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Geschrieben von Luxemburger am 02.07.2012 um 14:34:

Achtung Alkoholtester in Frankreich

Achtung, ab dem 1. Juli muss man einen Alkoholtester in Frankreich mitführen. Bestraft wird erst ab November mit Bussgeld. Der Alkohltester muss die Norm NF haben. Im Moment sind die meisten ausverkauft.
Ja da fragt man sich wer da wieder Geld verdient da die Geräte nach einer Zeit ablaufen und bei zu warmer Hitze eh nicht mehr verwendbar sind.
Und sowas nennt man "vereintes Europa".
Allzeit unfallfreie Fahrt
André


Geschrieben von hdfrank am 02.07.2012 um 15:09:

wir sitzen alle in einem Boot, wenn es um Verbote und Gebote und Geldmacherei und Unterdrückung geht. Vom Hundehalter und Legalwaffenbesitzer über Auto- und Moppedfahrer, bis hin zum Vorschriftenunterdrückten Gewerbetreibenden und Billiglöhner! Punkt Basta!


Geschrieben von viczena am 02.07.2012 um 15:25:

Korrekt. Und alles immer mit einem "guten" Argument. Gutmenschen sind die grundlegenden Feinde der Freiheit!


Geschrieben von Defcon am 02.07.2012 um 15:28:

Hatten wir hier schon sehr oft dieses Thema

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Trust The Universe


Geschrieben von blaugrau am 02.07.2012 um 15:49:

Zitat von Luxemburger
Ja da fragt man sich wer da wieder Geld verdient da die Geräte nach einer Zeit ablaufen und bei zu warmer Hitze eh nicht mehr verwendbar sind.

dann muss man einfach für etwas kältere Hitze sorgen, dann halten die länger ... und solange es davon abhält alkoholisiert zu fahren (wie auch immer) ist es OK ... son Dingens kostet keine 2€, worüber sprechen wir ...

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Grüße aus dem hohen Norden

Wir essen jetzt Opa
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Geschrieben von czuk am 02.07.2012 um 19:49:

Das mit der Norm ist übrigens garnicht so ohne;

aktuell werben viele Läden wohl nicht ganz zufällig mit Alkoholtestern; zumindest hier in Grenzregion.

Die meisten erfüllen aber nicht die NF Norm und sind somit wertlos; oder haben nur eine lausige Haltbarkeit von 6 Monaten...


Geschrieben von Dragon am 02.07.2012 um 20:19:

Wer hat sich das bloß wieder einfallen lassen?


Geschrieben von lucifer am 03.07.2012 um 07:05:

Wie wird man Alkohol Tester in Frankreich und wie viel muss man da am Tag trinken?


Geschrieben von bestes-ht am 03.07.2012 um 07:23:

fröhlich fröhlich fröhlich

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Steamhammer am 03.07.2012 um 19:14:

Re: Aw:

Zitat von Luxemburger
Achtung, ab dem 1. Juli muss man einen Alkoholtester in Frankreich mitführen. Bestraft wird erst ab November mit Bussgeld. Der Alkohltester muss die Norm NF haben. Im Moment sind die meisten ausverkauft.
Ja da fragt man sich wer da wieder Geld verdient da die Geräte nach einer Zeit ablaufen und bei zu warmer Hitze eh nicht mehr verwendbar sind.
Und sowas nennt man 'vereintes Europa'.
Allzeit unfallfreie Fahrt
André

Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist.

Nur die 'genormten' Dinger findest du fast nicht denn wisse: Alkoholmessgerät ist nicht gleich Alkoholmessgerät. Als Sarko die Dinger zur Pflicht machte, war das nicht ohne Hintergedanken. Denn wer glaubt ihr wohl, macht den Großen Reibach? Und wer säckelt 21% MwSt. ein?


Geschrieben von Döppi am 04.07.2012 um 17:14:

Da zahl ich lieber die 11 Euro. großes Grinsen

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Geschrieben von viczena am 04.07.2012 um 17:52:

Ich habe letzhin mal 20 Stück in Frankreich gekauft, und verteile sie an meine betreuten Bikes. Es reicht, wenn das irgendwo in der Packtasche oder in der Jacke liegt...


Geschrieben von Crack Baby am 04.07.2012 um 18:05:

Ich fahre in keine Länder mehr, wo mit Schwachsinnsverordnungen abgeledert wird.

Lieber zahle ich meine Strafen hier. So bleibt die Kohle wenigstens im eigenen Land. großes Grinsen

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*rülps*


Geschrieben von Leo48 am 04.07.2012 um 18:37:

Alkoholtester in Frankreich

Sorry, meinem Kenntnsstand nach ist der Alkoholtester nur für Autofahrer verpflichtend und die 11€ sind nur der Anfang. Wird nicht innerhalb einer Frist von fünf Tagen ein unbenutzter Tester bei der Polizei vorgezeigt, kommen noch mal 90€ hinzu. Hier gibt es eine Übergangsfrist bis November in der kein Bußgeld erhoben wird.

Viel interessanter sollte aber sein das ebenfalls ab dem 1.7. eine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer in Frankreich besteht. Das nicht tragen kostet auch reichlich.

Das kann man aber alles beim ADAC auf der Seite nachlesen.

Gruß Leo

Nachtrag: Es gilt auch für Motorräder. Quelle ADAC. Das mit dem Nachschlag bei der Strafe habe ich aus der örtlichen Presse von Saarbrücken.

Zitat ADAC:
Diese neue Mitführpflicht gilt für alle Fahrzeugarten, also auch für Motorräder.

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Geschrieben von Döppi am 04.07.2012 um 19:39:

Warnweste mitführen oder tragen ?

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