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Geschrieben von Kimgar am 22.06.2011 um 13:27:

KFZ-Brief bei Änderungeseintragungen

Hallo
Ich hätte mal eine Frage:
Letztes Jahr habe ich meine Änderungen beim STVA hier in Siegburg eingetragen. Alles kein Problem, Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigungen genügten. Diese Jahr wollte ich das gleiche schnell von meiner Werkstatt machen lassen, da ich in der Firma Stress und deshalb keine Zeit habe. Nun ruft er mich mich an und sagt mir, dass die auf einmal auch den Brief haben wollen, der leider noch bei der Bank liegt. Hat sich da was an der Gesetzgebung geändert oder kann jede STVA nach Lust und Laune bestimmen, was sie grade sehen will?

Gruss Kimgar


Geschrieben von Greypearl am 22.06.2011 um 13:34:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder der TÜV'ler trägt direkt in den Brief ein und auf der Zulassungsstelle wird das in den Schein übertragen

oder

auf Basis der Fahrzeugdaten aus dem Schein stellt der TÜV'ler einen Prüfbericht aus, der dann auf der Zulassungsstelle in den Brief und den Schein übertragen wird.

Hängt wohl vom TÜV-Prüfer ab.... Wenn Du TÜV bei der DEKRA machen lässt, gibts immer nen TÜV-Bericht, die tragen meines Wissens nix in den Brief ein.

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Geschrieben von Döppi am 22.06.2011 um 18:35:

Es wird im Brief nur ein Kürzel geänder von orginal auf nicht mehr orginal .

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Geschrieben von ShortyZK6 am 22.06.2011 um 18:44:

Servus,
den klassischen Fahrzeugbrief gibt es ja gar nicht mehr - jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2-
und da wird nix mehr eingetragen.Im besten Fall wird der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle geändert/erneuert aber selbst das ist nicht in jedem Fall nötig,dann musst Du halt die nötigen Prüfbescheinigungen von TÜV/Dekra immer mitführen.


Gruss Shorty

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Geschrieben von Butche am 19.08.2011 um 21:34:

moin also ich hab letzte Woche auch ein paar Sachen eintragen lassen beim Tüven hatte dann den Brief mit beim Amt aber da haben die nix eingetragen

Also ich wüsste nicht wozu die den dann brauchen verwirrt

Gruß Andreas


Geschrieben von Harley Oppa am 19.08.2011 um 21:37:

Änderungen werden nur noch unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung ( TÜV Gutachten, bzw Abnahmebescheingung ) in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

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Geschrieben von Jörg 2 am 19.08.2011 um 22:00:

Bei uns sieht das wieder anders aus, nämlich so, wie auch vorher mit Fahrzeugbrief und Co. Jede Änderung wird in beiden Dokumenten eingetragen. Dann kann auch keiner behaupten, irgendwas sei nicht zulässig, falls ich den Schein mal verlieren sollte.


Geschrieben von Harley Oppa am 19.08.2011 um 22:27:

Das ist halt so in Deutschland, Gesetze werden von den zuständigen Behörden, mal so und mal so ausgelegt.
Ist aber alles in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §11 + §12 gesetzlich geregelt.

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Geschrieben von a08574 am 19.08.2011 um 23:04:

Bei mir war es letzte Woche noch so, dass der TÜV gar nichts einträgt. Du bekommst lediglich den Prüfbericht und die Vorlage was die bei der Zulassungstelle eintragen (sollen).
Der TÜVler sagte mir, dass die gar nichts mehr in die Papiere eintragen dürfen...

Also TÜV weder Schein noch 'Brief'. In den Brief trägt die Zulassungsstelle ein. Diese stellt dann auch einen neuen Schein aus - bei jeder Eintragung :-(


Hast Du jedoch den Prüfbericht vom TÜV musst Du nicht unbedingt eintragen lassen. Es reicht auch wenn die Prüfbescheinigung(en) dann permanent mitschlepst.

Gruß

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Geschrieben von Adi66 am 20.08.2011 um 07:00:

Schau auch mal hier. Es geht noch schlimmer Augenzwinkern

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Geschrieben von Websucht am 20.08.2011 um 10:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jörg 2
Bei uns sieht das wieder anders aus, nämlich so, wie auch vorher mit Fahrzeugbrief und Co. Jede Änderung wird in beiden Dokumenten eingetragen. Dann kann auch keiner behaupten, irgendwas sei nicht zulässig, falls ich den Schein mal verlieren sollte.

Hallo,
die Daten sind ja nicht nur im Fahrzeugschein vermerkt, alle Daten und die entsprechenden Kopien sind auch in der Zulassungsstelle gespeichert, wenn der Fahrzeugschein also mal verloren geht ist das auch mit leerem Brief kein Problem.

Gruss Robert

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