verliere ich auch den Versicherungsschutz.

Ich fahre übrigens im Sommer in T-Shirt und mit 'ner offenen Murmel!

__________________
Bis die Tage.......
Stan


Geschrieben von ...da Uwe! am 29.09.2009 um 13:13:

Hmmmm.... dass muss doch dann aber heissen, wenn ich Auto ohne Airbag fahre und mir die Fresse am Lenkrad aufschlage, bekomme ich auch weniger Schmerzensgeld....

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von Hitchhiker am 29.09.2009 um 14:20:

Aber eigentlich nur dann, wenn Du ihn selbst deaktiviert hast. geschockt
Oder verwirrt verwirrt

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DON'T PANIC


Geschrieben von Defcon am 29.09.2009 um 15:23:

ich fahre nie ohne leder .... und in jeans sollte verboten werden ... aber jeder so wie er meint ...




gruss chrissi

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Trust The Universe


Geschrieben von FiXR am 29.09.2009 um 15:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stan
Jeder kennt die Verkehrsdichte auf unseren Strassen und auch das man die Dummheit der anderen mit berücksichtigen muss. Wenn es geeignete Schutzbekleidung gibt, ich diese aber nicht trage (nicht tragen will), dann nehme ich das Risiko halt in Kauf.
Wenn ich an Produktionmaschinen sicherheitrelevante Komponeneten deaktiviere verliere ich auch den Versicherungsschutz.

Ich fahre übrigens im Sommer in T-Shirt und mit 'ner offenen Murmel!

Stan, will ich so nicht stehen lassen.
Wenn ich eine Jeans statt einer Lederhose trage deaktiviere ich nicht verbotener Weise eine vorgeschriebene Schutzvorrichtung.
Im Beruf ist von der Berufsgenossenschaft einiges vorgeschrieben z.B. auch Sicherheits Schuhe.

Noch müssen wir auf dem Moped keine zertifizierte Kleidung tragen und wer will darf auch in kurzen Hosen fahren. Ich habe die gleiche liberale Einstellung übrigens bei Sicherheitsgurten oder Helmen.
Ab 18 soll jeder entscheiden können welches Risiko er gehen will.

Das Risiko kennt jeder, und das mehr an Schmerz bei einer Verletzung ist die Quittung im Ernstfall.

Ein Mitverschulden des Schmerzes abzuleiten weil es bessere Kleidung gibt ist eine Frechheit.
Gilt meine dünne Lederhose noch oder muss es Kunstoff mit Protektoren sein?

Da kannst du ja gleich noch jährliches Pflichfahrsicherheitstraining, Reaktionstest wg blöder Autofahrer, Scheibenwischer für Helme, Sehtest bei tiefstehender Sonne, Entfernungsschätzen bei Dämmerung oder ähnliches einführen.
Sonst eben reduzierter Versicherungsschutz bzw Schmerzengeld. Baby

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Besser spät als nie Freude
Cheers
Pete


Geschrieben von rebel am 29.09.2009 um 15:52:

Ich weiß nicht, warum ihr Euch aufregt!

Dieser komische Paragraph 1 mit der Gefährdungsleier lässt hierzu den Spielraum.

Wenn man oberhalb der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnenin einen Unfall verwickelt wird (völlig egal mit welchem Fahrzeug) gehen die Versicherungen (gestützt von Vater Staat) automatisch von einer Mithaftung aus und kürzen Versicherungsleistungen.

Das beim Moppedfahren ohne entsprechende Sicherheitskleidung eine höheres Verletzungsrisiko im Falle eines Falles durch den Fahrer bewußt in Kauf genommen, ist für jeden offensichtlich.

Da man sich bei Teilnahme iim Strassenverkehr bewußt in Gefahr begibt (siehe Paragraph 1) und dazu noch den bestmöglichen Schutz (wie immer der definiert ist) bewußt nicht anwendet, kürzen die Jungs das Schmerzensgeld!

Mein persönliches Rechtsempfinden könnte dabei abkotzen, aber das ändert nichts an der angewandten Rechtslogik unseres Systems!

Also locker bleiben!!


Grüße

Stephan

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Don´t eat yellow snow


Geschrieben von Greypearl am 29.09.2009 um 16:21:

....da müssten aber beispielsweise Radfahrer nicht nur nen Helm, sondern auch ne Lederkombi mit Protektoren tragen, oder seh ich da was falsch??? verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt geschockt geschockt geschockt geschockt fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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