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Geschrieben von harley1962 am 06.08.2010 um 12:14:

bikeauf in holland

hi leute

soll natürlich bikekauf in holland heissen

ich will mir evtl. ein bike in holland kaufen.

weiss jemand zuverlässig ob von sort aus irgend welche steuern anfallen

oder ist die einfuhr nach d kein problem

oder kommt es drauf an ob der vorbesitzer schon irgend welche steuern bezahlt hat in holland

ist ursprüngich ein bike aus den staaten

gruß und danke für die info

verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt

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gruß

harley1962

Freude Freude Freude Freude Freude Freude Freude


Geschrieben von George am 06.08.2010 um 17:54:

Ich hab mir 2001 eine neue Softail bei Dutch Hills HD in Holland gekauft (die sind jetzt in Kerkrade). Lag damals preislich 1000 DM unter dem besten Preis hier in meiner deutschen Umgebung.
Bekannter von mir hat sich dort bereits seine dritte Maschine gekauft, vor allem beim Eintausch hat er dort einen wesentlich besseren Preis bekommen als beim deutschen Händler. Das war echt ein Witz.

Bei mir war damals kein Problem mit der Zulassung, haben die alles für mich gemacht und der deutsche Brief kam mit.
Klar, die deutsche Märchensteuer musst du dir vorher wieder reinrechnen lassen, also Komplettangebot machen lassen, sonst wunderst du dich später.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von lucifer am 06.08.2010 um 20:09:

Neu bis 6 Monate - Märchensteuer/Zoll bezahlen beim Einführen - danach nicht mehr.

PS: Dann bekommt Du aber im Ausland auch die Steuer nicht mehr rausgerechnet.


Geschrieben von harley1962 am 06.08.2010 um 20:49:

hi lucifer

mein bike welches ich kaufen will ist ca 2 jahre alt

also kaufen mitnehmen tüv machen und gut?

keine einfuhrsteuer

danke noch mal

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gruß

harley1962

Freude Freude Freude Freude Freude Freude Freude


Geschrieben von driver am 06.08.2010 um 21:38:

Hat das Bike holländische Papiere,wichtig ist das bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrabgaben bezahlt wurden.
Bei einem US Bike wird hier auch der Tüv ein Problem .


Geschrieben von harley1962 am 08.08.2010 um 08:33:

hi driver

was ist denn das hauptproblem bei einem bike aus usa

danke

Baby Baby Baby Baby Baby

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gruß

harley1962

Freude Freude Freude Freude Freude Freude Freude


Geschrieben von Stan am 08.08.2010 um 08:37:

Guckst du hier
Unten anfangen zu lesen......

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Bis die Tage.......
Stan


Geschrieben von harley1962 am 09.08.2010 um 13:07:

hi stan

dank dir wie immer für die schnelle hilfe

int. bericht

schade das der dollarkurs im moment nicht optimal ist

lädt zum nachahmen ein!!

cool cool cool cool cool cool cool

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gruß

harley1962

Freude Freude Freude Freude Freude Freude Freude


Geschrieben von Higgins am 15.08.2010 um 18:06:

Bekommst aber auch die bezahlte Luxussteuer wieder wenn das Bike 2 Jahre ist !!!

Bekannter hatte ne Guzzi gekauft , fuer 5950 hatte dann aber 950 Euro Luxussteuer wieder bekommen !!!!


Der hat sich gefreut Freude Freude

Gruß Bone$

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Rise Against. Slowwww


Geschrieben von rcwerner am 16.08.2010 um 08:26:

Innerhalb der EU
Neufahrzeug: Du kannst netto kaufen und zahlst dann in Deutschland die MwSt.
Händler verlangt sicherlich Kaution für die MwSt die er dir wieder gibt, wenn du Nachweis erbringst, daß Fahrzeug in D zugelassen ist.
Wichtig: Papiere - COC Papier (Certifikat of Conforme ). Damit wird die Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 / Früher Brief und Zulassung ) erstellt.
TÜV ist klar, muß in D gemacht werden.

Gebrauchtfahrzeuge:

Bis 6 Monate: Wie Neufahrzeug

Ab 6 Monate: MwSt wird im Kaufland bezahlt - in D fällt nun keine MwSt mehr an.
Innerhalb der EU wird nur einmal bezahlt.

