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Rechtsprechung Schutzkleidung....
Weniger Schmerzensgeld ohne Motorradschutzkleidung.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schröder, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kiel - Urteilsanmerkung vom 28.09.09 - Verkehrsrecht
Das Nichttragen von Motorradschutzkleidung findet auch bei 100%iger Haftung des Unfallgegners als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden Berücksichtigung.
OLG Brandenburg, Urt. v. 23.07.2009 – 12 U 29/09 (VersR 2009, 1284)
Redaktioneller Leitsatz:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall kann der Umstand, dass der bei dem Unfall verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens (§ 254 BGB in Form des sog. Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen sein.
Im vorliegenden Fall habe der Kläger auf das Tragen einer Schutzkleidung ausgerechnet an den Beinen, also dort, wo die Verletzungsgefahr am größten ist, verzichtet. Es könne ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der am linken Bein erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Risswunden, die eine umfangreiche chirurgische Wundversorgung erforderten, nicht eingetreten wären, wenn der Kläger auch an den Beinen eine Schutzbekleidung getragen hätte.
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NERVUS RERUM
Na das ist ja toll!!! Es wäre überhaupt nicht zu den erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Risswunden gekommen, wenn der Unfallgegner nicht gepennt hätte!
Ich finde es immer wieder unmöglich wie in D mit Unfallopfern umgegangen wird. Es ist doch wohl eine Frage des Anstands, das wenn man wen schädigt, diesen dann auch entsprechend entschädigt. Aber die Versicherungen müssen ja auch den "Stakeholder Value" im Auge behalten. Ich könnte kxxzen!
my 2 cents
Chrischan
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dazu fällt mir einfach nichts mehr ein.............................
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
"more domestic supporter of one desperate H.D.G."
Hi,
na ja...schmerzensgeld mindern!
Die Versicherungen stehen schon für den entstandenen Schaden zu 100% ein. Das aushandeln des Schmerzengeld ist dann noch die Hüppe obendrauf.
Da wird dann hart verhandelt und es kann durchaus ´zur Frage der Eigenverantwortung kommen. Die Fragen die sich hier stellen müssten sein...
Wie hoch war die geforderte Summe?
Wieviel wurde aufgrund der fehlenden Schutzkleidung abgezogen?
Das steht da leider nicht!
Grüße
Stephan
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Don´t eat yellow snow
is doch logo das das kommen musste....die tun doch alles um mögliche schadensersatzforderungen zu umgehen
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am besten das Motorrad fahren verbieten. Dann kann es gar nicht zu solchen Unfällen kommen.
Ist doch klar, wer Bike fährt muss doch damit rechnen, das ihn einer umfährt
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Morituri sum A5 te salutant ..bikes.g-janssen.de
Auf! Auf! Lasst uns wieder zu Forken und Fackeln greifen!!!
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LET'S MAKE CHOPPERS GREAT AGAIN!
unglaublich...........fährt der depp mit kurzen hosen rum
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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
Jeder kennt die Verkehrsdichte auf unseren Strassen und auch das man die Dummheit der anderen mit berücksichtigen muss. Wenn es geeignete Schutzbekleidung gibt, ich diese aber nicht trage (nicht tragen will), dann nehme ich das Risiko halt in Kauf.
Wenn ich an Produktionmaschinen sicherheitrelevante Komponeneten deaktiviere verliere ich auch den Versicherungsschutz.
Ich fahre übrigens im Sommer in T-Shirt und mit 'ner offenen Murmel!
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Bis die Tage.......
Stan
Hmmmm.... dass muss doch dann aber heissen, wenn ich Auto ohne Airbag fahre und mir die Fresse am Lenkrad aufschlage, bekomme ich auch weniger Schmerzensgeld....
__________________ RHOI-NEGGA RULEZ!
Aber eigentlich nur dann, wenn Du ihn selbst deaktiviert hast.
Oder
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DON'T PANIC
ich fahre nie ohne leder .... und in jeans sollte verboten werden ... aber jeder so wie er meint ...
gruss chrissi
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Trust The Universe
zum zitierten Beitrag Zitat von Stan
Jeder kennt die Verkehrsdichte auf unseren Strassen und auch das man die Dummheit der anderen mit berücksichtigen muss. Wenn es geeignete Schutzbekleidung gibt, ich diese aber nicht trage (nicht tragen will), dann nehme ich das Risiko halt in Kauf.
Wenn ich an Produktionmaschinen sicherheitrelevante Komponeneten deaktiviere verliere ich auch den Versicherungsschutz.
Ich fahre übrigens im Sommer in T-Shirt und mit 'ner offenen Murmel!
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Besser spät als nie
Cheers
Pete
Ich weiß nicht, warum ihr Euch aufregt!
Dieser komische Paragraph 1 mit der Gefährdungsleier lässt hierzu den Spielraum.
Wenn man oberhalb der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnenin einen Unfall verwickelt wird (völlig egal mit welchem Fahrzeug) gehen die Versicherungen (gestützt von Vater Staat) automatisch von einer Mithaftung aus und kürzen Versicherungsleistungen.
Das beim Moppedfahren ohne entsprechende Sicherheitskleidung eine höheres Verletzungsrisiko im Falle eines Falles durch den Fahrer bewußt in Kauf genommen, ist für jeden offensichtlich.
Da man sich bei Teilnahme iim Strassenverkehr bewußt in Gefahr begibt (siehe Paragraph 1) und dazu noch den bestmöglichen Schutz (wie immer der definiert ist) bewußt nicht anwendet, kürzen die Jungs das Schmerzensgeld!
Mein persönliches Rechtsempfinden könnte dabei abkotzen, aber das ändert nichts an der angewandten Rechtslogik unseres Systems!
Also locker bleiben!!
Grüße
Stephan
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Don´t eat yellow snow
....da müssten aber beispielsweise Radfahrer nicht nur nen Helm, sondern auch ne Lederkombi mit Protektoren tragen, oder seh ich da was falsch???
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