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Geschrieben von Becks am 22.11.2010 um 13:27:

Eintragungspflichtig ?

An meiner Rod sollen ein anderes Airbox Cover,Front und Heckfender angebaut werden
Wie sieht es aus muss ich die Teile eintragen lassen
Oder sind die Zeiten vorbei das man dank der Eu alles eintragen muss verwirrt


Geschrieben von Saarländer am 22.11.2010 um 13:38:

mahlzeit,


fender mussten noch nie eingetragen werden, wenn Sie aus blech sind , wichtig ist die ausreichende radabdeckung
hier wird nochmal unterschieden,ob dein moped EU zulassung hat, oder eine zulassunung für die BR

cover werden nicht eingetragen unglücklich


Geschrieben von Becks am 22.11.2010 um 14:03:

Die Fender sind nicht aus Blech und im Ricks Style
Also wenig Radabdeckung


Geschrieben von Saarländer am 22.11.2010 um 15:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Becks
Die Fender sind nicht aus Blech und im Ricks Style
Also wenig Radabdeckung

materialgutachten geht das oder bei ricks................


Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 15:42:

Wenn Dein Bike eine EU-Zulassung (COC) hat, kannst Du an Radabdeckungen dranschrauben was Du willst, oder sie eben weglassen, da Radabdeckungen aufgrund einer Gesetzeslücke nach EU-Recht nicht mehr geregelt sind.

Hast Du keine EU-Zulassungsbescheinigung, gilt die StVZO. Hier ist dann genau geregelt, wie Deine Radabdeckung auszusehen hat. Letzteres kann bspw. sein, wenn Dein Bike als Gebrauchte von Dir selbst aus den USA importi2ert wurde und ursprünglich nicht für den europäischen Markt produziert wurde. Wenn Du eine Importi2erte aus den USA über einen Händler beschafft hast, achte darauf, dass dieser ein entsprechendes Gutachten nach EU-Recht beantragt und vorliegen hat. Sonst bekommst Du sie nicht ohne Weiteres zugelassen. Dies scheint aber wohl bei Dir nicht der Fall zu sein.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Becks am 22.11.2010 um 19:41:

Meine Rod ist ein deutsches Model
Dann kann ich also dranschrauben was ich möchte großes Grinsen


Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 19:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Becks
Meine Rod ist ein deutsches Model
Dann kann ich also dranschrauben was ich möchte großes Grinsen

Jepp, wenn Du also einen Trennjäger brauchst, sag' bescheid großes Grinsen

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Geschrieben von Saarländer am 22.11.2010 um 19:59:

ne, ne,falsche ansage von awh großes Grinsen großes Grinsen Freude

wenn die fender aus gfk sind und kein materialguachten haben

darfst du sie nicht anschrauben.


Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 20:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Saarländer
ne, ne,falsche ansage von awh großes Grinsen großes Grinsen Freude

wenn die fender aus gfk sind und kein materialguachten haben

darfst du sie nicht anschrauben.

Wäre zwar aufgrund der Splitterwirkung einleuchtend. Du wirst nach EU-Recht meines Wissens aber keinerlei Anforderungen/Vorgaben an Spritzschutz/Radabdeckungen finden, weil der schlichtweg vergessen wurde. Somit gibt es meines Wissens auch keine Anforderung an das Material der Radabdeckungen. Wenn Du eine Rechtsnorm hast, die das Gegenteil belegt, bitte posten. Ich konnte bisher jedenfalls nichts finden.

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Geschrieben von Grocho am 22.11.2010 um 20:14:

Wo ist denn Die EG Richtlinie bzw Lücke dazu?
Der TÜV Mann wird Sie mir bestimmt nicht verraten Augenzwinkern

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 20:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Wo ist denn Die EG Richtlinie bzw Lücke dazu?
Der TÜV Mann wird Sie mir bestimmt nicht verraten Augenzwinkern

In der StVZO ergeben sich die Anforderungen an die Radabdeckungen aus den §§ 30 sowie 36a StVZO.

Da die StVZO allerdings nur dann Gültigkeit hat, wenn keine EG-Betriebserlaubnis vorliegt, findet sie für Neuzulassungen ab Ende der 90er immer weniger Anwendung.

Im EU-Recht gibt es keine Regelung mehr zu Spritzschutz und Radabdeckungen. Der TÜV-Mann kann Dir somit auch keine Rechtsnorm hierzu zeigen.

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Geschrieben von Grocho am 22.11.2010 um 20:31:

Hmmm ich dachte das wurde mit der 2002/24/EG wieder grade gezogen???

Ich muss mal lesen fürchte ich Augenzwinkern

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Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 20:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Hmmm ich dachte das wurde mit der 2002/24/EG wieder grade gezogen???

Ich muss mal lesen fürchte ich Augenzwinkern

In eben dieser wirst Du zum Thema Radabdeckungen nichts finden. Habe gerade noch mal geschaut Augenzwinkern

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Geschrieben von Saarländer am 22.11.2010 um 20:47:

GFK Teile waren immer eintragungspflichtig, egal ob Radabdeckung oder Spoiler, auch ist es möglich die Teile selbst zu bauen, ich mache ab und an solche Teile benötige zur Abnahme immer ein Materialgutachten .


Geschrieben von Adi66 am 22.11.2010 um 20:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Hmmm ich dachte das wurde mit der 2002/24/EG wieder grade gezogen???

Ich muss mal lesen fürchte ich Augenzwinkern

Diese Rechtsnorm ist übrigens eine europäische Richtlinie die erst 2009 in nationales Recht umgesetzt wurde (EG-FGV bzw. EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung).

Auch hierin findet sich weder etwas zum Thema Radabdeckungen noch zum Spritzschutz.

@saarländer, hast Du eine Rechtsnorm hierzu? Mich würde interessieren, woraus sich diese Anforderung für GFK-Teile ergibt.

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