TÜV usw. gleiches Spiel

So ist es bei PKW und meines Wissens nach ist zu Motorrädern kein Unterschied.

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Gruß aus dem Saarland

Werner


Geschrieben von Bobber-Knight am 16.08.2010 um 14:14:

Wenn Du ein neues Mopped innerhalb der EU kauftst, brauchst Du weder NEUEN TÜV MACHEN und auch KEINE KAUTION für die Mwst beim Händler hinterlegen.
Du kaufst ohne Mwst. Beim Finanzamt in D mußt Du dann unsere Mwst bezahlen. Dann fährst Du mit den COC Papieren und dem Beleg das die Mwst bezahlt ist zum Staßenverkehrsamt, dort bekommst du zur Zulassung den deutschen Brief und 2 Jahre Tüv. Eventuell musst Du das Bike bei Staßenverkehrsamt vorführen, damit die die Fahrgestellnummer kontrollieren können. Das wars. Ist immer das Gleiche und du kannst mit der "Suche" mehrere Erfahrungsberichte nachlesen großes Grinsen .

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Only Kicker seperates the man from the boys


Geschrieben von rcwerner am 16.08.2010 um 15:54:

Zitat von Bobber-Knight
KEINE KAUTION für die Mwst beim Händler hinterlegen.
großes Grinsen .

Natürlich hast du recht mit der Kaution. Aber der Händler braucht für sein Finanzamt den Nachweis der Ausfuhr. Bekommt er den von dir nicht, bleibt er auf der MwSt sitzen. Wir verkaufen viele Autos nach Frankreich und die Kaution ist nur als Sicherheit gedacht, falls der Kunde nicht den NAchweis bringt.
Ist schon mal passiert - deshalb

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Gruß aus dem Saarland

Werner


Geschrieben von driver am 16.08.2010 um 18:01:

Ein Freund hat ne Neue aus Holland und ich eine aus England, da ist überhaupt keine Kaution fällig, was Ihr mit Euren Karren nach Frankreich macht steht doch hier nicht zur Debatte .
Den Händlern im Ausland reicht der Kaufvertrag mit deiner Adresse in Deutschland, einen Ausweis lassen die sich natürlich zeigen,und fertigen eine Kopie .
Und Tüv natürlich bei einer Neuen auch nicht, ab Zulassung gilt 2 Jahre .


Geschrieben von Bobber-Knight am 16.08.2010 um 18:13:

Zitat von rcwerner
Zitat von Bobber-Knight
KEINE KAUTION für die Mwst beim Händler hinterlegen.
großes Grinsen .

Natürlich hast du recht mit der Kaution. Aber der Händler braucht für sein Finanzamt den Nachweis der Ausfuhr. Bekommt er den von dir nicht, bleibt er auf der MwSt sitzen. Wir verkaufen viele Autos nach Frankreich und die Kaution ist nur als Sicherheit gedacht, falls der Kunde nicht den NAchweis bringt.
Ist schon mal passiert - deshalb

Den Nachweis hat er durch den Kaufvertrag. Da steht meine Adresse drin. Wie gesagt, ich habe noch nie mitbekommen das irgendjemand je eine Kaution für die Mwst hinterlegen mußte. Das finde ich auch unseriös, aber jeder wie er es mag.......

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Geschrieben von rcwerner am 17.08.2010 um 14:53:

"Den Nachweis hat er durch den Kaufvertrag. Da steht meine Adresse drin".

Tolle Sache. Der Händler im EU Ausland nimmt ein Telefonbuch und verkauft offiziell an Personen in D. . Verauft dann inoffiziell an seine Kundschaft..Spart eine Menge MwSt.
Glaube kaum, daß die dorti2gen Finanzämter das mitmachen. Irgend einen amtlichen Nachweis braucht der auch.

Aber mal Spaß beiseite.
Wollte hier nur aus der Praxis etwas dazu tun.
Letztlich muss jeder sich selbst informieren vor Ort.
Kann sein, daß nach D andere Regeln bestehen als aus D. Kann ich mir aber nicht so ganz vorstellen.

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Gruß aus dem Saarland

Werner