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--- Kleiner Spiegel rechtlich erlaubt??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=32779)
Das rechtlich erlaubt???
Ich fahre mit sehr kleinen Rückspiegel und vermut, daß ich nach einer Kontrolle nicht wieder weiter fahren darf.
Wäre es dann möglich, z. B. einen Schmickspiegel (bitte keine falschen gedanken machen) über den kleinen Spiegel zu Montieren (mit saugnäpfen oder Kabelbinder oder so) um weiter fahren zu dürfen?
Müssen dann beide Spiegelseiten vergrößert werden oder reicht auch nur der linke.
Rechtlich OK?
Ich denke mal nicht, aber so groß muss einer zugelassener Spiegel nun auch nicht sein!
Und außerdem sind Spiegel sehr wichtig am Moped-ein Helm hindert einen an guter Sicht beim Schulterblick...
Zitat:
"Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen."
Neulich in ner Sendung gesehen (also nur Halbwissen), dass die Polizisten mit ner entsprechend geformten Scheibe Pappe rumgelaufen sind und die Spiegel der rausgewunkenen Mopeds überprüft haben. Wenn die Pappe da irgendwie reingepasst hat, wars O.K., wenn nicht, dann nicht.
So wurde relativ schnell und simpel geprüft ob die Spiegel der Norm entsprechen, egal wie sie geformt sind.
Wenn dein Schminkspiegel also gross genug ist, dann sollte das klappen. Die Spiegelflächen zusammenaddieren ist wohl nicht möglich.
Gabs da nicht mal was offizielles dass ein Minimum Durchmesser von 70-80mm oder so vorhanden sein muss?
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gruss
Torsten
Mit dem Durchmesser ist eine EU Regel.
Nach StvZO 60cm² - das wären bei einem runden Spiegel rund 8,74cm Durchmesser.
Hab gefunden:
Ab Ez.: 1.1.98 sind mindestens 68 cm² Fläche vorgeschrieben.
Aber wegen der Spiegel wird das Bike nicht stillgelegt . Nur Geldstrafe oder Ermahnung .
Wie man in den Wald ruft .
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Wer lächelt gewinnt öfters
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sehr gewagt.
ich weiß ja nicht.
Auf einem Custombike hab ich mal Zahnarztspiegel montiert gesehen, kleiner gehts nimmer.
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Am Horizont gehts weiter..............................
nicht nur nachdenken - auch vordenken
es ist auch noch ein unterschied ob das bike nach e-kriterien zugelassen ist oder ein import model ist.
das viereck und der kreis---78mm durchmesser--- der bullen gilt nur für eu fahrzeuge, ECE oder EWG, oder für e-geprüfte spiegel, die anderen brauchen 60mm2
gruss
gifty
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
Also bei zu kleinen Spiegeln gibts ne Mängelkarte und ein Bußgeld von 15 Euro. Da wird nix stillgelegt. Iner Gruppe schon zweimal erlebt.
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LET'S MAKE CHOPPERS GREAT AGAIN!
Ist halt versicherungstechnisch nicht so ganz ohne.
Wenn sich da bei einem Unfall auch nur der leiseste Verdacht aufdrängt,
die Spiegel könnten eine vernünftige Sicht nach hinten verhindert haben,
(z.B. bei einem Überholvorgang des nachfolgenden Verkehrs)
hast du die Arschkarte.
Wenn man so ängstlich ist , dann das Bike am besten in Serienzustand lassen .
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Wenn man so ängstlich ist , dann das Bike am besten in Serienzustand lassen .![]()
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Meine TRACK-SAU
Guckst du HIER was ist erlaubt, und was nicht!
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