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Geschrieben von Lulle01 am 26.06.2013 um 21:16:

Wie geht das nach 6 jahren abgelaufenem Tüv ?

Hallo zusammen,ich würde gerne das Mopped von meinem Dad herrichten.Ist zwar eine BMW r 60/5 aber trotzdem schön und schon 40 Jahre alt.Leider hat sie seit 6 Jahren keinen Tüv mehr und ist auch nicht mehr angemeldet.Meine Frage daher an alle die sich mit Oldies auskennen :Kann ich zum Tüv auch ohne Versicherung (Transport dahin ist kein Problem) und wo oder wie bekomme ich den Oldie -Eintrag?Leider habe ich noch noch keine Papiere und weiss nicht ob sie abgemeldet ist oder stillgelegt.Macht das einen Unterschied?
Ich habe dies bezüglich leider keine Ahnung und wäre für Tipps sehr dankbar
Grüße,Martin

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Beste Grüße
Martin


Geschrieben von JeepCJ am 26.06.2013 um 21:23:

Wenn das Fahrzeug nicht versichert ist, darf der Prüfer keine Probefahrt machen.
In einer Werkstatt machen die Prüfer auf alle Fälle die Hauptuntersuchung.
Es spielt keine Rolle mehr wie lange die HU abgelaufen ist, ist nur teurer.
Die Papiere braucht der Prüfer um die Daten zu vergleichen.
Wenn das Fahrzeuch aber schon einmal beim Tüv war, sollte es keine Probleme geben, dann sind die Daten gespeichert, so war es bei meiner Nichte.
Beim Strassenverkehrsamt kann man mit der Fahrgestellnummer nachfragen, ob eine Zulassung besteht.

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Henning & Petra


Geschrieben von Crack Baby am 26.06.2013 um 21:33:

Mit Einführung der StVZO hat eine wichtige Änderung für die Abmeldung eines Kfz stattgefunden. Seither muss der Fahrzeughalter bei Abmeldung des Fahrzeugs nicht mehr zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung wählen. Damit erleichtert sich auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach Stilllegung erneut zugelassen werden soll, muss lediglich die Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht eingehalten werden. D.h. für den Fahrzeughalter, dass die Untersuchung nur dann ansteht, wenn diese während der Stilllegungszeit erforderlich war.
Wenn das Fahrzeug jedoch länger als 7 Jahre stillgelegt wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen muss für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV bzw. die Dekra erfolgen.

Quelle



Falls du eine Vollabnahme für ein H-Kennzeichen machen willst: >>Anforderungskatalog §23<<

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*rülps*


Geschrieben von Lulle01 am 26.06.2013 um 21:47:

Hallo Crack Baby großes Grinsen
dein Beitrag hat mir wirklich sehr weitergeholfen Danke dafür Freude
Da das Dink absolut Original ist sollte der Rest kein problem sein.
Grüße aus Dortmund,Martin

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Beste Grüße
Martin


Geschrieben von Roadking57 am 26.06.2013 um 21:55:

Der ADAC ist auch immer eine gute und zuverlässige Quelle für sowas! Augenzwinkern


Geschrieben von Defcon am 27.06.2013 um 06:41:

Noch teurer wärs wenn er 6 Jahre überzogen hätte großes Grinsen

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Trust The Universe


Geschrieben von harmit am 27.06.2013 um 14:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Defcon
Noch teurer wärs wenn er 6 Jahre überzogen hätte großes Grinsen

Nö - man muss nur die Ersparnis gegenrechnen
fröhlich


Geschrieben von Defcon am 27.06.2013 um 15:33:

Wenn man nicht erwischt wird

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Trust The Universe


Geschrieben von harmit am 27.06.2013 um 15:50:

Ich hab hier ne umgebaute VT 600 stehen - gehört meiner freundin - ich hab Sie Ihr auf und umgebaut und sie stelle fest sie mag keine Chopper geschockt - Ok, ich hab sie (die Frau) deswegen nict rausgeschmissen aber die VT steht hier nun - ich fahr sie brav immer wegen Standschäden und bring sie auch immer brav zum Tüv.. und da fragt man sich schon: TUT DAT NOT?

Wenn jemand ne VT gebrauchen kann - sie ist komplett auf 165 cm Körpergröße angepasst und tiefschwarz... fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

So what - vieleicht kommt sie ja irgendwann doch noch auf den geschmack - wenngleich sie immer nur Kopfschüttelnd vor der BigDOG steht und lieber die ZZR mal fahren würde... fröhlich