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Geschrieben von Adi am 19.07.2011 um 22:29:

Rückstrahler ?

Hat Jemand von Euch ne akzeptable Lösung für die Anbringung eines Rückstrahlers (Katzenauges) bei kurzem Fender und schräg gestelltem Kennzeichen ?
In letzter Zeit achtet die Rennleitung besonders auf dieses Detail und ich habe keine Lust mein Punktekonto in Flensburg zu belassten Augenzwinkern

Wenn ich wegen des offensichtlich fehlenden Rückstrahler angehalten würde, käme da sicher noch Einiges dazu geschockt

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Döppi am 19.07.2011 um 22:40:

Hinten auf deiner Jacke . fröhlich

Meinst du die Fette oder die Brüll ?

Ich würde ihn einfach unters Nummernschild packen .

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Geschrieben von Adi am 19.07.2011 um 23:09:

Beide geschockt

Kumpel von mir wurde ohne Rückstrahler angehalten und hat angeblich richtig Theater bekommen.
Kann es sein, dass tatsächlich die Betriebserlaubnis erlöscht und Punkte winken wegen fehlendem Rückstrahler ?

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Geschrieben von Tax am 19.07.2011 um 23:31:

ist zwar nicht mittig wie vorgeschrieben aber besser als garnichts und ob es durchflutscht weiß ich noch nicht:

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Gruss vom Tax

BRC No.11

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R.I.P. Jimmy, BRC #5


Geschrieben von Adi am 19.07.2011 um 23:33:

Da flutscht nichts Tax unglücklich da gibts höchstens was auf die verschwitzten Eier, weil kein E Zeichen drauf ist Augenzwinkern

....aber ausschauen tuts gut Augenzwinkern

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Geschrieben von Tax am 19.07.2011 um 23:35:

ist von 3M und hat ein Prüfzeichen, nur dass ich das wegschneiden musste...
Ist für den Verkehr zugelassen, also den Strassenverkehr großes Grinsen

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Gruss vom Tax

BRC No.11

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Geschrieben von DéDé am 19.07.2011 um 23:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Adi
Beide geschockt

Kumpel von mir wurde ohne Rückstrahler angehalten und hat angeblich richtig Theater bekommen.
Kann es sein, dass tatsächlich die Betriebserlaubnis erlöscht und Punkte winken wegen fehlendem Rückstrahler ?

Das kommt darauf an:
Zunächst ist es ein vorgeschriebnens Fahrzeugteil der Homologation, sowohl nach der StVZO als auch nach dem EU-Recht. Ebenso ein vorgeschriebens Bauteil der lichttechnischen Einrichtungen Der TÜV ist normalerweise angehalten dies als "EM" , erheblichen Mangel einzustufen. Das bedeutet im Ernstfall - Plakette nicht zugeteilt. In der Praxis kommt das auch vor, aber eher selten. Das hängt vom QM des jeweiligen TÜV ab.

Bei der Polizei wird dies, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist, nach dem Ermessen des Beamten geahndet. Das geht von:

Weiterfahrt mit mündlicher Ermahnung, über

15 Euro Verwarnungsgeld
Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Krafträder mind. einen Rückstrahler führen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG dar.

Nächste Variante

Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG;
25,00 Euro

Vorsätzliches Weglassen, Verdoppelung des Bußgeldes

Weitere Variante

Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG;
50,00 Euro , 1 Punkt

Ein Beeinträchtigung der Verkhrssicherheit ist dann begründbar, wenn bei Dunkelheit gefahren wird, weil keiner ausschließen kann, dass das Rücklicht ausfällt.

Hart, aber ist leider so.

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Flintenmacher am 20.07.2011 um 00:37:

Adi,
ich mache die negative Form mit Prüfzeichen und Du kandierst den roten Zucker rein incl. Holzstäbchen zu befestigen.

Wie wäre es mit einer klappbaren Lösung fröhlich

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Geschrieben von NT-Tom am 20.07.2011 um 06:21:

geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt geschockt

servogesteuert ? klipp klapp ? legal -illegal ? verwirrt geschockt

Ungeliebter Reflektor...


Geschrieben von Defcon am 20.07.2011 um 07:04:

ich hab das originale unter seitlichen kennzeichenhalter geschraubt ..

kann leider kein bild hochladen , fehler noch nicht gefunden

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Geschrieben von EdelAssi-68- am 20.07.2011 um 07:48:

Also ich war am Montag bei der DEKRA wegen TÜV..... Und da hab ich das Thema auch mal angesprochen: Die haben klipp und klar gesagt, kein Rückstrahler....kein TÜV! Und vorallem... ein Kumpel von mir wurde vun hinnäää schon abgeräumt...Beleuchtung ausgefallen...fehlender Rückstrahler..... der sagte des kam wie ein ICE von hinten!!!!

Also ich hab an meiner einen von Louis.... haste bestimmt schon gesehen.....
P.S. zum Aufkleben habe ich noch zwei hier rumliegen...sag grad bescheid ob du se haben willst....

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Geschrieben von Dragon am 20.07.2011 um 07:55:

Habe meinen Rückstrahler unterm Heck befestigt


Geschrieben von Samhain am 20.07.2011 um 08:25:

Hat jemand zufällig die vorgeschriebene gesetzliche Mindestgröße bei der Hand? Augen rollen


Geschrieben von NT-Tom am 20.07.2011 um 08:39:

mindestgröße gibts nur bei spiegeln

das doofe ist, das diese reflektoren alle prüfungen wie E zeichen mit nummer und wellenlinie und sonstige prüfzeichen haben müssen

und da ist die größe dann mit beinhaltet

also einfach n stück von dem geprüften reflektor absägen geht dann auch nicht Augen rollen

kleinere reflektoren als die es bei polo , hein, oder louis gibt , haben dann eben keine prüfzeichen und sind auch nicht zulässig-

wenns ne kontrolle mal gaaanz genau nimmt - wie die geschichte auf sylt

liest du auch hier :

Ungeliebter Reflektor...


Geschrieben von Samhain am 20.07.2011 um 09:10:

dank dir. Guter Hinweis. Dann werde ich mal die eBucht besuchen.