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Geschrieben von Roy Munson am 25.02.2008 um 08:40:

TÜv / Au

Moin,

ich habe einen Bekannten, der drückt mir nach Prüfung usw. immer den Tüvstempel auf meine Vehicle (keine Sorge, alles hoch offiziell mit Beleg und Bezahlung usw.)

Wie sieht das denn nun mit Abgasuntersuchung aus ?

Reicht der Tüv-Stempel aus, da dann alle (Polizei usw.) glauben, dass eine Au gemacht worden ist ? Oder wird sep. eine AU gemacht mit Beleg usw. der dann mitzuführen ist, bzw. bei der Zulassungsstelle vorzuzeigen ist bei Wiederanmeldung (Tüv ist zwischen Ab- und Anmeldung abgelaufen !)

Können auch die PKW-AU-Leute Mopeds prüfen, falls erforderlich ??

Ich frage, weil ich einen "anderen" Auspuff dran hab, als ich sollte.... fröhlich

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Roy Munson


Geschrieben von Gizmo am 25.02.2008 um 08:52:

Bei der Zulassungsstelle mußt Du im Normalfall den Beleg vorlegen, ausser sie drücken mal beide Augen zu. Also geh mal davon aus das Du einen Beleg vorweisen mußt.

Meinen AU-Nachweiss führe ich immer mit, da ich denke, dass es sich hier wie bei der Dose verhält. Dort ist dein Stempel auf dem Nummernschild nichts wert wenn Du den Nachweiss über die AU nicht mitführst und die einen besonders scharfen von der Rennleitung erwischst.

Gruß
Heiko

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Als Gott mich schuf wollte er angeben!
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Geschrieben von Auspuffoptimierer am 25.02.2008 um 09:55:

Von der Logik her müste man eigentlich meinen, keinen Nachweis mitführen zu müssen, da die AU Prüfung an die TÜV Prüfung gekoppelt ist.
Ohne AU => keine TÜV Plakette
TÜV Plakette => AU i.O.
Wie gesagt von der Logik her aber wir sind ja in Deutschland !! Baby

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Sind die Finger ölich bin ich fröhlich....


Geschrieben von Highjagger am 25.02.2008 um 10:06:

Mitführen , ist mir jetzt auch neu , was denn noch alles . Baby

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Geschrieben von Blaubär am 25.02.2008 um 11:20:

Hier greifen die §§ 29 Absatz 10 StvZO und
47a Absatz 4 StvZO
. Demnach sind die Bescheinigungen aufzubewahren und den Prüfbehörden auf Verlangen vorzulegen. Es scheiden sich die Geister, ob die Polizei Prüfbehörde im o.g. Sinne ist. Da das Ganze auf jeden Fall nicht bussgeldbewehrt ist, nimmst Du das Teil entweder mit (dann bist ggf. auf jeden Fall auf der sicheren Seite) oder Du lässt es, da musst Du das Teil ggf. mal holen und vorlegen...

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Geschrieben von Roy Munson am 25.02.2008 um 11:45:

Aber ne zusätzliche Plakette gibt's doch nicht, oder ?

Hab jedenfalls bisher keine gesehen.

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Roy Munson


Geschrieben von Bobber-Knight am 25.02.2008 um 12:05:

Neeeeee...eine extra Plakette gibts nicht... großes Grinsen

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Geschrieben von Big-Al am 25.02.2008 um 12:16:

Nein eine zusätzliche Plakette gibts nicht und wird's auch in Zukunft für PKW nicht mehr geben.

Auf dem TÜV Bericht stehen die Abgasdaten meist mit drauf und eine Kopie würde ich immer mitführen.

Für die Abgasmessungen sind die Bike-Daten und evtl. eine andere Abgas-Sonde nötig, wer das hat kann auch die Prüfung Durchführen.

Natürlich muss der Prüfer auch den entsprechenden Lehrgang nachweisen können.

Nicht alle PKW Leute können daher die AU für Kräder machen.

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Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von v2devil am 25.02.2008 um 13:51:

Zitat von big-al
Auf dem TÜV Bericht stehen die Abgasdaten meist mit drauf und eine Kopie würde ich immer mitführen.

stimmt. so war das bei meinen Moppeds jetzt auch bei der TÜV-Prüfung und den Wisch mußte ja eh dabei haben...
Ohne Wisch und nur mit Stempel wirste sicher Probleme bekommen. unglücklich

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Roy Munson am 25.02.2008 um 16:37:

Zitat von v2devil
Zitat von big-al
Auf dem TÜV Bericht stehen die Abgasdaten meist mit drauf und eine Kopie würde ich immer mitführen.

stimmt. so war das bei meinen Moppeds jetzt auch bei der TÜV-Prüfung und den Wisch mußte ja eh dabei haben...
Ohne Wisch und nur mit Stempel wirste sicher Probleme bekommen. unglücklich

Also stehen auf dem TÜV Bericht auch die Abgasdaten drauf, es gibt keinen sep.Beleg, oder ?

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Roy Munson


Geschrieben von Schrecky am 25.02.2008 um 16:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Auspuffoptimierer
Von der Logik her müste man eigentlich meinen, keinen Nachweis mitführen zu müssen, da die AU Prüfung an die TÜV Prüfung gekoppelt ist.
Ohne AU => keine TÜV Plakette
TÜV Plakette => AU i.O.
Wie gesagt von der Logik her aber wir sind ja in Deutschland !! Baby

So is es, die Daten stehen auf dem Prüfbericht und dieser muss nicht mitgeführt werden, aber ggf. auf Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Wo ist das Problem? Wenn die Rennleitung sonst nichts zu kontrollieren haben. Hab damit noch nie Probs gehabt.
Gruß
Schrecky