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WICHTIG! Reifenbindung-INFO
Hab das seperat aufgemacht damit es nicht untergeht.
Aufgrund der blöden Reifenkonstelation der WideGlide könnte ich dauerhaft nur Dunlop fahren,da es den hinteren zwar auch von Pirelli gibt aber wiederum nicht für vorne.
Habe deswegen mit dem TÜV und der DEKRA durch Zusendung meines Scheines um Auskunft gebeten.
Vorab: Mischbereifung ist erlaubt bei Einhaltung der Größen laut Schein, wenn unter Feld 22 nicht der Satz „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“. vermerkt ist:
Hier ein Statement:
Vermutlich gibt es auf Grund der relativ geringen bauartbedingten Höchst-
geschwindigkeit vom Fz-Hersteller keine konkrete Reifenbindungen für Ihr Kraftrad.
Wenn in der Typgenehmigung bzw. im Fahrzeugschein keine Reifenbindungen
eingetragen sind, so sind Sie in der Wahl der Reifenhersteller und -profile
frei, solange Sie die eingetragenen bzw. genehmigten Größen verwenden.
Rechtlich haben Sie somit die Möglichkeit jeden Reifenhersteller und -typ
der eingetragenen Größen und mit den Mindestanforderungen zu verwenden und
auch verschiedene zu kombinieren. Zu empfehlen ist dieses jedoch nicht.
Zu empfehlen sind immer gleiche Reifentypen vorn und hinten.
Dieses bedeutet gleicher Hersteller, gleiches Profil und möglichst
auch die gleiche Charge. Dieses aber nur als Empfehlung.
Reifenlisten und Freigaben könnten Sie ggf. auf der Homepage des
Kraftradherstellers einsehen bzw. downloaden oder direkt beim
Fahrzeughersteller anfordern.
Auch die Reifenhersteller bieten diesen Service an.
Sie müssen sich diese dann ggf. nur noch von einem autorisierten Reifen-
oder Zweiradhändler bestätigen lassen.
Dieser Hinweis bzw. diese Auflage befindet sich u.U. auf dieser
Bescheinigung oder den AGB's der Seitenbetreiber.
Ungeachtet der vorstehenden rechtlichen Informationen weisen wir Sie
darauf hin, dass die Reifen wesentliche Auswirkungen auf das Fahrverhal-
ten des Kraftrades haben. Einige Krad-Hersteller, die sogar Reifen-
hersteller und -fabrikate empfehlen, weisen bei Nichtbefolgung der
Empfehlungen ggf. Haftungsansprüche zurück.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
@sticki 1,
Danke.
mfg olperer
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Dives qui sapiens est
Ist es möglich den Vermerk " REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ austragen zu lassen?
Vermutlich nur mit Rücksprache des Motorradherstellers.
Und diese werden aus aufgrund Haftungsansprüche nicht machen
Gibt es heute eigentlich noch Zulassungen ohne diesen Reifenbindungsvermerk?
Habe bis letztes Jahr nebenbei noch eine KTM LC4 Sumo gehabt. Im Ursprungsbrief stand kein Verweis auf die Reifenbindung. Nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung wurde der Vermerk plötzlich durch die Zulassungsstelle eingetragen. Auf den Hinweis, dass es keine Reifenbindung für dieses Modell seitens KTM gäbe, sagte man mir, dass dieser Passus nun generell für alle Motorräder in die neuen Zulassungsbescheinigungen eingetragen werde
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Sehr guter Hinweis dannke Sticki 1
Zitat von awh1966
Gibt es heute eigentlich noch Zulassungen ohne diesen Reifenbindungsvermerk?
Habe bis letztes Jahr nebenbei noch eine KTM LC4 Sumo gehabt. Im Ursprungsbrief stand kein Verweis auf die Reifenbindung. Nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung wurde der Vermerk plötzlich durch die Zulassungsstelle eingetragen. Auf den Hinweis, dass es keine Reifenbindung für dieses Modell seitens KTM gäbe, sagte man mir, dass dieser Passus nun generell für alle Motorräder in die neuen Zulassungsbescheinigungen eingetragen werde![]()
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Kann es sein, dass dies von Kreis zu Kreis unterschiedliche gehandhabt wird? Bei meiner Road King steht der Standardspruch ebenfalls drin (im Gegensatz zu einem Bekannten, der seine RKC in KH zugelassen hat). Habe vor zwei Jahren eine 125er Vespa gekauft und heute sicherheitshalber nochmal auf die Papiere geschaut. Auch hier hat es sich die Kreisverwaltung KIB nicht nehmen lassen, ihr Sprüchlein einzutragen. Schon seltsam. Hätte gedacht, dass dies standardisiert sein sollte?!?
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Inwzischen hab ich unterlagen bekommen von pirelli,damit ich deren 90/90er vorne fahren darf (Serie 80/90 auf Dunlop) und auch den 180er hinten trotz anderem speed und belastungsindex
Zitat von awh1966
Gibt es heute eigentlich noch Zulassungen ohne diesen Reifenbindungsvermerk?
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Bis die Tage.......
Stan
Avon Reifen in den Fahrzeugschein???
Muss neben der Reifengröße auch der Reifenhersteller im Fahrzeugschein genannt werden?
Meiner neuen Werkstatt ist aufgefallen, dass der Reifenhersteller nicht im Fahrzeugschein aufgeführt ist, lediglich die Reifengröße.
Die Frage, die ich hierzu habe ist, muss der Name vermerkt sein?
Weil die alte Werkstatt sagt NEIN, die neue Werkstatt sagt JA....
Hoffe es kennt sich einer mit den Thema aus....
Gruss Ralle
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Wir lassen uns das Harley fahren nicht vermiesen
Harley Stammtisch Preussen
Danke Sticki!!!!
is bei mir aber zu spät
Grez Stony
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Wer vor Neuem Angst hat, bleibt immer hinter seinen Möglichkeiten zurück.